Aussichtsplattform Holtkoppel: Regeln müssen eingehalten werden! Stellungnahme der Behörde für Inneres und Sport
Der Regionalausschuss Fuhlsbüttel – Ohlsdorf – Langenhorn – Alsterdorf - Groß-Borstel hat sich in seiner Sitzung am 09.11.2020 mit der o.g. Thematik befasst und einstimmig die folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:
„Das Vorsitzende Mitglied der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen, insbesondere beim Polizeikommissariat 34, dafür einzusetzen, dass
Hintergrund:
Die Aussichtsplattform und das Coffee to Fly am Rand des Flughafengeländes sind inzwischen ein überörtlicher Anziehungspunkt und ein Ausflugsziel geworden, welches zu einem größeren Anteil mit Autos und Motorrädern angefahren wird. Das führt an schönen Wochenenden im Sommer sowie an Feiertagen und Tagen mit besonderen Ereignissen am Flughafen zu übermäßigem Auto- und Motorradverkehr. Dies geht mit viel Lärm für die Anwohnerschaft des angrenzenden Wohngebiets einhergeht – auch nachts.
Gleichzeitig kommt es, trotz der eingerichteten Parkverbotszone, immer wieder zu gefährlichen Situationen aufgrund widerrechtlich abgestellter Fahrzeuge.
Wenn sich alle Verkehrsteilnehmer*innen an die gültigen Regeln hielten, wäre bereits viel gewonnen. In einer Tempo-30-Zone sollte, bei vorgeschriebener Geschwindigkeit, eigentlich kein Problem mit übermäßigem Lärm vorhanden sein. Auch versperrte Rettungswege und zugeparkte Fußwege wären kein Problem, wenn die gültigen Parkregeln beachtet würden.
Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung einstimmig.
Die Verkehrsdirektion (VD) der Polizei Hamburg nimmt, unter Beteiligung des zuständigen Polizeikommissariates 34 (PK 34), wie folgt Stellung:
Zu Frage 1:
Die Überwachung zur Einhaltung gültiger Verkehrsregeln und Vorschriften stellt eine zentrale Aufgabe der Polizei dar und wird auch im Quartier Holtkoppel sichergestellt.
Das Quartier befindet sich hinsichtlich der Verkehrsüberwachung im oberen Bereich der Prioritätenliste des PK 34 und wird auch zukünftig lageangepasst im Rahmen von repressiven und präventiven polizeiliche Maßnahmen überwacht. Die Maßnahmen beinhalten sowohl die Überwachung des ruhenden als auch des fließenden Verkehrs zu allen Tages- und Nachtzeiten und erfolgen stets unter Maßgabe der begrenzt zur Verfügung stehenden technischen und personellen Ressourcen. Darüber hinaus siehe Stellungnahme der VD zu Drs. 21-1595.
Die Intensität von Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen orientiert sich insbesondere an der Verkehrsunfalllage. Auf Grundlage einer 3-Jahres-Auswertung ist die Unfalllage in den Berei-
chen Holtkoppel / Wrangelkoppel als unauffällig einzustufen. Die überwiegenden Unfälle stehen im Zusammenhang mit dem dortigen Parkverkehr und haben keine geschwindigkeitsbedingte Ursache. Die erhobenen V85-Messdaten entsprechen in Gesamtheit vergleichbarer Straßenzügen, das Niveau der festgestellten Geschwindigkeitsverstöße ist als unauffällig einzustufen, siehe Tabellen zu Frage 2.
Eine Ausweitung polizeilicher Maßnahmen über das bereits hohe Überwachungsniveau hinaus ist aus genannten Gründen nicht vorgesehen.
Zu Frage 2:
Eine abschließende Aussage über Umfang und Ergebnis der im Quartier Holtkoppel durchgeführten polizeilichen Kontrollen des PK 34 im Zeitraum Januar - September 2020 ist nicht möglich, da nicht sämtliche im Rahmen der Streife durchgeführten Verkehrskontrollen evaluiert werden. Der Bereich wird täglich mehrfach in unregelmäßigen Abständen durch die Dienstgruppen des PK 34 bestreift. Festgestellte Ordnungswidrigkeiten im ruhenden und fließenden Verkehr werden dabei ohne separate Erfassung geahndet.
Im August 2020 erfolgte darüber hinaus an mehreren Tagen, jeweils zwischen 20 – 22 Uhr, eine Bestreifung des Quartiers Holtkoppel durch Kräfte der angeforderte Dienstgruppe-Krad. Dabei kam es lediglich zur Ahndung von Parkverstößen.
Weiterhin wurde durch seitens des PK 34 angeforderte Polizeikräfte im August an drei Wochenenden eine zusätzliche Überwachung des ruhenden Verkehrs durchgeführt.
Die Dienstgruppe Autoposer hat aufgrund eigener Erkenntnisse und als Ergebnis der Anfrage der Bezirksversammlung Hamburg-Nord (Drs. 20-5373) die Straßenzüge um das Lokal „Coffee to Fly“ in regelmäßigen Abständen, zu verschiedenen Tages- und Nachtzeiten, angefahren und überprüft. In den Sommermonaten 2020 erfolgte eine nahezu tägliche Bestreifung der Örtlichkeit. Im Rahmen dieser Einsätze kam es seitens der Dienstgruppe Autoposer im besagten Zeitraum zu keinen relevanten Feststellungen. Es wurden keine technisch veränderten oder lärmgetunten Fahrzeuge festgestellt. Die kontrollierten Kraftfahrzeuge (Motorräder und PKW) entsprachen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und waren aus polizeilicher Sicht nicht zu beanstanden.
Die tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten nach V85 wurden mittels Messungen mit dem Verkehrsstatistikgerät (VSG) sowie der Geschwindigkeitswarnanlage (Temposys) erhoben. Die Ergebnisse im Zeitraum Januar – September 2020 sind folgender Tabelle zu entnehmen:
Zeitraum |
Ort, Fahrtrichtung |
Messsystem |
gemessene Fahrzeuge |
V85 in km/h |
01.06. – 02.06.2020 |
Wrangelkoppel 8, Rtg. Holtkoppel |
Temposys |
700 |
38 |
12.06. – 19.06.2020 |
Wrangelkoppel 8, Rtg. Holtkoppel |
VSG |
3.015 |
34 |
12.06. – 17.06.2020
|
Holtkoppel zwischen Westerrode / Wrangelkoppel, Rtg. Langenhorner Chaussee |
Temposys |
6.636 |
43 |
09.06. – 12.06.2020 |
Wrangelkoppel 8, Rtg. Holtkoppel |
VSG |
1.849 |
38 |
05.05. – 11.05.2020
|
Holtkoppel zwischen Westerrode / Wrangelkoppel, Rtg. Langenhorner Chaussee |
Temposys
|
6.979 |
43
|
15.04. – 22.04.2020 |
Holtkoppel zwischen Westerrode / Wrangelkoppel, Rtg. Aussichtsplattform |
VSG
|
4.850
|
37
|
15.04. – 22.04.2020 |
Holtkoppel zwischen Westerrode / Wrangelkoppel, Rtg. Langenhorner Chaussee |
VSG
|
3.280 |
41 |
19.03. – 24.03.2020 |
Holtkoppel, Rtg. Langenhorner Chaussee |
Temposys |
3.041 |
38 |
Die Ergebnisse der Geschwindigkeitsmessungen im Zeitraum Januar – September 2020 sind nachstehender Tabelle zu entnehmen. Dabei kam es neben der Durchführung von Handlasermessungen zum Einsatz von Geschwindigkeitsüberwachungskraftwagen (GüKW) sowie einem Geschwindigkeitsüberwachungsanhänger (mGÜA).
Zeitraum |
Ort, Fahrtrichtung |
Messsystem |
gemessene Fahrzeuge |
über Grenz-wert * |
27.08.2020 18:20 – 20:00 Uhr |
Holtkoppel / Wrangelkoppel, beide Rtg.
|
Handlasermessung |
40 |
0 |
24.08.2020 14:30 – 15:30 Uhr |
Holtkoppel 44, Rtg. Langenhorner Chaussee |
GüKW |
44 |
2
|
29.05.2020 18:00 – 19:00 Uhr |
Holtkoppel / Wrangelkoppel, beide Rtg. |
Handlasermessung |
40 |
1 |
25.06.2020 14:35 Uhr - 01.07.2020 11:47 Uhr |
Wrangelkoppel 27, Rtg. Krohnstieg |
mGÜA |
3.544 |
57 |
25.06.2020 19:21 Uhr –01.07.2020 10:23 Uhr |
Wrangelkoppel 27, Rtg. Holtkoppel |
mGÜA |
4.087 |
24 |
16.06.2020 18:57 – 21:05 Uhr |
Holtkoppel 40, Rtg. Aussichtsplattform |
GüKW |
67 |
8 |
10.06.2020 14:30 – 15:15 Uhr |
Holtkoppel / Wrangelkoppel, beide Rtg. |
Handlasermessung |
10 |
0 |
10.06.2020 19:11 – 20:05 |
Holtkoppel 60, Rtg. Aussichtsplattform |
GüKW |
41 |
0 |
09.06.2020 19:23 – 20:55 Uhr |
Wrangelkoppel 27, Rtg. Aussichtsplattform |
GüKW |
69 |
8 |
* Die Ahndung von Geschwindigkeitsverstößen erfolgte ab einem Grenzwert von 39 km/h.
Der weit überwiegende Anteil der Geschwindigkeitsverstöße befand sich im Verwarnungsgeldbereich.
Zu Frage 3:
Die Stellungnahme der Verkehrsdirektion wird der Initiative „Runder Tisch Holtkoppel 100“ zur Kenntnisnahme übersandt.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Priscilla Owosekun-Wilms