Schulbau jetzt neu denken! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 25.03.2021
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 25.03.2021 anliegende Drucksache 21-1798 beschlossen.
Die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) hat mit Schreiben vom 19.05.2021 wie folgt Stellung genommen:
SBH | Schulbau Hamburg ist als Realisierungsträger für den Bau und die Bewirtschaftung der Schulgebäude der Freien und Hansestadt Hamburg verantwortlich. Dies erfolgt im Auftrag von Sondervermögen Schulimmobilien, das der Finanzbehörde unterstellt ist und als Eigentümer von Gebäuden und Grundstücken fungiert. Die Behörde für Schule und Berufsbildung stellt ein Mietbudget zur Verfügung, die Schulen sind Nutzer und Mieter der Schulimmobilien. Sanierungs- und Neubaumaßnahmen werden von SBH | Schulbau Hamburg in enger Abstimmung mit den Schulen geplant. Die dazu erforderlichen Planungsstandards und technischen Rahmenbedingungen werden von SBH | Schulbau Hamburg und den zuständigen Bauaufsichtsbehörden festgelegt. Die oberste Bauaufsichtsbehörde für die Freie und Hansestadt Hamburg ist die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen und ist somit zuständig für die Beurteilung, ob Baustandards, insbesondere für öffentliche Gebäude der Freien und Hansestadt Hamburg, langfristig angepasst werden sollen.
Zu den Fragen wird auf die Stellungnahme der Finanzbehörde vom 14.07.2020 – Mitteilungsdrucksache 21-1050 – verwiesen (s. Anlage).
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.