21-2126

Beleuchtete Joggingstrecke im Altonaer Volkspark – finale Beschlussfassung und zeitnahe Umsetzung Antrag der Fraktionen von SPD, CDU, FDP, GRÜNE und DIE LINKE

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
15.07.2021
Sachverhalt

Seit 2018 beschäftigt sich die Bezirksversammlung Altona und der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport mit dem Thema „Beleuchtete Joggingstrecke“ im Altonaer Volkspark, um den Sportler*innen auch in den dunkleren Jahreszeiten eine Möglichkeit der sportlichen Betätigung zu bieten. Dabei wurde die Problematik beraten, dass zum einen die Beleuchtung der Laufstrecke um die große Spielwiese für den Freizeitsport bedeutend ist, zum anderen keine negativen Auswirkungen auf die Tierwelt, insbesondere auf die Fledermäuse, durch die Ausleuchtung erfolgen dürfe (dazu die Drs. Nr. 20-5086; 21-1164; 21-1260 und 21-1604).

 

Zur Finanzierung stehen 150.000 Euro aus dem Vertrag mit dem HSV zur Erstellung eines Lauftreffs, der nicht realisiert wurde, sowie 250.000 Euro aus dem investiven Quartierfonds zur Verfügung. Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport hat sich in der Sitzung am 01.06.2021 zum Thema Artenschutz und Beleuchtung mit entsprechenden Experten der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, der Hamburger Verkehrsanlagen (HHVA) und des Fledermaus-Zentrums ausgetauscht. Hier bietet sich die Chance, eine für Hamburger Grünanlagen beispielhafte Beleuchtung zu installieren. Um die in diesem Bereich nachgewiesenen Quartierstandorte der Fledermäuse (Braunen Langohr „Plecotus auritus“) nicht zu gefährden, wurden verschiedene Voraussetzungen und Rahmenbedingungen abgesprochen.

 

Dies vorausgeschickt möge der Hauptausschuss in Vertretung für die Bezirksversammlung folgendes beschließen:

 

Das Bezirksamt Altona wird gemäß § 19 BezVG gebeten:

 

  1. ein neues Angebot der HHVA einzuholen, in dem möglichst fledermausfreundliche Beleuchtungskörper bis max. 2.700 Kelvin und Masthöhen von max. 3,50m eingeplant werden. Dabei soll die Strecke vom 01.09. - 15.05. eines jeden Jahres ab Einsetzen der Dunkelheit bis max. 22:00 Uhr beleuchtet werden und zum Ende der Beleuchtungszeit langsam abdunkeln, damit Sportler*innen nicht von der schlagartigen Abschaltung überrascht werden und es ggf. zu Unfällen kommt.

 

  1. das unter Punkt 1 angeforderte Angebot der HHVA vom Fledermaus-Zentrum fachlich nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz zu bewerten und die bauliche Ausführung – vorbehaltlich der artenschutzrechtlichen Genehmigung – gutachterlich begleiten zu lassen.

 

  1. die notwendige Verkabelung durch die Stromnetz Hamburg GmbH zu klären. Dabei müssen naturschutzrechtliche Belange bei den Baumaßnahmen berücksichtigt werden.

 

  1. nach erfolgter Beauftragung und baulicher Umsetzung, die Joggingstrecke vom 16.05. - 31.08. eines jeden Jahres nicht zu beleuchten, um in diesem Zeitraum die Fledermäuse in ihrem Wochenstubenquartier und bei der Nahrungssuche nicht zu stören. Entsprechende Informationsschilder zum Beleuchtungszeitraum (in welcher Zeit die Beleuchtung eingeschaltet ist) sind an den Zugängen zu installieren.

 

  1. sollten die 400.000 Euro nicht zur Realisierung ausreichen, mit der Behörde für Inneres und Sport (BIS) Gespräche mit dem Ziel zu führen, dass weitere finanzielle Mittel über Active City und/oder dem Parksportprogramm zu generieren sind.

 

  1. eine Fertigstellung der Beleuchtungsanlage zum 1.Quartal 2022 zu realisieren.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Der Hauptausschuss wird stellvertretend für die Bezirksversammlung um Zustimmung gebeten.

 

 

Anhänge

ohne