21-0996.1

Öffentlichkeitsbeteiligung Magistralen-Konzept Altona Magistralenentwicklung in Altona - Beteiligung der Öffentlichkeit Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 20.02.2020 und des Hauptausschusses vom 11.03.2021

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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07.06.2021
02.06.2021
27.05.2021
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 20.02.2020 anliegende Drucksache 21-0595.1 beschlossen.

 

Das Bezirksamt Altona hat hierzu mit Schreiben vom 16.06.2020 wie folgt Stellung genommen:

 

Derzeit erfolgen auf Fachamts- und Dezernatsebene Abstimmungen zu Format, Inhalt und Finanzierung möglicher Veranstaltungen zur Magistralenentwicklung im Raum der betroffenen Stadtteile. Die Abstimmungen sind bereits fortgeschritten und das Ergebnis wird in absehbarer Zeit dem Planungsausschuss vorgestellt. Es ist vorgesehen, die Veranstaltungsorganisation und -durchführung an ein externes Büro zu vergeben. Die Ausschreibung erfolgt auf Basis des Abstimmungsergebnisses und unter Berücksichtigung etwaiger Vorgaben zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg.

 

Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Altona hat in seiner Sitzung vom 11.03.2021 stellvertretend für die Bezirksversammlung anliegende Drucksache 21-1713E beschlossen.

 

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) hat mit Schreiben vom 12.04.2021 wie folgt Stellung genommen:

 

Es wird eine Vertretung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen angefragt, um die Magistralenentwicklung aus gesamtstädtischer Perspektive zu beleuchten und Fragen zu beantworten. 

 

Die BSW würde für eine Teilnahme zur Verfügung stehen und wird sich gerne mit einem fachlichen Beitrag bei der Veranstaltung einbringen. 

 

Die Finanzbehörde und die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen werden gemäß § 27 BezVG aufgefordert, dem Bezirk Altona die notwendigen Finanzmittel zur Verfügung zu stellen, um das Beteiligungsverfahren nach vorstehendem Konzept umsetzen zu können.

 

Die BSW schließt sich der Stellungnahme der Finanzbehörde an.

 

Die Finanzbehörde (FB) hat mit Schreiben vom 23.04.2021 wie folgt Stellung genommen:

 

Der Finanzbehörde stehen hierfür keine Ermächtigungen zur Verfügung.

Für die Aufgaben der Bezirksämter im Zusammenhang mit der vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanung – hierzu gehört auch die Durchführung von Bürgerbeteiligungen – stellt die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Ermächtigungen als Rahmenzuweisung aus dem Aufgabenbereich 289 Landesplanung und Stadtentwicklung zur Verfügung.

Außerdem hat die Bürgerschaft mit Drs. 22/2418 den Senat ersucht, den Bezirksämtern für die Vorbereitung und Durchführung von Bürgerbeteiligungsverfahren unter Pandemiebedingungen zusätzlich Ermächtigungen in Höhe von 250 Tsd. EUR konsumtiv pro Jahr aus zentralen Ansätzen des Einzelplan 9.2 zur Verfügung zu stellen. Diese Ermächtigungen sollen in den Einzelplan 3.2 übertragen und können nach erfolgter Übertragung bei der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke abgefordert werden.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Anhänge