Vertrag für Hamburg - Wohnungsneubau: Fortschreibung der Vereinbarung 2021
Letzte Beratung: 16.09.2021 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 7.1
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen übersendet den Entwurf des neuen „Vertrags für Hamburg - Wohnungsneubau“ (vor Unterzeichnung als vertrauliche Anlage). Er wurde auf Grundlage der Fassung von 2016 im Austausch mit den Bezirksamtsleitungen und den betroffenen Fachbehörden erarbeitet. Es ist vorgesehen, die jeweilige Bezirksversammlung mit dem Vertrag zu befassen und ihn im Anschluss von allen Vorsitzenden der Bezirksversammlungen, Fachbehörden und Bezirksamtsleitungen unterzeichnen zu lassen.
Wesentliche Änderung der neuen Fassung ist die Erhöhung des Anteils für den öffentlich geförderten Wohnungsbau von 30 auf 35 % entsprechend dem neuen „Bündnis für das Wohnen in Hamburg“. Die bezirklichen Zielzahlen für die zu genehmigenden Wohneinheiten wurden beibehalten. Dabei wird nun im Text deutlich betont, dass der gemeinsame Erfolg bei der Erreichung des 10.000er-Ziels im Vordergrund steht und es in einzelnen Bezirken aufgrund unterschiedlicher Einflussfaktoren zu Schwankungen kommen kann.
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen zeigt sich erfreut, dass die Erhöhung des Förderfonds für die Bezirke sichergestellt ist. Die Prämie pro genehmigter Wohneinheit kann auf 350 Euro erhöht und der Handlungsspielraum der Bezirksversammlungen, die über die Verwendung der Mittel entscheiden, verbessert werden. Zahlen aus Vorbehaltsgebieten zählen für die jeweiligen Bezirke und Grundlage sind die Monatsmeldungen der Bezirksämter an die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen.
Die Frist für die Abstimmung mit den Behörden, Bezirksämtern und Bezirksversammlung läuft bis zum 24.09.2021.
Die Bezirksversammlung ist gebeten, ihr Votum zu dem Vertragsentwurf in der Sitzung am 16.09.2021 abzugeben. Den Fraktionsvorsitzenden und Fraktionsbüros wurde die Entwurfsfassung im Vorwege zugesandt.
Die Bezirksversammlung wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten.
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