22-2696

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 08.10.2026: Mozartstraße 39

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

Die zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich das Verdeutlichen der Verkehrsführung / des Verbotes der Einfahrt an.

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Dr. Bettina Schomburg

Anhänge

Anordnung

Anordnung, VZ Plan

Lokalisation Beta
Mozartstraße
Stadtteile

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Themen Beta

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