Es sind keine Fragen für die Öffentliche Fragestunde eingereicht worden.
Der TOP wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Herr Strate berichtet, in der vorangegangenen Sprecher*innensitzung sei über das Holsten-Quartier gesprochen worden.
Angemeldet von der SPD-Fraktion.
Ein Vertreter der Scalaplan GmbH und ein Vertreter der Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA) stellen den Planungsstand des Areals West mithilfe einer Präsentation (Anlage) vor. Auf Nachfragen berichten sie Folgendes:
Herr Adrian merkt an, dass zwar immer von einem Hotel als Querfinanzierung gesprochen worden, der Standort aber grundsätzlich als Fischereistandort geplant gewesen sei. Einer Eventisierung werde die SPD-Fraktion nicht zustimmen.
Herr Borgwardt ergänzt, dass einerseits keine Konkurrenz zum Bestand geschaffen werden solle, andererseits schon Büros in der Nähe vorhanden seien, die leerstünden. Auch eine Wohnnutzung passe nicht in das Umfeld.
Herr Reinig wirft ein, anders als in der Präsentation dargestellt, halte er eine Interimsnutzung für möglich. Ein Klimaschutzkonzept und ein energetisches Konzept fehlten noch. Hier müsse die Stadt Vorbild sein und mindestens den Energiestandard KfW 40 erfüllen.
Herr Trede stellt fest, dass es einen harten Verhandlungsprozess zu den Gebäudehöhen wegen der Sichtachsen gegeben habe. Ob es eine Nachfrage nach einem Hotel gebe, sei fraglich. Eine sich im Umfeld befindende Showküche und ein Restaurant stünden leer. Für einen Flugtaxi-Landeplatz sei vermutlich eine ganz andere Statik nötig, als bisher geplant. Es müsse unbedingt geklärt werden, wer die Kaimauer und die Straße finanziere, bevor weiter geplant werde.
Frau Boehlich erklärt, dass nicht das Bezirksamt, sondern die HHLA die Umsetzung des Wettbewerbsergebnisses verzögert habe. Der Bebauungsplan-Entwurf und das Wettbewerbsergebnis sollten nicht einfach weggeworfen werden. Beim Wettbewerbsverfahren habe es insbesondere deswegen Streit gegeben, weil der HHLA die anzunehmende Rendite sehr wichtig gewesen sei. Die Höhenentwicklung sei ausgehandelt und werde sich nicht ändern. Ein Dialog über Nutzungsänderungen sei denkbar, nicht aber über die Höhenentwicklung. Bei der Öffentlichen Plandiskussion habe es insbesondere Befürchtungen hinsichtlich Einschränkungen der Sichtachse und einer Partyisierung des Standorts gegeben. Auch die Bevölkerung sollte die HHLA anhören, um großen Protest zu vermeiden.
Frau Blume unterstreicht, die FDP-Fraktion sei offen für einen Dialog der HHLA mit der Bezirksversammlung, die die Plangeberin sei. Es sei klar, dass sich die Situation in den letzten zehn Jahren verändert habe und sich nicht mehr akribisch an das Wettbewerbsverfahren gehalten werden könne.
Herr Hielscher betont, dass eine Optimierung des Konzepts nicht eine Baumassensteigerung und mehr Freiheiten der Nutzungen bedeuten könne. Grundsätzlich sei es aber denkbar, auf Kerngebietsflächen über etwas Lebendigeres nachzudenken. Das Motiv der HHLA solle an dieser Stelle nicht die beste Verwertung, sondern der gesellschaftliche Nutzen sein. Wenn eine Dachnutzung gewollt sei, könne auf ein Geschoss verzichtet werden.
Herr Strate bittet einzelne Ausschussmitglieder um einen respektvollen Umgang. Der Ausschuss habe signalisiert, dass es bezüglich der Höhenentwicklung keine Gesprächsbereitschaft gebe und die Fischwirtschaft bestehen bleiben solle. Es sei für die HHLA sinnvoll, vor dem Workshop die Fachsprecher*innen des Ausschusses sowie das Bezirksamt in einen Dialog einzubinden. Er bittet die HHLA darum, sich bei den kritischen Punkten mit dem Bezirksamt zu einigen und das Amt darum, den Ausschuss weiter auf dem Laufenden zu halten.
Herr Conrad bittet die HHLA darum, ihn in die künftigen Dialoge einzubinden, um so auch einen Kontakt zum Ausschuss herzustellen.
Die Drucksache 21-2032 liegt als Tischvorlage (Anlage) vor.
Herr Hielscher erklärt, weil noch Punkte im städtebaulichen Vertrag zu klären seien, könne heute keine Zustimmung zur Beschlussempfehlung erfolgen, insgesamt sehe er das Vertragspaket aber positiv. Über die Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Altona-Nord 28 solle in einer Sondersitzung des Planungsausschusses am 04.08.2021 ein Beschluss gefasst werden. Das Amt solle dem Vorhabenträger mitteilen, dass dann die Chance bestehe, dass der Ausschuss der Auslegung zustimme.
Herr Marx erläutert auf Nachfrage, die Vertragspflichten übernehmenden Gesellschaften des Vorhabenträgers seien Eigentümer der Baufelder und Vertragspartnerinnen des Bezirksamtes. Im städtebaulichen Vertrag würden die Pflichten dieser Vertragspartnerinnen durch Sicherungsleistungen und Bürgschaften der Muttergesellschaft der Adler Group S.A. sowie durch Erklärungen zur Rechtsnachfolge etwa bei Verkauf von Unternehmensteilen und Grundstücken gesichert. Wer später im Einzelfall Vermieter*in sei, sei dem Amt nicht bekannt.
Herr Adrian merkt an, dass die späteren Vermieter*innen gut mit der Bausubstanz und den Mieter*innen umgingen, müsse sichergestellt werden.
Herr Conrad betont, Herr Adrians Befürchtung sei zwar berechtigt, lasse sich aber nicht mittels eines städtebaulichen Vertrags lösen. Gegebenenfalls müsse der Ausschuss den Vorhabenträger zu dieser Frage einladen. Auf Nachfrage ergänzt er, dass geförderte Wohnungen auch bei Verkauf geförderte Wohnungen blieben.
Bei anderen städtebaulichen Verträgen laufe das Controlling durch das Bezirksamt gut. Der vorliegende städtebauliche Vertrag habe aber deutlich größere Dimensionen und werde das Bezirksamt auch noch Jahre nach der Feststellung des Bebauungsplans beschäftigen.
Herr Hielscher wirft ein, der städtebauliche Vertrag enthalte insbesondere zwei Sicherungen. Ein Grundstücksverkauf breche kein Mietverhältnis und alle Rechtsnachfolger müssten die Verpflichtungen des Vorhabenträgers übernehmen. Die Stadt und das Bezirksamt müssten sich überlegen, wie die Vereinbarungen später controllt werden könnten. Dafür sei mehr Personal nötig.
Der Planungsausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss, einer Sondersitzung des Planungsausschusses am 04.08.2021 mit dem Ziel zuzustimmen, in dieser Sitzung den Beschluss zur Auslegung für den Bebauungsplan-Entwurf Altona-Nord 28 (Holsten-Quartier) zu fassen.
Der TOP wird in die Sondersitzung des Planungsausschusses am 04.08.2021 vertagt.
Der Planungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Herr Strate weist darauf hin, dass die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) bzw. SBH | Schulbau Hamburg in der Drucksache 21-1991 zu den Ziffern 1 (Othmarscher Kirchenweg) und 3 (Vivo) angeboten habe, im Herbst eine*n Referentin*en zu entsenden.
Herr Boettger und Frau Benkert betonen, dass sich zur Ziffer 2 (Geschwister-Scholl-Stadtteilschule Lurup) mehrere Nachfragen ergäben, die bei der Sitzung im Herbst zu klären seien. Es sei unklar, was die BSB mit „zurzeit kein Interesse an dieser Fläche“ meine.
Herr Trede merkt an, die BSB könne im Herbst darlegen, ob mit Ziffer 3 das Problem der Schulerweiterung der Max-Brauer-Schule gelöst sei. Beim Entwicklungsstand verschiedener Flächen und baulichen Themen sei nicht der Ausschuss für Kultur und Bildung (KulturA) zuständig, sondern der Planungsausschuss.
Frau Blume unterstreicht, dass sie eine Behandlung der Themen ohne die Mitglieder des KulturA, die die Stellungnahme der Bezirksversammlung zum Schulentwicklungsplan erarbeitet hätten, schwierig finde. Diese sollten zur Sitzung im Herbst zugeladen werden.
Herr Hielscher merkt an, dass auch die Frage geklärt werden solle, ob es sich bei den nicht genutzten Flächen um Reserven handle und dort Interimsnutzungen denkbar seien. Außerdem müsse geklärt werden, wer über die Reserveflächen verfüge.
Herr Adrian weist darauf hin, dass gemeinsam mit der Bezirksamtsleitung ein Modus abgestimmt worden sei, wann die BSB zu welchen Themen in den Ausschüssen berichten solle. Eine Referent*innenanfrage sei damit in Einklang zu bringen.
Herr Boettger legt dar, geklärt werden solle auch, wie kleine Schulen im Kerngebiet – etwa die Schule Rothestraße – erweitert werden sollten. Auch die Standards von SBH zu Energie und Lüftung könnten abgefragt werden.
Frau Boehlich merkt an, sie habe gehört, es gebe Widerstände der Fachbehörde hinsichtlich der Umwandlung der Gemeinbedarfsfläche in den Brünschenwiesen zu einer Grünfläche.
Herr Conrad erklärt, vereinbart worden sei, dass die Fachbehörden den Flächennutzungsplan ändern sollten. Einen neuen Sachstand gebe es dazu nicht. Bevor über weitere Schritte nachgedacht werde, müsse der Flächennutzungsplan geändert werden.
Der Planungsausschuss beschließt einvernehmlich, der BSB für die Stellungnahme zu danken und ein*e Referent*in zu einer Sitzung im Herbst unter Hinzuladung der Mitglieder des Ausschusses für Kultur und Bildung zu folgenden Schulbauten und -planungen einzuladen:
Der TOP wird nicht aufgerufen.
Der TOP mit der Drucksache 21-2033 (Anlage) wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Der Planungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der TOP mit der Drucksache 21-1780.1 (Anlage) wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Der Planungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Planungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Planungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Planungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Planungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Planungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Planungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Planungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Herr Strate berichtet, dass die Öffentliche Plandiskussion zum Bebauungsplan-Entwurf Blankenese 52 (Björnsonweg) am 16.06.2021 in der Aula des Gymnasiums Blankenese stattfinden werde.
Der Planungsausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss einvernehmlich, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Öffentliche Plandiskussion am 18.08.2021 soll live gestreamt werden.
Herr Adrian erklärt, dass sich Gedanken gemacht werden müssten, wie zukünftig wieder Öffentlichkeit zu Ausschusssitzungen in Präsenz zugelassen werden könne, beispielsweise mit QR-Codes oder der Luca-App.