Die Vorsitzende begrüßt Frau Schröder, die neue Leitung des Klimaschutzmanagements im Bezirk Hamburg-Nord und Herrn Uentz-Kahn, der einen Sachstandsbericht abgeben wird.
Frau Schröder teilt mit, sie habe Umweltkommunikation- und -management in Schweden studiert und bereits mehrjährige Erfahrung aufgrund ihrer vorherigen Arbeit als Klimaschutzmanagerin im Bezirksamt Bergedorf. Sie freue sich darauf, auch mit Unterstützung der Politik das Klimaschutzkonzept für den Bezirk Hamburg-Nord zu erstellen.
Herrn Uentz-Kahn erklärt, dass der Vermieter des Bezirksamtes dem Einbau der Fenster im Großen Sitzungssaal unter dem Vorbehalt einer Zustimmung des Denkmalschutzamtes zugestimmt habe. Das Denkmalschutzamt habe seine Zustimmung jetzt ebenfalls erteilt, so dass der Einbau zeitnah beauftragt werden könne. Weiterhin verweist er auf die in der letzten Woche beschlossene Bürgerschaftsdrucksache 22/2838. Aufgrund der beschlossenen Änderungen den Bezirksverwaltungsgesetzes und des Hamburgischen Gesetzes zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe – sei es möglich, die Sitzungen des Jugendhilfeausschusses digital durchzuführen. Die Sitzungen der Jugendhilfeausschüsse mittels Telefon- oder Videokonferenz nach § 13 Absatz 3 des Bezirksverwaltungsgesetzes seien abweichend von § 13 Absatz 3 Satz 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes aber grundsätzlich öffentlich. Es sei geplant mit der Einladung zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses eine Pressemitteilung und eine Veröffentlichung auf Facebook, jeweils mit dem Link zur Sitzung versehen, herauszugeben. Weiterhin solle die Einladung in Allris und die Mail an die Mitglieder des öffentlichen Verteilers für den Jugendhilfeausschuss mit dem Link zur Sitzung versehen werden. Er weist darauf hin, dass in dem Beschluss der Bürgerschaft der Senat zudem ersucht werde, zu prüfen, ob es den Bezirksversammlungen und der Verwaltung möglich sei, mit anderen datenschutzkonformen Medien als dem in der Verwaltung verwendeten Konferenztool zu tagen.
Frau Bester begrüßt, dass man eine Lösung für die Sitzungen des Jugendhilfeausschusses gefunden habe. Sie hofft, dass dies bereits für die Sitzung am 17.02.21 umsetzbar sei.
Herr Uentz-Kahn stellt dar, es bedarf lediglich noch der Bekanntgabe der Gesetzesänderung im Amtlichen Anzeiger. Dies sollte aber zeitnah erfolgen, so dass die Sitzung am 17.02.21 wie dargestellt durchgeführt werden könne.
Herr Kranz merkt an, es wurde von der Bürgerschaft auch beschlossen, dass andere Ausschusssitzungen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können, wenn dies explizit beschlossen wurde. Er bittet die Verwaltung um Darlegung, wie hier das genaue Verfahren sei und wie hier die technische Umsetzung aussehe.
Herr Uentz-Kahn stellt dar, grundsätzlich seien die Sitzungen der Ausschüsse nichtöffentlich, lediglich eingeladene Teilnehmerinnen und Teilnehmer, wie z.B. Referenten seien hiervon ausgenommen.
Herr Kranz stellt fest, nach seinem Verständnis habe die Bürgerschaft jetzt beschlossen, dass im Bedarfsfall die Öffentlichkeit zu den digitalen Ausschusssitzungen zugelassen werden könne.
Herr Uentz-Kahn erläutert, für den Jugendhilfeausschuss gelte abweichend von den anderen Fach- und Regionalausschüssen, dass dieser öffentlich stattfinden müsse.
Herr Werner-Boelz macht deutlich, im Antrag stehe § 13 Absatz 3 Bezirksverwaltungsgesetz regele die digitale Durchführung von Sitzungen der Bezirksversammlungen und ihrer Ausschüsse. Es sei festgelegt, dass digitale Sitzungen nicht öffentlich seien, aber die Regelungen zur Öffentlichkeit der Unterlagen und Beschlüsse blieben von dieser Nichtöffentlichkeit unberührt. Dieser Absatz sei so zu ändern, dass Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern weiterhin durch den Hauptausschuss oder die Bezirksversammlungen zu regeln sei. Die Bezirksversammlungen oder ihre Hauptausschüsse könnten im Einzelfall die Herstellung von Öffentlichkeit für ihre jeweiligen Ausschüsse beschließen. Dies bedeute, die Zielsetzung des Antrages sei, dass die Öffentlichkeit im Bedarfsfall durch einen Livestream beteiligt werden könne.
Frau Bester ergänzt, sie habe das so verstanden, dass der Öffentlichkeit der Zugang nicht über einen Livestream sondern so, wie auch beim Jugendhilfeausschuss geplant, ermöglicht werden müsse.
Herr Werner- Boelz erklärt, es sei richtig, was Frau Bester ausgeführt habe.
Frau Bester fragt nach, ob es richtig sei, dass das Zulassen der Öffentlichkeit für jede Ausschusssitzung im Vorwege von der Bezirksversammlung oder dem Hauptausschuss beschlossen werden müsse.
Die Vorsitzende bittet die Verwaltung dies rechtlich zu prüfen und das Ergebnis im nächsten Hauptausschuss vorzulegen.
Herr Uentz-Kahn vertritt die Ansicht, Frau Bester sehe das richtig. Der Beschluss müsse für jede Sitzung von der Bezirksversammlung bzw. stellvertretend vom Hauptausschuss gefasst werden. Er werde dies aber rechtlich nochmals überprüfen lassen.
Die Vorsitzende erinnert an die Überlegungen in der letzten Sitzung des Ältestenrates sich heute mit der Frage zu beschäftigen, ob die Sitzung der Bezirksversammlung am 11.02.21 entfallen und durch eine Sitzung des Hauptausschusses ersetzt werden solle.
Frau Traversin ist der Ansicht, es sei nicht nachvollziehbar, dass die Sitzung der Bezirksversammlung entfallen und durch eine nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses ersetzt werden solle. In der Sporthalle habe man ein Format gefunden, welches den erforderlichen Hygiene- und Sicherheitsstandards entspräche und dies habe sich bisher auch gut bewährt. Es müsse gewährleistet werden, dass man weiterhin unter Beteiligung der Öffentlichkeit über den Livestream tage.
Herr Kranz stellt fest, es bestand weitgehen Kosens im letzten Ältestenrat so zu verfahren.
Frau Bester weist darauf hin, dies gelte nur für die nächste Sitzung und man werde selbstverständlich immer wieder neu, angepasst an die aktuelle Lage, für die nächsten Sitzungen entscheiden. Dies sei eine vernünftige Herangehensweise an die Problematik.
Frau Hofmann fragt, dürften Bezirksabgeordnete, die nicht Mitglied des Hauptausschusses sind, als Zuhörer an der Sitzung teilnehmen.
Herr Uentz-Kahn vertritt die Auffassung, die Bezirksabgeordneten seien grundsätzlich berechtigt an den Sitzungen der Fach- und Regionalausschüsse, auch als Gäste, teilzunehmen. Er werde dies aber rechtlich prüfen lassen und das Ergebnis mitteilen.
Herr Wagner macht deutlich, es ist gut und richtig je nach Entwicklungslage zu entscheiden. Deshalb sei es auch bei der derzeitigen eher positiven Entwicklung der Infektionszahlen seit der Sitzung des Ältestenrat durchaus vertretbar, die Bezirksversammlung in der Sporthalle durchzuführen. Man habe dort ein sehr gutes Konzept und es spräche deshalb nichts dagegen, dort zu tagen.
Herr Dr. Schott teilt diese Ansicht nicht. Die CDU spricht sich deshalb dafür aus, die Sitzung der Bezirksversammlung am 11.02.21 entfallen zu lassen und eine digitale Sitzung des Hauptausschusses durchzuführen.
Herr Domres merkt an, dass man auch sicherstellen müsse, dass die Teilnehmerinnen und Teilmehmer sicher zur Sporthalle gelangten. Dies sei weiterhin mit Risiken behaftet. Es sei deshalb die richtige Entscheidung, eine digitale Sitzung des Hauptausschusses zu planen. Er verweist in diesem Zusammenhang auf die Verpflichtung für Betriebe möglichst Homeoffice für die Mitarbeiter/Innen zu gewährleisten. Es sei in diesem Zusammenhang ein falsches Signal, Präsenzsitzungen durchzuführen. Er stellt zum Thema „Sitzungsteilnahme von Bezirksabgeordneten“ fest, Bezirksabgeordnete seien berechtigt an allen Sitzungen der Fach- und Regionalausschüsse teilzunehmen.
Herr Kranz ist sicher, nur weil die Infektionszahlen etwas rückläufig seien, dürfe man nicht den Fehler machen, sofort Lockerungen zu beschließen. Die Inzidenzwerte seien nach wie vor hoch und man müsse entsprechend vorsichtig agieren.
Herr Wagner fragt sich, welche Kriterien hier als Maßstab angelegt würden und zukünftig angelegt werden sollen. Im letzten Ältestenrat seien dies die Fallzahlen gewesen. Die seien gesunken. Richtig sei, dass es ein gewisses Risiko gebe. Dies sei aber sehr gering. Er macht deutlich, wie wichtig die Kommunalpolitik sei.
Herr Domres erläutert, ein Inzidenzwert von 50 wäre ein gutes Kriterium. Wenn man sich diesem Wert nähere bzw. ihn unterschreite, könne man über Lockerungen nachdenken.
Frau Traversin vertritt die Ansicht, man solle ganz klare Kriterien festlegen, aufgrund derer man zukünftig entscheide.
Herr Domres erklärt, man werde sachbezogen entscheiden und dabei jeweils die aktuelle Situation berücksichtigen. Eine feste Kriterienliste sei nicht sinnvoll.
Herr Wendt spricht sich dafür aus, über den Antrag abzustimmen.
Herr Wagner kann nicht nachvollziehen, dass man eine derartige Entscheidung nicht auf Basis von festgelegten Kriterien treffe.
Die Vorsitzende stellt folgenden Antrag zur Abstimmung: „Die Sitzung der Bezirksversammlung am 11.02.21 entfällt und wird durch eine digitale Sitzung des Hauptausschusses ersetzt.“.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen
Für-Stimmen |
: GRÜNE, SPD, CDU, FDP |
Gegenstimmen |
: DIE LINKE |
Stimmenthaltungen |
: |
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Der Tagesordnungspunkt wird zusammen mit dem Tagesordnungspunkt 4.2 beraten.
Herr Kranz erklärt, die Drucksache 21-1959 werde ein gemeinsamer Antrag von GRÜNE, SPD und CDU. Das Petitum werde wie folgt geändert: "Das Vorsitzende Mitglied der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei der Sozialbehörde für eine Verlängerung der Finanzierung für die Aktion Kinderparadies über den März 2021 hinaus einzusetzen und/ oder diese schrittweise in eine zukunftsfähige Struktur zu überführen. Das Angebot ist trotz des Kita-Ausbaus weiterhin sinnvoll, um Eltern Freiräume zu ermöglichen."
Herr Dr. Schott erklärt die Punkte 1. und 2. des Petitums der Drucksache 21-1977 für erledigt. Über Punkt 3. solle als Prüfantrag abgestimmt werden.
Frau Bester begrüßt, dass man bei dieser Thematik Einigkeit erzielt habe und hofft, dass man so entsprechende Impulse an die Sozialbehörde sende.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Abstimmungsergebnis:
Punkt 3. als Prüfantrag:
Mehrheitlich abgelehnt
Für-Stimmen |
: CDU, DIE LINKE, FDP |
Gegenstimmen |
: GRÜNE, SPD |
Stimmenthaltungen |
: |
Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.
Herr Dr. Schott ist über die Stellungnahme verwundert. Er mutmaßt, die Fachbehörde habe nicht verstanden, was man damit bezwecken wolle. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität müsse dies nochmals bewerten. Denkbar wäre auch ein direktes Signal seitens des Bezirksamtes an die Verkehrsbehörde.
Der Hauptausschuss überweist die Vorlage in den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität.
Der Hauptausschuss überweist die Vorlage in den Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen
Für-Stimmen |
: GRÜNE, SPD |
Gegenstimmen |
: CDU, FDP |
Stimmenthaltungen |
: DIE LINKE |
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen
Für-Stimmen |
: GRÜNE, SPD, DIE LINKE |
Gegenstimmen |
: CDU, FDP |
Stimmenthaltungen |
: |
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen
Für-Stimmen |
: GRÜNE, SPD, DIE LINKE |
Gegenstimmen |
: CDU, FDP |
Stimmenthaltungen |
: |
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen
Für-Stimmen |
: GRÜNE, SPD |
Gegenstimmen |
: CDU, FDP |
Stimmenthaltungen |
: DIE LINKE |
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Es liegt keine Einladung vor.
Die Vorsitzende weist darauf hin, dass in der letzten Bezirksversammlung der Antrag der FDP-Fraktion Drucksache 21-1913 vertagt wurde. Man müsse sich noch darüber verständigen, wie damit umgegangen werden soll.
Der Hauptausschuss kommt überein mit Zustimmung der FDP-Fraktion den Antrag auf die Tagesordnung des Hauptausschusses am 11.02.21 zu nehmen.
Herr Wersich bittet darum, das Abstimmungsverfahren bei digitalen Sitzungen zu überprüfen. Es sei zweckmäßiger, bei der fraktionsweisen Abstimmung zuerst die Sprecherin oder den Sprecher der Fraktion aufzurufen.
Die Vorsitzende teilt mit, dies sei rechtlich kein Problem und sie werde, wenn es keine Einwände gebe, zukünftig im Hauptausschuss so verfahren.
Herr Kranz merkt an, das Bezirksverwaltungsgesetz schreibe lediglich eine namentliche Abstimmung, nicht aber die Reihenfolge, vor.
Herr Dr. Schott verweist darauf, dass ein gemeinsamer Sitzungstermin vom Ausschuss für Wirtschaft und Digitalisierung und dem Stadtentwicklungsausschuss am 25.02.21 geplant sei. Hierüber sollte heute ein Beschluss gefasst werden.
Herr Boltres erläutert, man habe im letzten Ausschuss für Wirtschaft und Digitalisierung über die Situation des Einzelhandels in den Stadtteilen diskutiert. Man habe beschlossen, dieses Thema unter Hinzuziehung von Vertreterinnen und Vertretern des Einzelhandelsverbandes, der Handelskammer und weitere externe Gutachter nochmals zu beraten. Man kam überein, einen gemeinsamen Sitzungstermin vom Ausschuss für Wirtschaft und Digitalisierung und dem Stadtentwicklungsausschuss am 25.02.21 zu diesem Thema zu terminieren. Es wurden bereits entsprechende Referentinnen und Referenten angefragt.
Der Hauptausschuss beschließt einstimmig eine gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Digitalisierung und des Stadtentwicklungsausschusses am 25.02.21 durchzuführen.