21-1998

Fahrradfahren braucht nicht nur Velorouten: Fahrradstellplätze auch im Bestand bereitstellen! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 25.03.2021

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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08.06.2021
07.06.2021
02.06.2021
27.05.2021
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 25.03.2021 anliegende Drucksache 21-1778 beschlossen.

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) hat mit Schreiben vom 03.05.2021 wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1:

Zuständigkeit BSW

 

Zu 2:

Aufgrund der Vorgaben der Drs. 22/2478 (Stellungnahme des Senats zu dem Ersuchen der Bürgerschaft „Quartiersentwicklung radfahrfreundlich gestalten“) und 22/106 („Einigung der Bürgerschaft mit der Volksinitiative Radentscheid. Die Fahrradstadt wird inklusiver“) sowie des Arbeitsprogramms des Senats soll das Angebot von gesicherten und frei zugänglichen Fahrradabstellanlagen ausgeweitet werden. Dabei wird angestrebt, anteilig 25 % gesicherte und 50 % überdachte Stellplätze möglichst im direkten Umfeld der Wohn- und Zielorte und fußläufig schnell erreichbar zu schaffen.

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende entwickelt gegenwärtig mit den Bezirksämtern ein Verfahren für die Erstellung von Fahrradparkkonzepten für einzelne Quartiere, in deren Rahmen neben den bewährten Anlehnbügeln voraussichtlich auch Überdachungen, Doppelstockanlagen, Sammelschließanlagen und ein neu zu entwickelnder Typ von Fahrradkleingaragen eingesetzt werden sollen.

 

Die Entwicklung des Modells einer Fahrradkleingarage erfolgt durch die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen. Hierbei wird die Flottendiversifizierung (Pedelecs, Lastenräder, Anhänger etc.) bestmöglich berücksichtigt. Für das Betreibermodell wird eine Zusammenarbeit mit der P+R-Betriebsgesellschaft angestrebt, die bereits erfolgreich Fahrradabstellanlagen im Rahmen des Bike+Ride-Entwicklungskonzepts und in Fahrradstationen an den Fernbahnhöfen entwickelt.

 

Zur Erhöhung des Angebots an gesicherten Fahrradstellplätzen in dicht bebauten Bestandsquartieren ist neben anderen Flächenpotenzialen und im Einklang mit der Drs. 22/106 („Einigung der Bürgerschaft mit der Volksinitiative Radentscheid. Die Fahrradstadt wird inklusiver“) auch die Umnutzung von Parkständen vorgesehen. Hierzu laufen bereits Abstimmungen zwischen der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende und der Behörde für Inneres und Sport (Straßenverkehrsbehörde).

 

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) hat mit Schreiben vom 10.05.2021 wie folgt Stellung genommen:

 

Die SAGA und die Sprinkenhof GmbH teilen die Einschätzung, dass ausreichend Abstellmöglichkeiten für Fahrräder in den Quartieren vorhanden sein sollten, was an vielen Stellen auch bereits der Fall ist. 

Das Angebot umfasst - je nach Wohnanlage - Fahrradbügel vor den Hauseingängen und in den Außenanlagen, Fahrradkeller/Fahrradräume sowie auch vereinzelt abschließbare Fahrradboxen und überdachte Unterstände. Eine ebenerdige Unterbringung ist aber nicht immer realisierbar.

Lademöglichkeiten für E-Bikes stehen aktuell im Bestand nur an sehr wenigen Stellen zur Verfügung. Sofern Anfragen dazu von Mietern oder Mieterinnen erfolgen, werden durch die SAGA individuelle Lösungen auch unter Kostengesichtspunkten geprüft und einzelfallabhängig umgesetzt. Allerdings sind Lösungsmöglichkeiten zum Teil mit erheblichen Errichtungskosten verbunden, da regelhaft zusätzliche Erdarbeiten erforderlich sind.

Bei jeder Neubauplanung werden die bauordnungsrechtlichen Anforderungen selbstverständlich in der Planung berücksichtigt. Aber auch bei Modernisierungsvorhaben wird auf eine Ausstattung mit ausreichend Fahrradabstellmöglichkeiten (zum Teil unter Berücksichtigung von Denkmalschutzanforderungen) geachtet. Bei Bedarf und entsprechendem

Platzangebot werden für die Nutzerinnen und Nutzer zusätzliche Stellplatzangebote für Fahrräder geschaffen. Dies sind allerdings individuelle Lösungen, von der Nutzung abhängig und nur realisierbar, sofern geeignete Flächen vorhanden sind.

Des Weiteren prüft die SAGA regelhaft, wie sie ihr Angebot künftig, evtl. in Verbindung mit Kooperationspartnern, noch erweitern kann. Die BSW beabsichtigt, ein Förderprogramm aufzulegen, um Anreize für die Nachrüstung von Fahrradabstellanlagen im Bestand zu schaffen.

Beispielhaft hat die Sprinkenhof GmbH die Stellplatzsituation für Fahrräder in den von der Sprinkenhof GmbH verwalteten Gewerbehöfen in Altona ausgewertet. Danach stehen neben rund 240 nicht überdachten Stellplätzen weitere rund 140 überdachte Stellplätze (in Tiefgaragen oder Wetterschutz) zur Verfügung. 

 

Das Bezirksamt Altona hat hierzu mit Schreiben vom 10.05.2021 wie folgt Stellung genommen:

 

Das Bezirksamt Altona begrüßt die vorliegende Initiative zur Verbesserung des Fahrradparkens und erklärt sich gerne bereit, wie gewohnt, gemeinsam mit dem VKA hierzu ein systematisches Vorgehen zu skizzieren.

Speziell in der Weiterentwicklung des bereits bestehenden Hamburger Fahrradhäuschens wird ein dringender Bedarf gesehen. Das Bezirksamt wird hierzu gemeinsam mit den Fachbehörden agieren, da es zu dem Thema bereits das bürgerschaftliche Ersuchen vom 18. Januar 2017 gab, mit dem Titel „Quartiersentwicklung radfahrfreundlich gestalten“. In diesem Zusammenhang sei auf Drs. 22/2478 der Bürgerschaft verwiesen (Stellungnahme des Senats zum o.g. Ersuchen), z.B. Gliederungspunkt 3.5: „Weiterentwicklung des Modells „Hamburger Fahrradhäuschen“. Das Bezirksamt wird diesen Prozess konstruktiv begleiten. Die im vorliegenden Beschluss der BV Altona genannten Punkte werden dabei geprüft. Die Zeitschiene der Bearbeitung ist dabei abhängig vom Vorgehen in den Fachbehörden, da das Thema dort federführend betreut wird.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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