Alsenplatz grün gestalten Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 28.01.2021
Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Altona hat in seiner Sitzung vom 28.01.2021 stellvertretend für die Bezirksversammlung anliegende Drucksache 21-2033 beschlossen.
Das Bezirksamt Altona hat hierzu mit Schreiben vom 26.05.2021 wie folgt Stellung genommen:
Zu 1a:
Die Bauprüfabteilung wird gemeinsam mit dem Management des öffentlichen Raumes dafür Sorge tragen, die Anzahl der zu fällenden Bäume möglichst gering zu halten.
Zu 1b:
Die Möglichkeit Bäume im öffentlichen Raum zu erhalten oder neu zu pflanzen ist nach derzeitigem Stand der fachlichen Einschätzung durch die standörtlichen Gegebenheiten, z.B. dem hohen Anteil an erdgebundenen Leitungen und Einbauten eingeschränkt. Die Verwendung und der langfristige Erhalt von Obstgehölzen setzen geeignete Standortbedingungen voraus. Eine abschließende Bewertung wird Gegenstand des Planungsverfahrens zur öffentlichen Fläche sein.
Zu 1c und 1d:
Die Bauprüfabteilung wird Sorge tragen, dass die Fassade des Gebäudes mindestens zum Platz hin begrünt wird.
Zu 1e:
Vor Abschluss der Planung zur Platzgestaltung ist eine abschließende Bewertung über den Grad der Versiegelung noch nicht möglich. So kann es z.B. sein, dass jetzt versiegelte Stellplatzflächen zukünftig unversiegelte wassergebundene Flächen sind.
Zu 1f:
Ein mehrstufiges Beteiligungsverfahren im Rahmen der Freiraumplanung zur öffentlichen Fläche ist vorgesehen.
Zu 2:
Die Verwendung von Gestaltungselementen mit dem Thema „Wasser“ wird im Planungsverfahren zur öffentlichen Fläche zu prüfen sein. Gespräche zur Betriebskostenübernahme mit dem Vorhabenträger des „Azubi-Wohnheims“ fanden diesbezüglich noch nicht statt.
Zu 3:
Die Verwendung und der langfristige Erhalt von Wildblumenwiesen im urbanen, städtischen Raum setzen geeignete Bedingungen voraus. Eine abschließende Bewertung wird Gegenstand des Planungsverfahrens zur öffentlichen Fläche sein. Die Verwendung heimischer, standortgerechter Gewächsen stellt bei der Planung öffentlicher Freiräume in Altona die Regel dar.
Zu 4:
Die Verwendung von vertikalen Gestaltungselementen im Zusammenhand mit einer Begrünung wird im Planungsverfahren zur öffentlichen Fläche zu prüfen sein.
Zu 5:
Dem Beschluss wird gefolgt, dem Planungsausschuss zum laufenden Verfahren zu berichten.
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.