Immenhof ggü. 2-4 - Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 16.10.2023 Änderung der Parkanordnung fürs Gehwegparken
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Änderung der Parkanordnung fürs Gehwegparken an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz