21-1946

Aussichtsplattform Holtkoppel: Regeln müssen eingehalten werden! Stellungnahme der Behörde für Inneres und Sport

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

Letzte Beratung: 08.02.2021 Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel Ö 6.1

Sachverhalt

 

Der Regionalausschuss Fuhlsbüttel – Ohlsdorf – Langenhorn – Alsterdorf - Groß-Borstel hat sich in seiner Sitzung am 09.11.2020 mit der o.g. Thematik befasst und einstimmig die folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

Das Vorsitzende Mitglied der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen, insbesondere beim Polizeikommissariat 34, dafür einzusetzen, dass

  1. die Einhaltung der gültigen Verkehrsregeln und Vorschriften, insbesondere Geschwindigkeitsbegrenzungen, Lärmgrenzen und Regelungen für den ruhenden Verkehr, im Bereich Holtkoppel/Wrangelkoppel/Westerrode durch regelmäßige und wirksame Kontrollen, besonders in den kritischen Tagesrandzeiten, sichergestellt wird;
  2. dem Regionalausschuss darüber berichtet wird, in welchem Umfang und mit welchem Ergebnis Kontrollen im Zeitraum Januar bis September 2020 durchgeführt wurden und die konkreten Daten zu den tatsächlich gemessenen Geschwindigkeiten nach V85 sowie genauen Messzeitpunkten in tabellarischer Form vorgelegt werden;
  3. die Mitglieder des Runden Tisches Holtkoppel zum Ergebnis in Kenntnis gesetzt werden.

 

Hintergrund:

 

Die Aussichtsplattform und das Coffee to Fly am Rand des Flughafengeländes sind inzwischen ein überörtlicher Anziehungspunkt und ein Ausflugsziel geworden, welches zu einem größeren Anteil mit Autos und Motorrädern angefahren wird. Das führt an schönen Wochenenden im Sommer sowie an Feiertagen und Tagen mit besonderen Ereignissen am Flughafen zu übermäßigem Auto- und Motorradverkehr. Dies geht mit viel Lärm für die Anwohnerschaft des angrenzenden Wohngebiets einhergeht – auch nachts.

Gleichzeitig kommt es, trotz der eingerichteten Parkverbotszone, immer wieder zu gefährlichen Situationen aufgrund widerrechtlich abgestellter Fahrzeuge.

Wenn sich alle Verkehrsteilnehmer*innen an die gültigen Regeln hielten, wäre bereits viel gewonnen. In einer Tempo-30-Zone sollte, bei vorgeschriebener Geschwindigkeit, eigentlich kein Problem mit übermäßigem Lärm vorhanden sein. Auch versperrte Rettungswege und zugeparkte Fußwege wären kein Problem, wenn die gültigen Parkregeln beachtet würden.

 

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung einstimmig.

 

Die Verkehrsdirektion (VD) der Polizei Hamburg nimmt, unter Beteiligung des zuständigen Polizeikommissariates 34 (PK 34), wie folgt Stellung:

 

Zu Frage 1:

 

Die Überwachung zur Einhaltung gültiger Verkehrsregeln und Vorschriften stellt eine zentrale Aufgabe der Polizei dar und wird auch im Quartier Holtkoppel sichergestellt.

Das Quartier befindet sich hinsichtlich der Verkehrsüberwachung im oberen Bereich der Prioritätenliste des PK 34 und wird auch zukünftig lageangepasst im Rahmen von repressiven und präventiven polizeiliche Maßnahmen überwacht. Die Maßnahmen beinhalten sowohl die Überwachung des ruhenden als auch des fließenden Verkehrs zu allen Tages- und Nachtzeiten und erfolgen stets unter Maßgabe der begrenzt zur Verfügung stehenden technischen und personellen Ressourcen. Darüber hinaus siehe Stellungnahme der VD zu Drs. 21-1595.

 

Die Intensität von Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen orientiert sich insbesondere an der Verkehrsunfalllage. Auf Grundlage einer 3-Jahres-Auswertung ist die Unfalllage in den Berei-

 

chen Holtkoppel / Wrangelkoppel als unauffällig einzustufen. Die überwiegenden Unfälle stehen im Zusammenhang mit dem dortigen Parkverkehr und haben keine geschwindigkeitsbedingte Ursache. Die erhobenen V85-Messdaten entsprechen in Gesamtheit vergleichbarer Straßenzügen, das Niveau der festgestellten Geschwindigkeitsverstöße ist als unauffällig einzustufen, siehe Tabellen zu Frage 2.

 

Eine Ausweitung polizeilicher Maßnahmen über das bereits hohe Überwachungsniveau hinaus ist aus genannten Gründen nicht vorgesehen.

 

Zu Frage 2:

 

Eine abschließende Aussage über Umfang und Ergebnis der im Quartier Holtkoppel durchgeführten polizeilichen Kontrollen des PK 34 im Zeitraum Januar - September 2020 ist nicht möglich, da nicht sämtliche im Rahmen der Streife durchgeführten Verkehrskontrollen evaluiert werden. Der Bereich wird täglich mehrfach in unregelmäßigen Abständen durch die Dienstgruppen des PK 34 bestreift. Festgestellte Ordnungswidrigkeiten im ruhenden und fließenden Verkehr werden dabei ohne separate Erfassung geahndet.

 

Im August 2020 erfolgte darüber hinaus an mehreren Tagen, jeweils zwischen 20 – 22 Uhr, eine Bestreifung des Quartiers Holtkoppel durch Kräfte der angeforderte Dienstgruppe-Krad. Dabei kam es lediglich zur Ahndung von Parkverstößen.

 

Weiterhin wurde durch seitens des PK 34 angeforderte Polizeikräfte im August an drei Wochenenden eine zusätzliche Überwachung des ruhenden Verkehrs durchgeführt.

 

Die Dienstgruppe Autoposer hat aufgrund eigener Erkenntnisse und als Ergebnis der Anfrage der Bezirksversammlung Hamburg-Nord (Drs. 20-5373) die Straßenzüge um das Lokal „Coffee to Fly“ in regelmäßigen Abständen, zu verschiedenen Tages- und Nachtzeiten, angefahren und überprüft. In den Sommermonaten 2020 erfolgte eine nahezu tägliche Bestreifung der Örtlichkeit. Im Rahmen dieser Einsätze kam es seitens der Dienstgruppe Autoposer im besagten Zeitraum zu keinen relevanten Feststellungen. Es wurden keine technisch veränderten oder lärmgetunten Fahrzeuge festgestellt. Die kontrollierten Kraftfahrzeuge (Motorräder und PKW) entsprachen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und waren aus polizeilicher Sicht nicht zu beanstanden.

 

Die tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten nach V85 wurden mittels Messungen mit dem Verkehrsstatistikgerät (VSG) sowie der Geschwindigkeitswarnanlage (Temposys) erhoben. Die Ergebnisse im Zeitraum Januar – September 2020 sind folgender Tabelle zu entnehmen:

Zeitraum

Ort, Fahrtrichtung

Messsystem

gemessene Fahrzeuge

V85 in km/h

01.06. – 02.06.2020

Wrangelkoppel 8,

Rtg. Holtkoppel

Temposys

700

38

12.06. – 19.06.2020

Wrangelkoppel 8,

Rtg. Holtkoppel

VSG

3.015

34

12.06. – 17.06.2020

 

Holtkoppel zwischen           Westerrode / Wrangelkoppel,

Rtg. Langenhorner Chaussee

Temposys

6.636

43

09.06. – 12.06.2020

Wrangelkoppel 8,

Rtg. Holtkoppel

VSG

1.849

38

05.05. – 11.05.2020

 

Holtkoppel zwischen                  Westerrode / Wrangelkoppel,

Rtg. Langenhorner Chaussee

 

Temposys

 

6.979

 

43

 

15.04. – 22.04.2020

Holtkoppel zwischen

Westerrode / Wrangelkoppel,

Rtg. Aussichtsplattform

VSG

 

4.850

 

37

 

15.04. – 22.04.2020

Holtkoppel zwischen          Westerrode / Wrangelkoppel,

Rtg. Langenhorner Chaussee

 

VSG

 

3.280

41

19.03. – 24.03.2020

Holtkoppel,

Rtg. Langenhorner Chaussee

Temposys

3.041

38

 

 

Die Ergebnisse der Geschwindigkeitsmessungen im Zeitraum Januar – September 2020 sind nachstehender Tabelle zu entnehmen. Dabei kam es neben der Durchführung von Handlasermessungen zum Einsatz von Geschwindigkeitsüberwachungskraftwagen (GüKW) sowie einem Geschwindigkeitsüberwachungsanhänger (mGÜA).

 

Zeitraum

Ort, Fahrtrichtung

Messsystem

gemessene Fahrzeuge

über Grenz-wert *

27.08.2020        18:20 – 20:00 Uhr

Holtkoppel / Wrangelkoppel, beide Rtg.

 

Handlasermessung

40

0

24.08.2020          14:30 – 15:30 Uhr

Holtkoppel 44,

Rtg. Langenhorner Chaussee

GüKW

44

2

 

29.05.2020

18:00 – 19:00 Uhr

Holtkoppel / Wrangelkoppel, beide Rtg.

Handlasermessung

40

1

25.06.2020        14:35 Uhr  -    01.07.2020        11:47 Uhr

Wrangelkoppel 27,            Rtg. Krohnstieg

mGÜA

3.544

57

25.06.2020

19:21 Uhr –01.07.2020         10:23 Uhr

Wrangelkoppel 27,            Rtg. Holtkoppel

mGÜA

4.087

24

16.06.2020           18:57 – 21:05 Uhr

Holtkoppel 40,

Rtg. Aussichtsplattform

GüKW

67

8

10.06.2020          14:30 – 15:15 Uhr

Holtkoppel / Wrangelkoppel,

beide Rtg.

Handlasermessung

10

0

10.06.2020          19:11 – 20:05

Holtkoppel 60,

Rtg. Aussichtsplattform

GüKW

41

0

09.06.2020         19:23 – 20:55 Uhr

Wrangelkoppel 27,

Rtg. Aussichtsplattform

GüKW

69

8

 

* Die Ahndung von Geschwindigkeitsverstößen erfolgte ab einem Grenzwert von 39 km/h.

 

Der weit überwiegende Anteil der Geschwindigkeitsverstöße befand sich im Verwarnungsgeldbereich.

 

Zu Frage 3:

 

Die Stellungnahme der Verkehrsdirektion wird der Initiative „Runder Tisch Holtkoppel 100“ zur Kenntnisnahme übersandt.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Priscilla Owosekun-Wilms

 

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