21-2151

Bauvorhaben für Einzelhandel und Wohnen im Ortszentrum Blankenese - Durchführung einer öffentlichen Anhörung Antrag der SPD-Fraktion

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 15.07.2021 Hauptausschuss Ö 2.4

Sachverhalt

Dem Bauausschuss liegt aktuell ein Bauvorbescheidsverfahren für Einzelhandel und (Mehrgenerationen-)Wohnen im Ortszentrum von Blankenese (Blankeneser Bahnhofstraße/ Auguste-Baur-Straße) zur Beratung vor.

Diese dem Grund nach positive Nachricht für Blankenese wirft jedoch einige Fragen auf, insbesondere zur Erschließung, welche aktuell nicht ausreichend geklärt werden können. Auch gibt es bereits eine öffentliche Diskussion über das Vorhaben, worauf die Politik aufgrund der vertraulichen Beratungen des Ausschusses nicht ausreichend reagieren kann.

Im Fokus der bisherigen Diskussion steht neben der Frage der baulichen Dichte insbesondere das Thema der Erschließung, sowohl für den motorisierten Verkehr als auch für Radfahrende und zu Fuß gehende. Hier geht es um die Themen Fahrzeugmengen, Abstellanlagen und Barrierefreiheit. Dem Verkehrsausschuss liegt zu diesen Fragen eine Eingabe vor.

Für eine Entscheidungsfindung zu diesem Vorhaben bedarf es einer transparenten und öffentlichen Darstellung.

 

Der Hauptausschuss wird gebeten, wie folgt zu beschließen:

 

  1. Das Amt wird gebeten, die bau- und planungsrechtliche Bewertung des Vorhabens Blankeneser Bahnhofstraße/ Auguste-Baur-Straße möglichst noch im August im öffentlichen Teil einer Sitzung des Bauausschuss vorzustellen. Die Mitglieder des Planungs- und Verkehrsausschuss sind zu dieser Sitzung miteinzuladen. Dieser Teil der Sitzung des Bauausschuss erfolgt als öffentliche Anhörung im Rahmen des § 20 Abs. 1 der GO der BV.

 

  1. Der Vorhabenträger und die von ihm beauftragten Büros werden gebeten, ihre Pläne im Rahmen dieser Sitzung eingangs selbst vorzustellen und für Fragen zur Verfügung zu stehen.

 

  1. Der Aspekt der verkehrliche Erschließung für den motorisierten und nicht motorisierten Individualverkehr ist für die Anhörung gesondert aufzubereiten, nach Möglichkeit im Rahmen eines vom Bauherrn beauftragten Verkehrsgutachtens.

 

  1. Gemäß § 19 Abs. 2 BezVG wird das Amt aufgefordert, bis zu Durchführung und Auswertung der Anhörung keine Entscheidung über den Vorbescheidsantrag zu treffen.

 

Petitum/Beschluss

:

Der Hauptausschuss wird um Zustimmung gebeten.

 

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