21-4820

Immenhof ggü. 2-4 - Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 16.10.2023 Änderung der Parkanordnung fürs Gehwegparken

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
06.11.2023
Sachverhalt

 

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO r den o.g. Bereich die Änderung der Parkanordnung fürs Gehwegparken an.

 

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Michael Werner-Boelz

 

Anhänge

 

Anordnung

1 Verkehrszeichenplan