Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 26.01.2023 Erweiterung Gehwegparken Robert-Koch-Straße 1
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich das Erweitern des Gehwegparkens an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz