21-1977

Aktion Kinderparadies retten Antrag der CDU-Fraktion

Antrag

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02.02.2021
Sachverhalt

 

Seit 1952 gibt es in Hamburg ein Angebot für eine Kinderbetreuung auf Spielplätzen. Was seinerzeit durch ehrenamtlich engagierte „Parktanten" erfolgte, ist heute mit dem Verein Aktion Kinderparadies e.V. als gemeinnütziger Träger der Jugendhilfe institutionalisiert. Eltern haben gegen einen geringen Stundensatz die Möglichkeit, Kinder bis zu einem Alter von sechs Jahren in professionelle Betreuung zu geben. Das Angebot von Aktion Kinderparadies hat für viele Gruppen einen großen Mehrwert: Wer gerade nach Hamburg gezogen ist oder keinen entsprechenden Kita-Platz findet, kann ohne Verträge mit Laufzeiten und Kündigungsfristen das Kind ohne Voranmeldung auf einen der betreuten Spielplätze bringen. Auch Alleinerziehende haben die Möglichkeit, ihr Kind flexibel dort betreuen zu lassen, denn das Angebot des Projektes gilt stunden- beziehungsweise tageweise. Darum ist das niedrigschwellige Angebot von Aktion Kinderparadies ein „Lückenschließer“.

 

Das Projekt wird von der Sozialbehörde und den Hamburger Bezirksämtern bisher gefördert. Es ist in dieser Form einmalig in Deutschland und wird auf allen zurzeit 18 betriebenen Plätzen in Hamburg mit 52.000 Euro jährlich unterstützt. Die Förderung aus dem Landesjugendförderplan soll im März 2021 vorzeitig auslaufen. Eine Verlängerung ist in der SPD-geführten Sozialbehörde nicht mehr geplant.

 

Von Seiten der Verwaltung in Hamburg-Nord signalisierte man auf eine Kleine Anfrage der CDU-Bezirksfraktion (Anfrage KA 21-1819) kein Interesse an der Rettung des Projektes. „Das Bezirksamt hat keine finanziellen Ressourcen, um die Aktion Kinderparadies zu finanzieren. Das Bezirksamt sieht auch keine Notwendigkeit einer Finanzierung“ – hieß es dort wörtlich.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Hauptausschuss möge beschließen:

 

Der Herr Bezirksamtsleiter wird aufgefordert,

  1. sich für den Erhalt des Vereins Aktion Kinderparadies einzusetzen und eine langfristige planungssichere Lösung für den Verein mit der Sozialbehörde auszuarbeiten. Dies kann auch eine Neuangliederung an die Jugendhilfe sein;
  2. sich für die Fortführung des Angebots und eine ausreichende Finanzierung über den Monat März 2021 hinaus einzusetzen;
  3. den Verein bei seiner Arbeit zu unterstützen, z.B.  durch Hinweise und Kontaktdaten auf den Internetseiten von städtischen und bezirklichen Online-Medien.

 

 

 

 

Dr. Andreas Schott Gunther Herwig 
Fraktionsvorsitzender

  

 

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