Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 15.12.2022 Verdeutlichung des Verbots der Einfahrt Meldorfer Straße Ecke Breitenfelder Straße
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die
Verdeutlichung des Verbots der Einfahrt an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz