Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 08.12.2022 Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen Christoph-Probst-Weg 28
Letzte Beratung: 23.01.2023 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 6.6.2
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die
Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch
Betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
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