Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 25.10.2024: Graudenzer Weg 2
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich Verkehrszeichen (VZ) 267 StVO, Verbot der Einfahrt an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Udo Franz
(stellv. Bezirksamtsleiter)