Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 06.12.2022 Aufhebung des Gehwegparkens Abendrothsweg 20
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Aufhebung des Gehwegparkens an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz