21-4073

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 08.12.2022 Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen Nedderfeld 112

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 23.01.2023 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 6.6.5

Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die

Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch

Betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen an.

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Michael Werner-Boelz

Bera­tungs­reihen­folge
Lokalisation Beta
Nedderfeld

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Themen Beta

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