Es wurden keine Fragen eingereicht.
Herr Strate erklärt, Ziel des Antrages sei, das Besteigen der Einrichtungen so schwer wie möglich zu machen. Er kritisiert, dass er vor zwei Wochen über den Meldemichel mitgeteilt habe, dass ein Poller am Rissener Ufer beschädigt sei. Bisher sei diesbezüglich leider nichts geschehen. Am Wochenende habe es erneut einen Badeunfall gegeben und Rettungsfahrtzeuge hätten wegen zugeparkter Zuwege Schwierigkeiten gehabt, den Unfallort zu erreichen.
Frau Dr. von Berg stellt fest, dass Baden in der Elbe grundsätzlich lebensgefährlich sei. Alle nautischen Anlagen entlang und in der Elbe seien absolut notwendig, dürften nicht verändert werden und müssten jederzeit tideunabhängig erreichbar sein. Deshalb müsse auch die Treppe erhalten bleiben. Der Turm sei mit einer verschlossenen Luke gesichert. Hamburg Port Authority AöR (HPA) habe aber eine zusätzliche Beschilderung „Betreten verboten“ angekündigt. Außerdem solle es prinzipiell künftig verstärkt Piktogramme statt Texte und zusätzliche Aufklärungsmaßnahmen z.B. mit Hilfe von Videos geben. Auch solle verstärkt überprüft werden, ob Schilder beschädigt oder gar entfernt worden seien.
Den Hinweis mit dem beschädigten Poller werde sie mitnehmen.
Auch Frau Boehlich hebt die Gefährlichkeit des Badens in der Bundeswasserstraße Elbe hervor. Insbesondere auch Sprünge von Wracks oder von der Plattform des Blankeneser Unterfeuers seien gefährlich.
Herr Strate stellt fest, dass schon viele gute Maßnahmen angekündigt worden seien. Er bitte darum, die Ankündigungen schriftlich zu erhalten. Unter dieser Voraussetzung werde der Antrag heute zurückgezogen. Seine Fraktion behalte sich aber vor, diesen erneut einzubringen.
[Nachtrag: Die schriftliche Stellungnahme der Behörde für Wirtschaft und Innovation bzw. von HPA ist den Ausschussmitgliedern am 10.08.2021 zugemailt worden.]
Herr Adrian betont, dass dem Stadtteil ein öffentlich zugängliches Grundangebot an Bankdienstleistungen erhalten bleiben müsse. Viele hätten aus unterschiedlichen Gründen große Probleme mit Onlinebanking oder könnten bzw. wollten dieses nicht nutzen. Für viele Kund*innen seien persönliche Ansprechpartner*innen vor Ort notwendig und wichtig. Die Hamburger Sparkasse AG (Haspa) verspiele ihren guten Ruf als breit aufgestellte Sparkasse für alle Hamburger*innen.
Frau Dr. von Berg berichtet, dass sie bereits Gespräche mit der Regionalleiterin West und dem Vorstandssprecher der Haspa sowie der Centermanagerin des Borncenters geführt habe. Im Ergebnis stehe fest, dass die Schließung beschlossen sei. Die Haspa sei ein gewinnorientiertes Wirtschaftsunternehmen und werde ihr Filialnetz aus wirtschaftlichen Gründen auf 100 Filialen in der Stadt reduzieren. Die Commerzbank sowie die Volksbank beispielsweise gingen da viel weiter und verringerten auf 15 bzw. 10 Filialen. Kostentreiber seien dabei nicht die Mieten, sondern die Personalkosten.
Die nächste Haspa-Filiale befinde sich zehn Busminuten entfernt im Elbe-Einkaufszentrum. Vor Ort am Osdorfer Born verblieben Automaten und eine kostenlose telefonische Beratung.
Die Filiale werde oft auch als Ort der Begegnung genutzt. Die Haspa habe zugesagt als Ersatz das naheliegende Bürgerhauscafé zu unterstützen. Diesbezügliche Gespräche liefen bereits.
Herr Strasser erklärt, dass seine Fraktion den Antrag unterstütze. Die Antworten der Haspa seien nicht zufriedenstellend. Bei der Sparkasse handele es sich um ein Unternehmen der Daseinsvorsorge.
Frau Boehlich kann die Empörung nachvollziehen, das Thema liege aber nicht im Kompetenzbereich der Bezirksversammlung. In der Sache wären generelle Gespräche auf höchster Stelle notwendig.
Herr Hielscher stellt fest, dass die Haspa seit jeher auf Massengeschäfte abgestellt und damit viel Vertrauen gewonnen habe, das jetzt gerechtfertigt werden müsse. Für Einlagen bei der Haspa hafte die Stadt, das gelte für andere Banken nicht und gebe ihr eine besondere Stellung. Auch aus diesem Grund müsse sie vor Ort ein Grundangebot für einfache Bankdienstleistungen aufrechterhalten, das über Automatenangebote hinausgehe.
Herr Adrian schlägt vor, den Beschlusstext um eine gleichlautende § 27 BezVG-Empfehlung an die Finanzbehörde zu ergänzen.
Die so ergänzte Drucksache 21-2117 wird einstimmig beschlossene (Beschlussdrucksache 21-2117B siehe Anlage).
Der TOP mit der neugefassten Drucksache 21-2151 (Anlage) wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Herr Adrian fordert transparente Verfahren bei wesentlichen Vorhaben, dieses gelte auch für private. Im konkreten Fall gebe es neben der womöglichen Stärkung des Einzelhandels im Ortskern und des positiven Aspektes des Wohnungsneubaus auch Fragen, beispielsweise zur Erschließung. Daher müssten die Planungen der Öffentlichkeit vorgelegt und deren Feedback angehört und berücksichtigt werden. Allerdings weigere sich der Bauherr offensichtlich, sein Vorhaben öffentlich vorzustellen. Alternativ könne aber das Amt über die Grundzüge der Planungen informieren und dabei wenn nötig mit Schwärzungen arbeiten. Die Forderung nach einem transparenten Verfahren bedeute aber ausdrücklich keine Vorfestlegung.
Frau Dr. von Berg berichtet, dass das Rechtsamt nach Prüfung zu dem Ergebnis gekommen sei, dass ein eventueller Beschluss zu beanstanden sei, weil die Grenzen des Entscheidungsrechts der Bezirksversammlung nach § 21 BezVG überschritten würden. Durch einen entsprechenden Beschluss würde ein privates Bauvorhaben als ein gesetzlich nicht-öffentlicher Beratungsgegenstand zu einem öffentlichen erklärt. In der Vergangenheit habe es Öffentliche Anhörungen auch nur zu öffentlichen Bauvorhaben wie Einrichtungen zur Flüchtlingsunterkünften oder Schulbauten gegeben. Darüber hinaus beständen Zweifel, dass der Hauptausschuss anstelle des Bauausschuss dessen Öffentliche Anhörung beschließen könne.
Frau Boehlich berichtet, dass heute eine Anwaltskanzlei in einem Schreiben an das Präsidium behauptet habe, dass sie befangen sei und daher an der Abstimmung zum vorliegenden Antrag nicht teilnehmen dürfe. Ihr werde vorgeworfen, sich in einem Telefonat für einen Nahversorger mit Wohnungen eingesetzt zu haben. Sie erkläre an Eides statt, in keinster Weise im Sinne des BezVG befangen zu sein. Sie habe in dem Telefonat lediglich ihre politische Meinung kundgetan, nämlich dass Nahversorger nur noch in der Kombination mit Wohnungsneubau genehmigt werden sollten. Hier habe es bei Aldi und Anderen offensichtlich ein Umdenken und eine Abkehr von der alleinigen Realisierung großer Discounter auf der grünen Wiese mit sehr vielen Parkplätzen gegeben.
Sie sei aber gegen eine öffentliche Anhörung, wenn der Vorhabenträger dieses nicht wolle. Erschließungsfragen würden im Übrigen auch erst im Bauantragsverfahren und nicht schon im Vorbescheidsverfahren erörtert. Im Übrigen gehe Ziffer 5 des Antrages schlichtweg nicht, da der Antragsteller einen Rechtsanspruch auf Bescheidung habe, wenn alle Unterlagen vorlägen.
Herr Strate stellt fest, dass die Äußerungen von Frau Boehlich tatsächlich keine persönliche Befangenheit im Sinne des BezVG darstellten und das Anwaltsschreiben daher nicht berücksichtigungswert sei.
In Altona sei es gute Tradition, Bauvorhaben mit Befreiungen bei Bedarf öffentlich zu diskutieren. Es gebe den dringenden Appell an den Vorhabenträger, in den notwendigen Dialog mit der Öffentlichkeit zu treten.
Herr Wiegand stellt fest, dass Private dem Grunde nach realisieren könnten, was sie wollten, wenn sie sich im rechtlichen Rahmen bewegten. Es gebe hier aber auch Anliegen der Anwohnenden und deshalb müsse große Transparenz hergestellt werden und es dürfe in der Sommerpause keine voreiligen Beschlüsse geben.
Die neugefasste Drucksache 21-2151 wird mehrheitlich mit den Stimmen von CDU und GRÜNE abgelehnt.
Frau Wolpert erklärt, dass für die inhaltliche Umsetzung nicht das Amt, sondern die Geschäftsstelle der Bezirksversammlung zuständig sei. Eine Beschlussfassung nach § 19 BezVG erübrige sich damit. Die Empfehlung werde entsprechend umgesetzt.
Die Drucksache 21-1969.2 wird einstimmig beschlossen (Beschlussdrucksache 21-9058B siehe Anlage).
Die Mittelbereitstellung (Absätze 1 und 2 des Beschlusstextes der Drucksache 21-1931.2) wird einstimmig, Absatz 3 mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE beschlossen (Beschlussdrucksache 21-9058B siehe Anlage).
Die Drucksache 21-2113 wird einstimmig beschlossen (Beschlussdrucksache 21-9058B siehe Anlage).
Die Drucksache 21-2071.1 wird einstimmig beschlossen (Beschlussdrucksache 21-9058B siehe Anlage).
Für die Ausweitung des Wachbetriebes auf die Wochentage Montag bis Freitag werden dem DLRG Bezirk Altona e.V. einstimmig 2.500 Euro aus den Anreiz- und Fördersystemen konsumtiv zur Verfügung gestellt.
Die Finanzbehörde wird nach § 27 BezVG aufgefordert, die bereitgestellten Mittel als coronabedingte Mehrausgaben zu erstatten (Beschlussdrucksache 21-2138B siehe Anlage).
Angemeldet von der SPD-Fraktion.
Siehe TOP 3.9.
Angemeldet von der Fraktion DIE LINKE.
Herr Eschenburg zeigt sich enttäuscht über die Antwort der Sozialbehörde (Drucksache 21-2133, TOP 5.1) als Bankrotterklärung. Der Bezirk könne das Problem ohne zusätzliche finanzielle Mittel nicht lösen.
Frau von Stritzky ergänzt, dass auch sie über die Antwort entsetzt sei, die schlichtweg an der Realität vorbeigehe.
Frau Dr. von Berg erklärt, dass sie die Situation vor Ort menschlich sehr berühre. Die Not der Betroffenen und der Anwohnenden sei unübersehbar. Eine derartige Verelendung in einer an sich wohlhabenden Stadt sei nicht hinnehmbar. Das Amt werde alles Mögliche unternehmen oder veranlassen, um die Situation zu verbessern, obwohl auch sie nicht mehr an eine finanzielle Unterstützung glaube. Darüber hinaus erklärt sie:
Die Mitteilungsdrucksache wird zur Kenntnis genommen.
Frau Wolpert kritisiert die Rechtsauffassung des Amtes. Mit dieser Begründung müssten künftig nahezu alle § 19 BezVG-Beschlüsse beanstandet werden, weil diese fast immer Auswirkungen auf Organisations- oder Personalangelegenheiten hätten.
Frau Dr. von Berg stellt fest, dass sie der Auffassung des Rechtsamtes gefolgt sei, dass dieser Beschluss einen Eingriff in die Personalverantwortung des Amtes darstelle.
Die Mitteilungsdrucksache wird zur Kenntnis genommen.
Frau D. von Berg ergänzt, dass das Bezirksamt den Vorschlag der Sozialbehörde gerne aufgreifen werde. Darüber hinaus sei eine Baumpflanzung auf dem Platz der Republik geplant, auf dem sich Herr Taşköprü gerne aufgehalten habe.
Frau Wolpert bittet darum, dass der Hauptausschuss fortlaufend über die geplante Veranstaltung informiert werde.
Frau Eichhorn berichtet eingangs, dass die in 2021 zur Verfügung stehenden Mittel für die Öffentlichkeitsarbeit der Bezirksversammlung in Höhe von ca. 68.000 Euro bereits zu 2/3 aufgebraucht seien.
Herr Eschenburg betont, dass notfalls die Finanzbehörde zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen müsse.
Herr Hielscher und Frau Boehlich plädieren dafür, angesichts der wieder steigenden Infektionszahlen im August prinzipiell wie bisher zu tagen, wobei Präsenzsitzungen in Vollbesetzung stattfinden sollten.
Frau Fiedler erklärt, ihre Fraktion würde lieber wieder in Präsenz tagen, man müsse jetzt aber besser schrittweise planen.
Der Hauptausschuss beschließt für den Monat August 2021 einstimmig Folgendes:
(Nachrichtlich: Die Vorsitzende der Bezirksversammlung hat der Durchführung der Video- bzw. Telefonkonferenzen gemäß § 13 Absatz 3 BezVG unmittelbar nach der Sitzung zugestimmt.)
Da beide Sitzungen digital stattfinden (siehe TOP 8), kann eine Sitzungsverschiebung entfallen.
Der Hauptausschuss legt einvernehmlich folgende Sitzungszeiten fest:
Die Preisverleihung soll erfolgen, sobald dieses räumlich in einer der nächsten Sitzungen der Bezirksversammlung möglich ist.
Der von der CDU-Fraktion angemeldete TOP wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Herr Hielscher stellt fest, dass über die Einrichtung des neuen Sanierungsgebietes bisher im Ausschuss für regionale Stadtteilentwicklung und Wirtschaft berichtet und beraten worden sei. Für die formelle Einrichtung sei jedoch der Planungsausschuss zuständig. Deshalb werde eine gemeinsame Sitzung beider Ausschüsse angeregt.
Der Hauptausschuss stimmt einer gemeinsamen Sitzung zu diesem Thema zu. Termindetails sollen in der Sondersitzung des Planungsausschusses am 04.08.2021 besprochen werden.
[Nachtrag: Der gemeinsame Tagesordnungspunkt findet am 15.09.2021 im Rahmen der regulären Sitzung des Planungsausschusses statt.]
Die Mitteilungsdrucksache wird zur Kenntnis genommen.
Der TOP mit der Drucksache 21-2010.1 (Anlage) wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Die Mitteilungsdrucksache wird zur Kenntnis genommen.
Herr Hielscher stellt fest, dass der Bezirksamtsleiter des Bezirksamtes Bergedorf keine Ermächtigung der Bezirksversammlung Altona gehabt habe, das „Bündnis für das Wohnen“ zu unterzeichnen, deshalb könne dieses auch keine Bindung auf Handlungen im Bezirk haben.
Er gehe davon aus, dass die Bezirksamtsleiterin den „Vertrag für Hamburg“ erst nach einem entsprechenden Beschluss der Bezirksversammlung unterzeichnen werde.
Frau Wolpert erklärt hierzu, dass sie zu diesem Thema ein Schreiben der Staatsrätin der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) erhalten habe, das auch an die Mitglieder der Bezirksversammlung weitergeleitet worden sei. Sie werde die Staatsrätin zum gemeinsamen Austausch zum „Vertrag für Hamburg“ in eine der nächsten Sitzungen des Hauptausschusses einladen.
Frau Dr. von Berg stellt klar, dass die übrigen Bezirksamtsleitungen nicht zum Bündnis gefragt worden seien und dem Bezirksamtsleiter Bergedorf auch keine Verhandlungsvollmacht erteilt hätten. Tatsächlich handele es sich dabei um ein Schriftstück zu Lasten Dritter, das Rahmenbedingungen formuliere, die auch Auswirkungen auf den Bezirk Altona hätten. Entscheidend sei aber der „Vertrag für Hamburg“. Sie stehe hinter dem Ziel, in Hamburg jährlich 10.000 Wohnungen zu schaffen, werde sich aber vehement dafür einsetzen, dass Altona als relativ kleiner Bezirk mit wenig verbliebenden Flächen und vielen Vorbehaltsgebieten nicht mehr jährlich 1.500 Wohnungen genehmigen müsse. Auch die gezahlte Prämie von 250 Euro sei zu gering, um die wachsende Infrastruktur zu finanzieren.
Herr Eschenburg kritisiert, dass die Stellungnahme der BSW den Eindruck erwecke, als sei der Betrag noch verhandelbar. Gleichzeitig habe die BSW in einer Pressemitteilung erklärt, dass es bei den 250 Euro bleiben werde.
Herr Adrian weist darauf hin, dass Hamburg beim Wohnungsbau besser dastehe als die meisten anderen Kommunen. Mit dem neuen Vertrag sei auch geplant, den Anteil sozial geförderter Wohnungen um 2 % bei gleichzeitig längerer Sozialbindung zu erhöhen. Die Zahl der genehmigten Wohnungen dürfe nicht sinken. Er bitte das Amt darum, die Stadien einzelner Bebauungsplanverfahren zu analysieren und aufzuzeigen, welche Wohnungsbauzahlen jährlich erreichbar seien. Dieses solle dann für eine Sitzung des Planungsausschusses oder eine Sprecher*innensitzung aufbereitet werden.
Frau Boehlich kritisiert, dass die SPD-Fraktion viele Wohnungsbauvorhaben im Bezirk ausbremst habe. Im Übrigen sei das Bündnis nicht einklagbar. Es sei zu bemängeln, dass es beim Bündnis keine Beteiligung des Bezirks gegeben habe und dessen Expertise nicht abgefordert worden sei.
Herr Hielscher bemängelt, dass die im jetzt aktuellen Vertrag angekündigte breite Unterstützung der Bezirke in personeller und finanzieller Hinsicht nie geschehen sei. Der Senat erweise sich auch damit als Hemmschuh für den Wohnungsbau.
Herr Werner entgegnet, dass das Bündnis kein Hemmschuh für den Wohnungsbau sei. Garant für die Hamburger Erfolgsgeschichte des Wohnungsbaus sei die dem Senat vorstehende SPD. Die GRÜNEN als ebenfalls staatstragende Partei zeigten in der bezirklichen Diskussion teilweise eine unverständliche Schizophrenie, indem sie so täten, als ob sie mit Vorgängen auf Landesebene nichts zu tun hätten.
Frau Wolpert rügt den verwendeten Begriff einer Krankheit, um eine andere Fraktion zu charakterisieren.
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