22-2547

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 10.08.2026: Ekhofstraße Einmündung Ackermannstraße

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

Die zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO r den o.g. Bereich dieVerdeutlichung der Verkehrsführungan.

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o.g. Schreiben.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Dr. Bettina Schomburg

Anhänge

Anordnung, VZ-Plan

Lokalisation Beta
Ekhofstraße Ackermannstraße

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