21-1931.2

Zuwendungsantrag Diakonisches Werk Hamburg-West/ Südholstein - Einbau eines automatischen Türöffners für das Haus ORANGE auf dem Gelände des Bürgerhauses Bornheide Beschlussempfehlung des Haushalts- und Vergabeausschusses

Beschlussempfehlung öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
15.07.2021
Sachverhalt

Antragsstellende

Diakonisches Werk Hamburg-West/ Südholstein

Projekt

Einbau eines automatischen Türöffners für das orange Haus auf dem Gelände des Bürgerhauses Bornheide

Antragseingang

28.10.2020

Gesamtkosten

4.790,43 Euro

Beantragte Zuwendung

4.790,43 Euro

amtsseitige befürwortete Zuwendung

4.790,43 Euro (investiv)

Eigenmittelanteil

            0 Euro

Projektbeginn

schnellstmöglich

Bindungsdauer (in Jahren)

10 Jahre

Abschreibungen für Anlagen

   479,04 Euro

 

Die Antragsunterlagen lagen zuletzt dem Haushalts- und Vergabeausschuss in seiner Sitzung vom 15.06.2021 mit der Drucksache 21-1931.1 vor.

 

Projektbeschreibung:

Das Bürgerhaus Bornheide ist für den Hamburger Westen ein niedrigschwelliger Anlaufpunkt für Beratungssuchende, ein Ort der Bildung und stadtteilkultureller Treffpunkt mit Veranstaltungs- und Begegnungsräumen für Feierlichkeiten, kulturelle Veranstaltungen sowie ehrenamtliche und nachbarschaftliche Aktivitäten. Das Bürgerhaus ist ein wichtiges Projekt der nachhaltigen Quartiersentwicklung am Osdorfer Born. Die Trägerschaft des Bürgerhauses, zu dem das Haupthaus sowie weitere fünf Häuser auf dem Gelände gehören, wird seit September 2010 durch das Diakonische Werk Hamburg-West Südholstein ausgeübt.

 

Die Räumlichkeiten im Haus ORANGE des Bürgerhauses Bornheide werden von fünf Einrichtungen genutzt: die Gebietsentwickler*innen betreiben dort das Stadtteilbüro, Angebote der Stadtteilmütter, die Erziehungsberatung, der AWO-Senior*innentreff und das Projekt „Augen auf“ der Arbeiterwohlfahrt (AWO) zur Alltagsunterstützung von Senior*innen sind dort untergebracht. Viele der Besucher*innen kommen mit Kinderwagen, Rollatoren oder im Rollstuhl. Während das Innere der Häuser barrierefrei ausgestattet ist, stellt die schwere Eingangstür im Haus ORANGE für viele Besucher*innen eine Hürde dar, da diese die Tür nicht eigenständig öffnen können. Seit mehreren Jahren trägt insbesondere der Senior*innentreff daher die Bitte an den Träger heran, den Eingangsbereich des Hauses ORANGE mit einer Automatiktür auszustatten. Die Maßnahme kann aus den Einnahmen des Bürgerhauses nicht finanziert werden.

 

Die Ausstattung des Hauses ORANGE mit einer automatischen Eingangstür wird vom Amt befürwortet, um allen Personengruppen den selbständigen Zugang zu den Angeboten der im Haus ORANGE ansässigen Einrichtungen zu ermöglichen.

 

Besonderheiten:

Dieser Antrag ist innerhalb des Sondermittelverfahrens eingegangen. Der Haushalts- und Vergabeausschuss hat am 15.12.2020 entschieden, diesen investiven Antrag in das Beratungsverfahren für Politikmittel zu überführen.

Zum Zeitpunkt der Antragstellung rechnete der*die Antragstellende noch mit Ausgaben in Höhe von 5.200 Euro für das Projekt. Weiterhin ging er*sie davon aus, Eigenmittel in Höhe von 1.560 Euro einsetzen zu können. Mit der E-Mail vom 01.04.2021 bat der*die Antragstellende jedoch darum, den Kosten- und Finanzierungsplan noch einmal überarbeiten zu dürfen, denn die Situation habe sich seit Antragstellung verändert: Geplant war es, einen Eigenanteil aus Mieteinnahmen aus der Tagesvermietung für das Projekt einzusetzen. Durch den Lockdown und die Einschränkungen durch die Pandemie seien die Einnahmen aus diesem Bereich jedoch weggebrochen, so dass keine Eigenmittel mehr in das Projekt eingebracht werden können.

 

Der Haushalts- und Vergabeausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

 

r den Einbau eines automatischen Tüffners im Haus ORANGE auf dem Gelände des Bürgerhauses Bornheide werden dem Diakonischen Werk Hamburg-West/ Südholstein aus den Anreiz- und Fördersystemen investiv Mittel in Höhe von 4.790,43 Euro zur Verfügung gestellt.

 

(Nachrichtlich: Abschreibungen für Anlagen konsumtiv 479,04 Euro bei einer Bindungsdauer von 10 Jahren.)

 

Gleichzeitig sollen mögliche Nachforderungen zum Bau eines Vordaches zum Schutz des neuen Tüffners vor Regen bereits jetzt ausgeschlossen, beziehungsweise negativ beschieden werden. Darüber hinaus wird um eine Auflistung aller Maßnahmen gebeten, die aus Sicht der Antragstellenden notwendig sind, um im Außenbereich des rgerhauses der vorgeschriebenen Inklusion Rechnung zu tragen.

 

Die Dringlichkeit ergibt sich aus dem bereits am 01.05.2021 erfolgten Projektbeginn.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Der Hauptausschuss wird stellvertretend für die Bezirksversammlung um Zustimmung gebeten.

 

Anhänge

ohne