Protokoll
Sitzung des Regionalausschusses Eppendorf-Winterhude vom 23.01.2023

Ö 1

Bestätigung der Tagesordnung

TOP 4.7 und 5.2 werden nach TOP 4.1 behandelt.

 

Die Tagesordnung wird einstimmig beschlossen.

Ö 2

Aktuelle Viertelstunde

Ein Bürger erläutert, dass im Rondeel die Kastanienbäume durch das Unterbinden von Falschparken geschützt werden sollten. Dem Bezirksamt fehle nach eigenen Angaben das Material um die Bäume zu schützen. Er erkundigt sich, warum es nicht möglich sei, die Kastanienbäume zu schützen oder ob es geplant sei, diese Bäume zu fällen.

 

Frau Dettmer erläutert, dass eine Antwort aufgrund der Kurzfristigkeit der Anfrage zu Protokoll gegeben werde.

 

Protokollnotiz:

Die Ausschreibung ‚Rahmenvertrag für Lieferung und Einbau von Absperrelementen 2021 - 2023' sieht vor, dass die beauftragte Firma Eichenspaltpfähle, Findlinge und Baumschutzbügel liefert und auf Abruf einbaut - hierzu wird pro Quartal eine Abrufliste erstellt.

 

Aufgrund der seit annähernd 1 ½ Jahren vorherrschenden Materialknappheit, die unseren Auftragnehmer zwischenzeitlich zur Kündigungen seines Lieferanten und alternativer Beauftragungen zwang, befindet sich die Erledigung der Aufträge in Verzug - die Bearbeitung, die nach Zeitpunkt/Eingang der Meldung erfolgt, wurde jedoch in der 2. KW 2023 mit Nachdruck wieder aufgenommen, sodass auch die mit dem PK33 vereinbarten Schutzmaßnahmen im Rondeel in absehbarer Zeit bearbeitet werden.

Ö 3

Genehmigung der Niederschrift vom 14.11.2022 und 12.12.2022

Herr Schumacher äußert zur Niederschrift des 12.12.2022, dass es auf Seite 4 heiße „Herr Domres erinnert daran, dass der Beschluss zum Anwohnerparken einstimmig gefällt worden sei.“. Er betont, dass der Beschluss zum Anwohnerparken nicht einstimmig, sondern bei Gegenstimme der FDP-Fraktion gewesen sei.

 

Die Genehmigung der Niederschrift vom 14.11.2022 wird vertagt.

 

Die Niederschrift vom 12.12.2022 wird einstimmig genehmigt.

Ö 4

Tagesordnungspunkte: Bürger-, Gäste- und Referentenbeteiligung

Ö 4.1 - 21-3751.2

Fahrradhäuschen "Typ OTTENSEN" Goldbekplatz

Der Petent erläutert, dass er drei Anträge gestellt habe, damit er antragsberechtigt sei. Die Stellungnahme des Bezirksamtes für den Standort des Fahrradhäuschens sei entscheidend.

 

Frau Dettmer erläutert, dass das Thema Fahrradhäuschen ein gesamtbezirkliches sei und daher in Zukunft im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität (KUM) aufgerufen werden solle, wenn Interesse bestehe, das Thema grundsätzlich zu bearbeiten. Für die Genehmigungsgrundlage von Fahrradhäuschen gebe es einen Leitfaden, der seit mehr als 10 Jahren von allen Bezirken angewendet und durch die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) bestätigt worden sei. Der Leitfaden beinhalte drei Parameter: Antragsberechtigung, Standort und Antrag.

 

Antragsberechtigt seien die Grundeigentümer*innen, die für ihre Mieter*innen auf dem eigenen Grundstück keine Fahrradabstellmöglichkeiten bieten können und daher auf den öffentlichen Raum ausweichen müssen. Zudem sei eine Nutzer*innengemeinschaft, also ein Zusammenschluss von Anwohnenden, antragsberechtigt.

 

Man könne ebenfalls Anträge stellen für private Verkehrsflächen, die der Allgemeinheit zur Verfügung stehen würden. Dies seien die § 25 HWG-Flächen.

Daneben gebe es für Grundeigentümer*innen auch die Möglichkeit, auf dem Privatgrund finanzielle Unterstützung für die Aufstellung eines Fahrradhäuschens zu erhalten.

Für alle Standortentscheidungen seien weitere Dienststellen des Bezirksamtes einzubinden, gegebenenfalls das Denkmalschutzamt und zusätzlich auf öffentlichen Flächen die Polizei.

 

In der Antragstellung würde ein Standortvorschlag, ein Lageplan und eine Begründung erwartet.

 

Konkret auf die Anfrage des Petenten sei zu bemerken, dass die vorliegende Anfrage auf eine Nutzer*innengruppe abziele, die nicht im direkten Umfeld wohnen würde. Es sei ein Fahrradhäuschen für im Mühlenkamp beschäftigte Personen gewünscht. Diese eher lose Gruppe sei aktuell nicht im Leitfaden berücksichtigt. Zudem läge keine Begründung für den Bedarf vor. Die eingegangene Anfrage erfülle derzeit nicht die Voraussetzungen für eine Antragsprüfung und ggf. Genehmigung. Das Fachamt MR verstehe den Wunsch des Petenten nach diebstahl- und wettergeschützten Abstellmöglichkeiten für eine wechselnde Gruppe Beschäftigter. Die BVM sei dabei, ein neues Konzept für Fahrradabstellmöglichkeiten aufzusetzen.

 

Herr Jacobsen erläutert, dass die Idee des Leitfadens war, den Menschen in engbebauten Quartieren die Möglichkeit zu geben, ihre Fahrräder sicher abzustellen. Die Vorstellungen in der Gesellschaft und die Ideen zur Verkehrswende hätten sich in den letzten Jahren auch in diesem Bereich weiterentwickelt. Ein neues Konzept sei bei der BVM in Arbeit. Hierzu gehörten auch neue Typen von Fahrradhäuschen. Aktuell würden die Fahrradhäuschen Typus „Ottensen“ weiter für 5 Jahre genehmigt bzw. verlängert und die Genehmigung erfolge derzeit nach den alten Maßstäben, die für den Abstellbedarf für Wohnzwecke in eng bebauten Quartieren. Bislang liege vom Petenten kein formeller Antrag vor, lediglich An- und Nachfragen.

 

Herr Wersich äußert, dass das Fachamt Management des öffentlichen Raums gern im Ausschuss gesehen sei. Er wünsche sich eine vermehrte Präsenz von MR.

 

Der Petent äußert, dass es vier Anträge von ihm gebe. Man werde in den nächsten Tagen eine Anweisung von der BVM erhalten. Die Initiative Mühlenkamp sei antragsberechtigt. Der Standort für das Fahrradhäuschen sei beschrieben worden. Er frage sich, ob der Standort genehmigungsfähig sei.

 

Frau Dettmer antwortet, dass der Standort Goldbekplatz nicht genehmigungsfähig sei, da er die Sichtbarkeit auf die dahinterliegende Fahrradstation versperren würde. Die BVM habe diesen Standort abgelehnt, dies sei dem Petenten bereits bekannt. Man wolle die Sichtbarkeit eines öffentlichen Angebotes nicht erschweren.

 

Protokollnotiz:

„Nach interner Rücksprache im Anschluss an die Sitzung des Regionalausschusses am 23.01.2023 stellt sich der Sachverhalt aus Sicht des Fachamts MR wie folgt dar:

Bei Prüfung eines Standortes für ein anderes Fahrradhäuschen in Zusammenarbeit mit dem VCD Verkehrsclub Deutschland im Jahr 2020 wurden am Goldbekplatz mehrere Standortmöglichkeiten geprüft. Im Rahmen dieser Prüfung, bei der das Stadtplanungsamt, Polizei, Wegeaufsicht und der VCD beteiligt waren, wurde bereits ein Aufstellen neben der Stadtradstation verworfen, um deren Sichtbarkeit nicht zu beeinträchtigen. Dieser vorliegenden Argumentation wurde bei dem Fall des Petenten, der im Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude erörtert wurde, gefolgt.“

Herr Kroll erläutert, dass man sich über die Anwesenheit von MR freue. Er erkundigt sich, wann der neue Leitfaden kommen werde. Zudem erkundigt er sich, wie eine antragstellende Person nachweisen könne, dass sie antragsberechtigt sei.

 

Frau Dettmer antwortet, dass der Zeitpunkt für den neuen Leitfaden nicht feststehe.

 

Herr Jacobsen ergänzt, dass es keinen eingereichten und prüffähigen Antrag gebe.

 

Frau Platz erläutert, dass sie die Schilderungen der Verwaltung nachvollziehen könne.

 

Herr Haffke äußert, dass man darauf achten müsse, wie mit den Zuschüssen umzugehen sei. Je mehr Modelle es für Fahrradhäuschen gebe, umso besser sei es.

 

Herr Jacobsen antwortet, dass in den letzten Jahren viele verschiedene Anforderungen entstanden seien, die vom alten Leitfaden nicht berücksichtigt werden. Daher sei die BVM nun an einem neuen Konzept dran.

 

Herr Domres äußert, dass man die öffentliche Fahrradabstellanlage nach vorne ziehen und das Fahrradhäuschen an den Zaun stellen könne.

 

Herr Jacobsen äußert, dass die Station nah am Gehweg stehen würde. Bei einer Verlagerung des Standortes sei nicht hinreichend Platz vorhanden.

 

Der Petent äußert, dass im Bezirk Hamburg-Nord bis dahin 60 Fahrradhäuschen errichtet worden seien. In Eimsbüttel seien es 238 und in Altona 109. Die Fahrradstation sei im Quartier bekannt. Er werde sich an den Senat wenden.

 

Herr Michalski äußert, dass man nicht in die Überprüfung des Standortes gegangen sei, da dieser bereits vorab abgelehnt worden sei.

 

Herr Jacobsen ergänzt, dass es keine offizielle Prüfung gegeben habe, da kein Antrag vorliege.

 

Herr Schmidt erläutert, dass im Gegensatz zu Beginn die Thematik Fahrradhäuschen in den letzten Jahren keine Erfolgsgeschichte mehr gewesen sei. Wichtig sei es, dass die alten Fahrradhäuschen weiterhin genehmigt würden, solange kein neues Konzept vorliege. Er erkundigt sich, ob die Erfüllung der drei Parameter notwendig für den Erhalt des Zuschusses oder für die Genehmigung der Sondernutzung sei.

 

Herr Jacobsen antwortet, dass es sich um zwei Vorgänge handele, zum einen den Antrag auf Sondernutzung zur Aufstellung des Fahrradhäuschen, zum anderen den Fördermittelantrag, der mit dem Antrag auf Sondernutzung in der Regel eng verknüpft sei, weil der wirtschaftliche Vorteil durch die Antragstellenden genutzt würde.

 

Herr Kroll erkundigt sich nach dem alten Leitfaden. Er erkundigt sich, ob der neue Leitfaden auch Elektro- und Lastenfahrräder berücksichtige würde.

 

Frau Dettmer antwortet, dass geprüft würde, ob der Leitfaden zu Protokoll gegeben werden kann. Sie sei sicher, dass die BVM alle Fahrradtypen in ihre aktuellen Überlegungen integriere.

 

Protokollnotiz:

Der Leitfaden ist unter PDFC- (vcd.org) <https://nord.vcd.org/fileadmin/user_upload/Nord/Nord/Fahrradhaeuschen/Fahrradhaeuschen_Leitfaden_1.pdf> einsehbar.

Frau Heimfeld erläutert, dass sich die Frage stelle, ob an diesem Standort ein Häuschen aufgestellt werden sollte. Eine bessere Möglichkeit sei es eventuell überdachte Fahrradstellplätze zu errichten.

 

Herr Kroll erläutert, dass ein Fahrradhäuschen sicherer sei, wenn teure Fahrräder dort abgestellt werden sollten.

 

Herr Jacobsen antwortet, dass es ein Dilemma sei, den öffentlichen Raum für Einzelinteressen einzusetzen. Der öffentliche Raum sei zunächst Allgemeingut. Würde dieser zugunsten Einzelner eingeschränkt, müssten gute Gründe vorliegen, damit die Verwaltung diese exklusive Nutzung genehmigen kann. Die Thematik sei sehr komplex.

 

Herr Schumacher erläutert, dass der Leitfaden veröffentlicht werden solle.

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

Ö 4.2 - 21-4074

Eingabe: Vorschlag zu einem Gisela-Trowe-Weg

Der Petent bittet aufgrund seiner Abwesenheit darum, die Eingabe auf die nächste Sitzung zu verschieben.

 

Herr Domres regt an, dass die Eingabe auf die übernächste Sitzung verschoben werden solle.

 

Herr Dr. Franz äußert, dass dem Petenten die konkreten Informationen weitergeleitet würden.

 

Herr Domres äußert, dass Frau Trowe in Eimsbüttel gewohnt habe.

 

Die Eingabe wird in die übernächste Sitzung vertagt.

Ö 4.3 - 21-4082

Eingabe: Radwegsituation Eppendorfer Landstraße

Herr Dr. Franz äußert, dass die Problematik bekannt sei. Um planerisch tätig werden zu können, müsse der Fahrradweg als bezirkliche Fahrradroute eingestuft werden. Derzeit laufe die Überarbeitung des Bezirksroutenkonzepts. Man versuche über dieses Konzept eine Finanzierung für die Verbesserung zu erreichen.

 

Herr Haffke erläutert, dass sich dies gut anhöre. Man habe diese Thematik weiterhin im Blick.

 

Herr Wersich erläutert, dass bereits verschiedene Ansätze ausprobiert worden seien. Er erkundigt sich, was die Aufnahme der Eppendorfer Landstraße in das Bezirksroutenkonzept für bauliche Möglichkeiten ermöglichen würde.

 

Protokollnotiz:

Die Aufnahme in das Bezirksroutenkonzept würde zur Folge haben, dass die Eppendorfer Landstraße hinsichtlich einer möglichst vorteilhaften Radverkehrsführung im Detail betrachtet werden würde. Aus den in der Detailplanung entwickelten Varianten würden sich unterschiedliche Grade von Umbaumaßnahmen ergeben, die bei positivem Kosten-Nutzen-Verhältnis auch über das Bündnis für den Rad- und Fußverkehr finanziert werden könnten.

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

Ö 4.4 - 21-4105

Eingabe: Dauerparken im Anwohnerbereich

Der Petent aus dem Falkenried erläutert, dass er sich sehr über die Hänger ärgere, die seit geraumer Zeit dauerparken würden. Er erkundigt sich unternommen werde, um diesen Zustand zu verbessern.

 

Herr Schmidt äußert, dass wohl der Landesbetrieb Verkehr (LBV) zuständig sei. Er gehe davon aus, dass der LBV sich um das Anliegen kümmern werde.

 

Auf Bitte des Petenten wird das Anliegen an den LBV weitergeleitet.

 

Protokollnotiz:

Das Bezirksamt ist nur bei abgemeldeten Anhängern zuständig. Das Polizeikommissariat 23 ist beauftragt worden.

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

Ö 4.5 - 21-4107

Eingabe: Bewohnerparken 16.01.2023 Bezirksamt Hamburg Nord

Herr Haffke erläutert, dass der Petent zur kommenden Sitzung erscheinen werde, da der LBV dort anwesend sei.

 

Herr Wersich beantragt die Vertagung der Eingabe.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.

 

Der Ausschuss vertagt die Eingabe.

Ö 4.6 - 21-4117

Eingabe: Lücken Gehwegplatten Wiesendamm, Haus Nr. 97 bis 105

Herr Kroll erläutert, dass viele Anliegen beim Melde-Michel gemeldet würden. Dort seien viele Anliegen über einen längeren Zeitraum in Bearbeitung. Er äußert den Wunsch eine referierende Person vom Melde-Michel in den Ausschuss einzuladen. Er bittet das Bezirksamt darum, das Anliegen des Petenten zu prüfen.

 

Protokollnotiz:

Die beiden Glensander-Flächen in dem betroffenen Gehwegabschnitt wurden begutachtet und sind in einem befriedigenden Unterhaltungszustand. Eine Erhöhung der Flächen mit dem Ziel, einen Hartbelag einbauen zu können, ist an diesen Stellen nicht zielführend, weil der Wurzelbereich der Bäume dadurch geschädigt und ein Erhalt der Bäume gefährdet wäre.

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

Ö 4.7 - 21-4118

Eingabe: Anfrage zur geplanten Ausgestaltung einer Grünfläche im südlichen Pergolenviertel

Der Petent erläutert, dass er festgestellt habe, dass die Baumaßnahmen langsam abgeschlossen seien. Er erkundige sich, was mit der Fläche geschehen solle. Ihn interessiere, ob eine Bürgerbeteiligung geplant sei.

 

Herr Buller antwortet, dass man davon ausgehe, die Fläche zu bekommen. Momentan verfüge man allerdings noch nicht über die Fläche. Ein Beteiligungsverfahren sei wohl für den Sommer 2023 geplant. Ein Entwurf für die Fläche würde entsprechend geplant.

 

Der Petent äußert, dass er gehört habe, dass Boulebahnen geplant seien.

 

Herr Buller antwortet, dass im Laufe des Planungsprozesses mehrere Optionen und Wünsche aufgeschrieben worden seien.

 

Herr Schmidt erkundigt sich danach, wann der Loki-Schmidt-Platz fertiggestellt würde und wann der Spielplatz und die Parkanlage im nördlichen Teil des Pergolenviertels sowie der Glascontainer gebaut würden.

 

Protokollnotiz:

Loki-Schmidt-Platz:

Bedingt durch die Berücksichtigung von Anliegerwünschen im Bereich des Loki-Schmidt-Platzes ist die Planungs- und Ausschreibungsunterlagen geändert worden. In Kürze startet das Ausschreibungsverfahren (Öffentliche Ausschreibung). Baubeginn ist nunmehr Mitte Mai 2023, das Bauende wird mit der Fertigstellung des Loki-Schmidt-Platzes und dem Einbau der Deckschichten im Frühjahr 2024 erreicht sein.

 

Glascontainer:

Die Glascontainer werden unmittelbar nach der Teilwidmung des nördlichen, bereits fertiggestellten Bereichs des Winterlindenwegs aufgestellt. Für die Widmung fehlt noch die Zustimmung der Straßenverkehrsbehörde, die erst dann erfolgt, wenn die Restarbeiten erledigt sind (hauptsächlich das Auf- und Umstellen von Verkehrszeichen, das bereits beauftragt ist).

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

Ö 5

Anträge

Ö 5.1 - 21-4049

Tempo 30 in der Martinistraße Gemeinsamer Antrag von GRÜNE- und SPD-Fraktion

Herr Haffke erläutert, dass dieses Thema bereits mehrfach thematisiert worden sei. Er freue sich auf Zustimmung des Antrags. Die Verkehrssituation würde für eine Tempo 30-Zone sprechen. Eine Verkehrsberuhigung sei angemessen.

 

Herr Michalski äußert, dass die HRVV für Tempo 30-Strecken geändert worden sei. Zuvor sei eine bestimmte ÖPNV-Taktung Hinderungsgrund gewesen, eine Tempo-Strecke anzuordnen. Nach Wegfall dieses Hinderungsgrundes sei eine erneute Prüfung aller Strecken geplant, bei denen dieser Grund zur Ablehnung führte. Seien die Voraussetzungen erfüllt, dann erfolge eine Anordnung einer Tempo 30-Strecke.

 

Herr Schmidt erläutert, dass der Antrag als politisches Signal trotzdem beschlossen werden sollte.

 

Herr Wersich äußert, dass der ÖPNV mit Tempo 30-Zonen ausgebremst würde.

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich beschlossen bei Enthaltung der FDP-Fraktion.

 

Für-Stimmen

: GRÜNE, SPD, CDU, LINKE

Gegenstimmen

:

Stimmenthaltungen

: FDP

 

Ö 5.2 - 21-3868

Hundewiese Eppendorfer Park - Antrag der CDU-Fraktion

Frau Bartling erläutert, dass sie sich über die Anwesenheit von MR freue und über die Antwort, ob und wo man eine barrierefreie Hundewiese im Eppendorfer Park einrichten könne.

 

Herr Buller erläutert, dass sich der Hundestand innerhalb der letzten zehn Jahre in Hamburg von ca. 60.000 auf 100.000 gesteigert habe. Dies sei ein enormer Zuwachs. Nach der Globalrichtlinie zur Errichtung von Hundeauslaufzonen solle Hamburg sich bemühen Hundehalterinnen entsprechende Flächen in einem Radius von zwei Kilometern anzubieten. Bezogen auf den Eppendorfer Park gäbe es in einem Umkreis von zwei Kilometern bereits verschiedene Angebote. Zudem sei mit dem Ablegen der Gehorsamsprüfung nach § 9 des hamburgischen Hundegesetzes Hunden das Laufen ohne Leine in den öffentlichen Grünanlagen im Regionalbereich Eppendorf-Winterhude gestattet. In Eppendorf bzw. dem Eppendorfer Park dürfe sich ein gehorsamsgeprüfter Hund also auch außerhalb von ausgewiesenen Hundeauslaufzonen bereits sehr frei bewegen, da er lediglich von Spielplätzen und geschützten Biotopen fernzuhalten sei. Allerdings sei die Anzahl der absolvierten Gehorsamsprüfung sehr gering.

Der Eppendorfer Park würde auf der Denkmalliste stehen. Somit unterliege er bei baulichen Veränderungen einem eher restriktiven Genehmigungsvorbehalt des Denkmalschutzamtes. Man habe kürzlich das Wegenetz im Eppendorfer Park erneuert, sodass es nun weitestgehend barrierefrei sei. Der historische, in der bestehenden Hundewiese gelegene Hügel am nordwestlichen Parkrand verfüge in seiner Längsachse (jedoch nicht in seiner Querachse) über eine zwar rechnerisch barrierefreie Steigung, sei aber aufgrund oberflächennaher Baumwurzeln nicht barrierefrei begehbar oder - z.B. mit einem Rollstuhl - befahrbar.

Man habe sich mit der Frage beschäftigt, wo Flächen für eine barrierefreie Hundewiese geeignet seien. Aufgrund der in der Tradition klassischer Landschaftsparks stehenden Topographie des Parks seien große Teile einschl. der Rasenflächen nicht barrierefrei. Als eine ähnliche große Alternative zur bestehenden Hundeauslaufzone im Park sei lediglich eine weitere Fläche denkbar (Seite 8). Allerdings empfehle man die Hundewiese dort zu lassen wo sie aktuell sei.

 

Ein Bürger äußert, dass es sich eher um kleine Hunde handeln würde.

 

Herr Schumacher erläutert, dass er sich für eine alternative Wegeführung interessiere. Zudem sei interessant, wie die Prüfung eines Zaunes aussehe. Letzte Woche sei intensiv über die Barrierefreiheit von Fußwegen gesprochen worden.

 

Herr Buller äußert, dass die Thematik sehr ernst genommen würde. Es gebe in einer Entfernung von 1000 Metern, also innerhalb des von der Globalrichtline genannten Umkreises, eine barrierefreie Wiese im Kellinghusen Park. Ein Eingriff in das unter Denkmalschutz stehenden Wegenetzes sei von der Kulturbehörde abgelehnt worden. Ein Eingriff in den Baumbestand des Parks, wie ihn ein baulich hergerichteter Weg in der Langsachse des Hügels innerhalb der bestehenden Auslaufzone darstellen würde, sei  fachlich nicht vertretbar.

 

Frau Dr. Dietz erläutert, dass die Gehorsamsprüfung es erlaube einen Hund auch auf nicht ausgewiesenen Flächen frei laufen zu lassen. Auf der Alternativfläche würden japanische Katsurabäume stehen. Sie erkundigt sich, ob diese durch freilaufende Hunde gefährdet seien.

 

Herr Buller antwortet, dass er adhoc keine Aussagen zu Katsurabäumen treffen könne. Er glaube allerdings nicht, dass der Baumstand darunter leiden würde. Er betont allerdings, dass er die Alternativfläche aufgrund erwartbarer Nutzungskonflikte nicht empfehlen würde.

 

Frau Bartling äußert, dass Barrierefreiheit heutzutage eine Gegebenheit sein solle. Sie hoffe, dass eine Lösung gefunden werden könne. Sie erkundigt sich bei der Petentin nach ihrer Meinung zu der Alternativfläche.

 

Die Petentin äußert, dass barrierefreie Hundeauslaufzonen von großer Bedeutung seien. Die Hundewiese im Eppendorfer Park sei nicht barrierefrei. Sie habe die Gehorsamsprüfung abgelegt. Eine barrierefreie Lösung sei erwünscht. Ihr gehe es um die Einsehbarkeit der Wiese. Der Hügel sei für sie nicht einsehbar.

 

Eine Bürgerin erläutert, dass sie mehrmals täglich im Eppendorfer Park mit ihrem Hund sei. Sie finde den aktuellen Standort der Wiese optimal, allerdings sei er nicht barrierefrei. Den Alternativstandort finde sie, aufgrund der Nähe zu den Spielplätzen, nicht gut. Eine Sicherheitsbegrenzung zur Martinistraße sei eine Alternative. Dies gebe mehr Sicherheit. Die Wiese im Eppendorfer Park sei nicht barrierefrei.

 

Eine weitere Bürgerin äußert, dass sie die Gehorsamsprüfung abgelegt habe. Im Sommer sei der Park allerdings voll. Die Beschilderung der Hundewiese sei nicht ausreichend.

 

Herr Schmidt erläutert, dass das Bezirksamt innerhalb des Parks nach Alternativflächen gesucht habe. Eine Gefährdung des Baumbestandes komme nicht in Frage. Eine Wiese sei laut seinem Verständnis grundsätzlich nicht barrierefrei. Er habe verstanden, dass die Wege bei den anderen Hundeauslaufflächen barrierefrei seien. Außerhalb der Wege sei dies nicht zwangsläufig der Fall.

 

Herr Buller antwortet, dass man prüfen werde, ob die erwähnte Schwelle im Kellinghusens Park durch eine Rampe ersetzt werden könne. (Anmerkung zum Protokoll: Im Zugang zur Hundeauslaufzone im Kellinghusens Park gibt es keine Schwelle, die dortige Pforte entspricht jedoch mit einer Breite von ca. 70 cm nicht einem barrierefreien Zugang)

 

Frau Dr. Dietz fasst zusammen, dass der Weg über die Wiese nicht möglich sei. Es gebe die Überlegungen einen Zaun zu bauen, der der Beruhigung dienen würde, und für andere Menschen sichtbarer zu machen, dass es sich um eine Hundeauslaufzone handele. In der Kellinghusenstraße sollte der Zugang barrierefrei sein. 

 

Herr Kroll äußert, dass man Änderungen im Antrag vornehmen würde. Zudem formuliere man einen Prüfantrag.

 

Herr Schumacher erläutert, dass anstelle der Prüfung eines Zauns, eine Verdichtung des Gehölzes geprüft werden solle. Er begrüße die Idee der besseren Beschilderung.

 

Herr Buller antwortet, dass sich neu gepflanztes Unterholz ohne baulichen Schutz nicht durchsetzen werde, weswegen dies keine Option sei.

 

Herr Haffke erläutert, dass er sich die Situation vor Ort nochmal angucken würde. Er bittet daher, das Thema nochmal zu vertagen. Er wolle weder in den Baumbestand eingreifen noch Flächen im Park verändern. Eine Schließung eines Eingangs sehe er kritisch.

 

Herr Kroll formuliert folgenden Prüfantrag:

 

„Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob alle Hundewiesen in Eppendorf/Winterhude barrierefrei zugänglich sind.“

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.

 

Der Ausschuss vertagt den Antrag.

Ö 5.3 - 21-4007

Umsetzung des Bebauungsplan Winterhude 20 - Antrag der CDU-Fraktion

Herr Kroll erläutert, dass er auf eine Antwort der Koalition warte.

 

Herr Schmidt äußert, dass man dem Antrag zustimmen würde. Der Bezirksamtsleiter solle sich bei den Grundeigentümer*innen dafür einsetzen, dass das Tor geöffnet werden könne. Somit würden Fußgänger*innen wie vorgesehen eine zusätzliche Verbindung erhalten.

 

Herr Dr. Franz äußert, dass man die Wegführung kaufen müsste, um einen regelkonformen Weg herzustellen. Der Weg habe aus Sicht des Bezirksamtes keine zwingende Erschließungsfunktion. Die Mittel des Bezirksamtes seien knapp. Man würde daher den Weg nicht kaufen. Die Formulierungen in den alten B-Plänen seien unzureichend. Man könne die Grundeigentümer*innen aufgrund dieser Formulierung rechtlich nicht zwingen.

 

Herr Kroll erläutert, dass die Wegeverbindung wichtig sei. Sie erspare lange Umwege. Das Bezirksamt solle sich weiterhin einsetzen.

 

Herr Schmidt äußert, dass der Antragsentwurf zurückhaltend formuliert worden sei. Der Bezirksamtsleiter werde gebeten sich einzusetzen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen

 

Für-Stimmen

:

Gegenstimmen

:

Stimmenthaltungen

:

 

 

Ö 5.4 - 21-4127

Bewohnerparken Eppendorf &-Hoheluft-Ost - Pflegekräfte bleiben auf der Strecke - Antrag der FDP-Fraktion

Herr Schumacher äußert, dass die Parkplatzsituation um das UKE sich durch das Bewohnerparken nicht verbessert habe. Die Pflegekräfte würden keine Parkplätze finden. Fachkräfte würden sich gegen das UKE als Arbeitgeber entscheiden. Die Idee sei, dass sich beim LBV für eine Ausnahmeregelung des Bewohnerparkens für die Beschäftigten des UKE eingesetzt werde.

 

Herr Haffke erläutert, dass der Antrag gut in die nächste Sitzung passe. Daher wolle er diesen vertagen. Es würden die Informationen fehlen. Er habe gehört, dass es kostenpflichtige Stellplätze für Pflegekräfte gebe.

 

Herr Wersich äußert, dass er überrascht von dem Antrag gewesen sei. In Vergangenheit habe man mit dem UKE vereinbart, dass es selber für Stellplätze sorgen würde. Der Arbeitgeber könne selber Stellplätze herstellen. Thematisch gehöre der Antrag in die nächste Sitzung. Man sei gespannt auf weitere Fakten.

 

Herr Schumacher äußert, dass es 460 neue Parkplätze im UKE gebe. Diese seien nicht nur für die Beschäftigen, sondern auch für Besucher*innen und Patient*innen. Zufahrtsberechtigungen seien für 37€ erhältlich. Dies berechtige allerdings nur die Zufahrt und garantiere keinen Parkplatz.

 

Der Antrag wird bei Gegenstimme der FDP vertagt.

 

Für-Stimmen

: GRÜNE, SPD, CDU, LINKE

Gegenstimmen

: FDP

Stimmenthaltungen

:

 

Ö 6

Vorlagen der Bezirksamtsleitung

Ö 6.1 - 21-3802.1.1

Neue Körbe und Renovierung des Basketballplatzes am HDJ Lattenkamp Stellungnahme des Bezirksamtes

Frau Dr. Dietz äußert, dass die schnelle Reaktion des Bezirksamtes sehr begrüßenswert sei. Man warte ab, ob dies auch für andere Plätze eine gute Lösung sei.

 

Frau Otto schließt sich dem an. Sie bittet darum, dass die alten Körbe bis zum Frühjahr nirgendwo anders verbaut werden. Man wolle sicher sein, dass die Spielenden mit den neuen Körben zufrieden seien.

 

Frau Heimfeld erläutert, dass sie die Antragstellenden nach deren Zufriedenheit fragen werde.

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

Ö 6.2 - 21-4056

Fäll-Liste Grünanlagenbäume 2022/23 - Nachmeldungen 16.11.2022 - 21.12.2022

Herr Kroll erkundigt sich, ob der Baum in der Gertigstraße wegen den Baumaßnahmen abgestorben sei. Er wolle wissen, ob der Baumschutz fehlgeschlagen oder der Baum bereits vorher abgängig gewesen sei.

 

Protokollnotiz:

Erstmalig sind in 2010 bei dem Baum bei der regelmäßigen Baumkontrolle abgestorbene Rindenpartien aufgefallen - diese haben im Laufe der Jahre stetig zugenommen, der Baum wird daher seit vielen Jahren über die turnusmäßige Baumkontrolle hinausgehend regelmäßig vom Institut für Baumpflege untersucht. Die letzte Untersuchung in 12.2022 ergab eine weit ausgebreitete Fäule, verursacht u. A. durch den Befall mit dem Eschenbaumschwamm - die Fällung innerhalb der Saison bis 28.02.2023 wurde ausdrücklich empfohlen. Der Schaden mit Fäule hat sich am Stammfuß deutlich weiter ausgebreitet. Es sind bereits ca. 30% vom Stammumfang auf Bodenniveau abgestorben. Hier sind die Wurzeln abgestorben und faul, der Baum daher einseitig nicht mehr verankert und nicht mehr standsicher. Es wird daher kein Kontext zwischen Baumaßnahme und Fällung gesehen.

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

Ö 6.3 - 21-4128

Straßenbäume 2022/23 - 2. Nachmeldeliste

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

Ö 6.4 - 21-4106

Info über Entfall eines Baumes Kegelhofstraße 14

Frau Dr. Dietz äußert, dass es sie nicht überzeugt habe, dass der Baum gefällt werden müsse, weil der Besitzer seinen Vorgarten einzäunen wolle. In der Kegelhofstraße würden mehr als zehn Bäume auf gleicher Höhe. Auch an anderen Stellen gebe es Vorkantgarteneinfriedungen. Sie erkundigt sich, wie viele Zentimeter fehlen würden und ob der Besitzer über die Folgen informiert sei. Vielleicht gebe es eine andere Möglichkeit.

 

Frau Pause erläutert, dass es eine Länge von einer Gehwegplatte zum Baum sei. Dies seien rund 55 Zentimeter. Menschen mit Kinderwägen oder Rollstühlen würden hier nicht mehr durchkommen.

 

Herr Schmidt erläutert, dass Baumschutz ein hohes Anliegen habe. Er erkundigt sich, ob es möglich sei, den Gehweg auf der anderen Seite des Baumes, also auf der Fahrbahnseite rumzuführen. So könnte die Fällung vermieden werden. Der Baum solle erhalten bleiben.

 

Protokollnotiz:

Das Fachamt Management des öffentlichen Raumes wird den Fall intern nochmals diskutieren.

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

Ö 6.5 - 21-3723.2

Fahrradabstellanlage Borgweg für Radelnde sichern (Drucksache 21-3723) Umsetzungsmeldung

Herr Schmidt bedankt sich beim Bezirksamt für die Umsetzung.

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

Ö 6.6

Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen

Ö 6.6.1 - 21-4069

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 06.12.2022 Aufhebung des Gehwegparkens Abendrothsweg 20

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

Ö 6.6.2 - 21-4070

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 08.12.2022 Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen Christoph-Probst-Weg 28

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

Ö 6.6.3 - 21-4071

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 08.12.2022 Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen Hegestraße 80

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

Ö 6.6.4 - 21-4072

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 15.12.2022 Verdeutlichung des Verbots der Einfahrt Meldorfer Straße Ecke Breitenfelder Straße

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

Ö 6.6.5 - 21-4073

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 08.12.2022 Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen Nedderfeld 112

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

Ö 6.6.6 - 21-4111

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 10.01.2023 Entfernung und Änderung von unübersichtlichen bzw. unnötigen Verkehrszeichen Lehmweg / Hegestraße

Herr Schumacher äußert, dass er dies ausdrücklich begrüße.

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

Ö 7

Vorlagen des vorsitzenden Mitglieds der Bezirksversammlung

Ö 8

Verschiedenes

Herr Wersich erkundigt sich nach dem Schottergarten in der Heilwigstraße.

 

Protokollnotiz:

Im Rahmen eines HOZ-Verfahrens wurde der Rückbau verfügt. Der Widerspruchsbescheid bestätigte das Bezirksamt in seinem Handeln.

Im Klageverfahren wurde eine Einigung erzielt, dass eine Bepflanzung mit Bodendeckern vorgenommen werden soll.

 

In Bezug auf die Sondersitzung sei Herr Wersich überrascht, dass die Kontaktdaten der Petenten nicht übermittelt worden seien. Laut der Verwaltung habe man hierauf keinen Anspruch. Dies sehe er anders. Er bitte um ein Signal der Verwaltung.

 

Herr Dr. Franz antwortet, dass er das Rechtsamt eingeschaltet habe. Den Bürger*innen, die Eingaben an die Verwaltung schicken, werde eine Einverständniserklärung zugeschickt. Nur wenn diese Erklärung unterschrieben sei, sei es möglich, die Kontaktdaten weiterzugeben.

 

Herr Domres halte dies für rechtlich nicht geboten. Die Bürger*innen würden mit den Eingaben das Ziel verfolgen, dass der Ausschuss die bearbeite. Der Ausschuss sei Teil der Verwaltung. Somit habe man auch Zugriff auf die Daten der Verwaltung.

 

Herr Wersich äußert, dass ihm der Vorgang der Einwilligung unbekannt sei. Man sei ein Verwaltungsausschuss. Man werde Akteneinsicht beantragen. Er bittet die Verwaltung dies nachzuprüfen und zu klären, ob in der Vergangenheit Daten rechtswidrig zugeleitet worden seien.

 

Der Vorsitzende zitiert aus einer E-Mail der Rechtsamtsleitung, dass es einen Austausch gegeben habe. Die Gremienbetreuung Hamburg-Nord würde Bürger*innen, die Eingaben schicken eine datenschutzrechtliche Einverständniserklärung zusenden. Für den Fall, dass Ausschussmitglieder die Bürger*innen kontaktieren wollen, sei das Einverständnis notwendig. Nur bei Vorliegen des Einverständnisses würden die Daten weitergegeben. Den Petenten der Sondersitzung werde diese Einverständniserklärung zugesendet. Das Vorgehen sei bei der Sondersitzung anders gewesen, da die Eingaben an eine andere E-Mail-Adresse geschickt worden seien. Bei Vorliegen der Einverständniserklärungen könnten die Daten weitergegeben werden.

 

Herr Domres äußert, dass es selbstverständlich sei, die vertraulichen Daten nicht an Dritte weiterzugeben. Dies habe man unterzeichnet. Man sei Teil der Verwaltung und des Bezirksamtes.

 

Herr Schumacher schließt sich Herrn Domres an. Er bittet um Prüfung inwieweit man Zugriff auf die Daten der Verwaltung habe.

 

Herr Haffke erläutert, dass man im vertraulichen Verfahren einen Einblick auf die Eingaben haben müsste.

 

Herr Kroll äußert, dass dieses Thema mit in den Ältestenrat genommen werde.