Die Vorsitzende klärt die Anwesenheit durch Namensaufruf und Videoidentifizierung.
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TOP 5.1 wird auf die Sitzung am 15.03.2021 verschoben, da die Referentin erkrankt ist.
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Die Tagesordnung wird bestätigt.
Es liegt eine Bürgerfrage vor, die die Vorsitzende verliest:
„Guten Morgen, Frau Dr. Sellenschlo,
auf meinem gestrigen Spaziergang Rundwanderweg Asklepios Nord Ochsenzoll, sah ich eine große Schneise.
Auf der Höhe der Gärtnerei wurden weit über zehn große und alte Bäume gefällt. Krank waren sie mit Sicherheit nicht!
Die Baumstümpfe weisen einen Durchmesser von etwa 25 cm bis gut 60 cm auf.
Warum wurden diese Bäume gefällt, könnten Sie das bitte in Erfahrung bringen?
Möglich ist ja auch, daß der "Restwald" so nach und nach einem Neubaugebiet weichen muß. Das wäre ja furchbar!“
Herr Landbeck erklärt, dass es sich hierbei lt. B-Plan um kein Neubaugebiet handelt. Er stellt klar, dass die Bäume alle krank und von Borkenkäfern befallen seien. Als Flachwurzler haben Fichten aufgrund der Trockenheit das Problem, mit ihren Wurzeln nicht ausreichend an Wasser heranzukommen, um sich durch Harzbildung gegen den Angriff von Borkenkäfern zu wehren. Nach Fällung der Bäume, waren die Fraßgänge der Borkenkäfer deutlich sichtbar. Eine Standfestigkeit sei nicht mehr gegeben gewesen.
Frau Dr. Sellenscho bedankt sich für die Ausführungen und hofft auf den Aufbau des neuen Waldes.
Frau Schenkewitz erinnert an die Baumfällliste, in der die von der Bürgerin benannten Bäume aufgelistet sind. Sie verweist auf das Internet, in dem diese Liste allen zur Verfügung gestellt ist.
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis.
Frau Lütjens kritisiert, dass unter Punkt 1, Bestätigung der Tagesordnung, das Fraktionsmitglied der CDU, Frau Bosse, namentlich erwähnt wurde. Frau Bosse konnte aufgrund der Technik an der Sitzung nicht teilnehmen. Sie führt als Begründung an, dass in dem Protokoll einer Präsenzveranstaltung auch nur „anwesend“ oder „nicht anwesend“ hinter dem Namen notiert werde. Sie bittet um Streichung des Namens, da sie dieses in diesem Zusammenhang als „Brandmarkung“ empfände.
Herr Messaoudi spricht sich dafür aus, dass Probleme, die im Zusammenhang mit der Technik entstünden, dokumentiert werden. Er bittet die Gremienbetreuung um Prüfung, wie generell hiermit verfahren werden soll, auch unter der Abwägung des Datenschutzes. Erst danach sollte der Ausschuss eine fundierte Entscheidung hinsichtlich der Eintragung treffen.
Herr Kranz rät davon ab, dass der Regionalausschuss bei diesem Thema einen Alleingang geht. Er schließt sich dem Vorschlag von Herrn Messaoudi an.
Frau Dr. Sellenschlo erinnert, dass Frau Bosse sich mit dem Handy eingewählt habe. Somit sei ein Ton, aber kein Videosignal vorhanden gewesen. Sie schlägt vor, dass die Möglichkeit gegeben wird, sich nach einem weiteren Einwahlversuch durch Videoidentifizierung, an der Sitzung teilnehmen zu können. Dies sei in einem anderen Ausschuss auch gestattet worden.
Herr Kranz erklärt, dass er hier keine „Brandmarkung“ erkennen könne, sondern vielmehr eine realistische Wiedergabe des Ausschussgeschehens.
Die Vorsitzende führt aus, dass sie den Ausschluss von der Sitzung mangels notwendiger Identifizierung entschieden habe. Frau Bosse habe es aber frei gestanden, sich erneut einzuwählen. Sie berichtet von eigenen technischen Problemen mit dem WLAN oder LAN bei ihrer Arbeit mit dem Computer. Diese technischen Unwägbarkeiten stellten jedoch keine persönliche Brandmarkung dar, sondern kämen immer mal wieder vor. Die Vorsitzende unterstützt den Vorschlag von Herrn Messaoudi und bittet die Verwaltung für ein entsprechendes Vorkommen eine allgemeingültige Lösung für alle Niederschriften zu benennen.
Frau Lütjens erklärt sich mit diesem Vorgehen einverstanden.
Protokollnotiz: Das Bezirksamt verweist auf die allen Mitgliedern zur Verfügung gestellten „Allgemeinen Hinweise zu Ausschusssitzungen über Skype for Business“. Im Übrigen kann kein individueller Support bei technischen Problemen seitens des Bezirksamtes realisiert werden.
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Herr Landbeck bezieht sich auf den Antrag der CDU zu TOP 4.1 der Niederschrift vom 11.01.2021 und informiert, dass ein Gespräch mit Asklepios geführt worden sei. Über das Ergebnis wird die Verwaltung eine Mitteilungsdrucksache vorlegen.
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Die Niederschrift vom 11.01.2021 wird vom Gremium genehmigt.
Herr Redlich stellt den Antrag vor und verweist auf die Besonderheit der Freizeitroute 12, die nicht im Zuständigkeitsbereich und damit auch nicht im Handlungsbereich des Bezirksamtes Hamburg-Nord, sondern der Bundesforstverwaltung liege. Er bittet nachdrücklich darum, dass eine regelmäßige, jährliche Pflegemaßnahme durchgeführt wird und nicht immer durch den Ausschuss darum gebeten werden muss!
Das Gremium stimmt namentlich ab.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Der TOP 5.1 wird vertagt (siehe TOP 1).
Die Vorsitzende führt aus, dass der Runde Tisch seit 2015/2016 unter der Leitung des damaligen Bezirksamtsleiters Herrn Rösler mehrmals getagt habe. Das Anliegen, über die Planungen des Grundstückes mit dem Haus 37 informiert zu werden, wurde seinerzeit von Seiten der Bürger*innen an den RegA FOLAG herangetragen. Die letzte Tagung des Runden Tisches fand am 18.12.2017 statt.
Die Vorsitzende kritisiert, dass die erneute Tagung des Runden Tisches nicht unter Einbeziehung des RegA FOLAG durchgeführt wurde und bittet darum, künftig mit eingeladen zu werden.
Der Referent, Herr Feindt, stellt sich vor und erklärt, dass der Runde Tisch diesmal aufgrund der Einladung durch Asklepios wieder aufgelebt sei. Die Einladung wird künftig aufgrund der vorgetragenen Bitte erweitert. Allerdings seien seitens Asklepios aktuell keine weiteren Termine des Runden Tisches geplant.
Herr Feindt stellt das Projekt anhand der Präsentation vor.
Das östlich auf dem Grundstück gelegene und bis 2016 in Nutzung für Wohnzwecke für chronisch psychisch Kranke befindliche Haus 37 grenzt an die Straße „Kesselflickerweg“.
Auf dem B-Plan Langenhorn 22 ist das Grundstück als private Grünfläche ausgewiesen. Perspektivisch sei hier eine Grünfläche angedacht, jedoch würde für das Gebäude Haus 37 bei klinischer Nutzung ein Bestandsschutz gelten.
Er weist u.a. darauf hin, dass die Behandlung und Aufnahme der Maßregelvollzugspatienten, die über einen Ringtausch von Stationen ursächlich für die Wiederinbetriebnahme des Hauses 37 seien, nicht gewinnorientiert sei, sondern Bestandteil des Kaufvertrages, der zwischen Asklepios und der Freien und Hansestadt Hamburg geschlossen worden sei.
In den kommenden Tagen, so Herr Feindt, werden die Bewohner im Kesselflickerweg Informationen über die Planungen in Form eines Rundbriefs erhalten.
Frau Timm bedankt sich für die Vorstellung und möchte wissen,
- wie konkret die Ausmaße des Bauvorhabens für das Haus 37 sind
- welche Straftaten die künftigen Bewohner*innen begangen haben
- wie die Anwohner*innen im Kesselflickerweg reagiert hätten, als sie erfuhren, dass das Haus 37 nicht abgerissen wird.
Herr Messaoudi bedankt sich ebenfalls für die Ausführungen und erkundigt sich
- nach den Positionen der Anwohner*innen und ob ihre Bedürfnisse berücksichtigt worden seien
- ob es aufgrund der ansteigenden Nachfrage bereits konzeptionelle Überlegungen für eine Aufstockung des Gebäudes gäbe und ob diese bereits kommuniziert seien.
Frau Ros stellt fest, dass es zwischen der B-Plan Ausweisung einer privaten Grünfläche und den bestandserhaltenden Maßnahmen einen Konflikt gäbe und bittet Herrn Feindt hierzu um eine Begründung.
Herr Feindt betont, dass in das Haus 37 keine Patienten aus dem Maßregelvollzug untergebracht werden! Es werden Patienten aus offenen psychiatrischen Stationen der Klinik dort untergebracht. Mit dieser Entscheidung habe man bewusst, wie im Runden Tisch 2017 angekündigt, auf die Wünsche der Anwohner*innen Rücksicht genommen. In das Haus 37 werden Patient*innen der Stationen 023 und Haus 024 einziehen, die bisher in Haus 2 untergebracht waren.
Patient*innen des Maßregelvollzuges werden höher oder hochgesichert im Haus 2 untergebracht.
Die äußere Hülle des Gebäudes soll unverändert bestehen bleiben. Veränderungen im Sinne von Modernisierungen, um den Patient*innen einen angemessenen und vor allem auch therapeutisch gebotenen Unterbringungsstandard zu ermöglichen, wie z.B. eigene Nasszellen und Toiletten, werden nur in den Innenräumen durchgeführt. Die finanziellen Mittel hierfür werden von der BAGSFI (Behörde für Arbeit, Gesundheit, Schule, Familie und Integration) bereitgestellt.
Die weitere Nutzung des Gebäudes ist dem sprunghaften Anstieg der Zuweisungen von Patienten für den Maßregelvollzug geschuldet und soll keinen Dauerzustand darstellen, wird aber wegen des Belegungsdrucks im Maßregelvollzug über viele Jahre erforderlich sein.
Herr Feindt erklärt, dass im Maßregelvollzug Patient*innen behandelt werden, die z.T. schwerste Straftaten begangen haben. Er hebt noch einmal hervor, dass diese Patient*innen bis zur gerichtlichen Festlegung von Vollzugslockerungen hochgesichert untergebracht sind.
Konzeptionell führt Herr Feindt aus, werden 4 zusätzliche Stationen für Patient*innen im Maßregelvollzug geschaffen; 3 Stationen in Haus 2 und eine Station in Haus 12, sowie zusätzliche Betten in Haus 18. Hierbei handele es sich um eine mittelfristige Planung für die aktuelle Belegungssituation.
Frau Lütjens bedankt sich für die Vorstellung. Sie bittet um Einladung der Mitglieder des RegA FOLAG in den nächsten Runden Tisch und erkundigt sich nach den geplanten Terminen.
Ein Termin für einen weiteren Runden Tisch sei, so Herr Feindt, aktuell nicht geplant, dafür wird ein Rundbrief an die Anwohner*innen im Kesselflickerweg geschickt. Dieses Schreiben wird Herr Feindt dem Ausschuss über die Gremienbetreuung zur Verfügung stellen.
Herr Feindt berichtet weiter, dass die Anwohner*innen ihr Missfallen zum Ausdruck gebracht hätten, dass das Gebäude auf dem Grundstück weiter genutzt werden soll.
Die Vorsitzende bittet darum, das Protokoll des letzten Runden Tisches zur Verfügung zu stellen. Herr Feindt sagt dieses nach dessen Vervollständigung zu.
Protokolllnotiz: Das zugesagte Protokoll wurde am 03.03.2021 durch die Gremienbetreuung an die Ausschussmitglieder weitergeleitet.
Herr Kranz bedankt sich für den Vortrag und erkundigt sich, ob die Gebäudeaußenseite attraktiver gestaltet werde.
Es sei, so Herr Feindt, eine Wärmsystemverbundfassade geplant, die farblich neu gestaltet werden soll und sich optisch an den angrenzenden Gebäuden orientiert. Hierüber hat jedoch die Bauprüfabteilung zu befinden.
Frau Schenkewitz bedankt sich auch für den Vortrag und stellt fest, dass der B-Plan Langenhorn 22 immer noch Bestand habe und die Fläche als Grünfläche, und zwar als Ausgleichsfläche für diverse andere, von Asklepios durchgeführten Bauvorhaben sei.
Frau Schenkewitz erkundigt sich, ob bereits eine Ausnahmegenehmigung vom B-Plan für Langenhorn 22 angedacht und mit dem Bezirksamt Hamburg-Nord oder der BAGSFI kommuniziert sei und stellt fest, dass die Anwohner*innen Sicherheitsbedenken hinsichtlich der Wegenutzung in der Abenddämmerung oder Dunkelheit hätten.
Herr Feindt erklärt, dass bisher keine Ausnahmegenehmigung beantragt sei. Er hält dieses auch nicht für erforderlich, da ein Bestandsschutz auf die Immobilie Haus 37 bestünde. Signifikante Änderungen dürfen nicht vorgenommen werden. Dies sei auch die Rechtsauffassung der Teilnehmer*innen des damaligen Runden Tisches gewesen. Die akute Dringlichkeit der Unterbringung von Patient*innen im Maßregelvollzug sei seiner Auffassung nach jedoch vorrangig, da Alternativen an diesem Standort nicht vorhanden oder bezahlbar und nicht so kurzfristig realisierbar seien.
Herr Kranz argumentiert, dass das Gebäude Haus 37 bereits vorhanden sei und somit Bestandsschutz genieße. Solange keine gravierenden Veränderungen an der Fassade vorgenommen werden, sei eine Regelkonformität gegeben und ein Konflikt mit dem Bebauungsplan nicht ersichtlich. Dies sei, so Herr Kranz, auch für nicht zu genehmigende Wärmeschutzmaßnahmen zutreffend. Die Errichtung einer offenen Station sei für das Gemeinwohl vorrangig. Die Erstellung von B-Plänen mit Bestandsgebäuden sei nicht selten.
Herr Landbeck führt aus, dass das Bezirksamt Hamburg-Nord die Position vertritt, dass der Bestandsschutz weiterhin seine Gültigkeit entfalte. Moderate Veränderungen an der Gebäudeaußenseite seien zulässig; hierüber würde jedoch die Bauprüfabteilung im Bauantragsverfahren entscheiden. Herr Landbeck betont, dass im Haus 37 nicht der Maßregelvollzug untergebracht werden soll. Als Teilnehmer des kleinen Runden Tisches informiert er darüber, dass das PK 34 keine besonderen Auffälligkeiten im Sinne eines Hot Spots registriert habe. Er vertritt die Auffassung, dass die Anwohner durch den Bezug des Hauses 37 keine Befürchtungen hegen müssen. Die Reaktionen des Runden Tisches waren eine Kenntnisnahme der Planungen, ohne Empörung oder Ablehnung.
Herr Messaoudi bittet darum, dem Thema mit Gelassenheit zu begegnen. Es handele sich um stigmatisierte Menschen, die besondere Unterstützungsbedarfe haben. Daher sollte darauf geachtet werden, diese Stigmatisierungen nicht in der Kommunikation zu wiederholen und damit zu verfestigen. Herr Messaoudi kritisiert, dass Asklepios preisgünstige Grundstücke und Krankenhäuser von der Freien und Hansestadt Hamburg erworben habe und durch die weitere Nutzung des Gebäudes den günstigeren Weg einschlägt, anstatt einen Neubau zu errichten und die Fläche des Hauses 37, wie vorgesehen, als Ausgleichsfläche der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen. Dadurch entzöge sich Asklepios der gesellschaftlichen Verantwortung, da nicht, wie in dem noch recht neuen B-Plan, eine Grünfläche hergestellt würde. Er weist darauf hin, dass u.U. eine gerichtliche Überprüfung, was unter dem Begriff Bestandsschutz für einen B-Plan zu verstehen ist, Antworten geben könnte.
Frau Timm schließt sich der letzten Aussage Ihres Vorredners an. Sie bittet zu prüfen,
- ob es sich bei dem Bauvorhaben um eine Nutzungsänderung handelt und ob der Bestandsschutz gegeben sei
- ob eine Änderung des B-Planes vorgenommen werden müsse, wenn die Nutzung, wie geschildert, umgesetzt wird.
Frau Timm erklärt, dass die SPD-Fraktion Zweifel an der Aussage hege, dass der Bestandsschutz gegeben sei. Daher beantragt sie die Kenntnisnahme des Tagesordnungspunktes auszusetzten.
Frau Schenkewitz betont, dass sie das grundsätzliche Konzept, nämlich die Betreuung von Menschen mit dem genannten Hintergrund, unterstütze. Sie schließt sich den Worten von Frau Timm an und erklärt, dass die von ihr vorher genannten Bedenken von Bürgern an sie herangetragen wurden.
Herr Kranz stellt noch einmal klar, dass es sich nicht um den Maßregelvollzug für Haus 37, sondern um ein offenes Konzept handelt. Die rechtliche Prüfung wird von der Bauprüfabteilung und anschließend durch den UA Bau FOLAG vorgenommen.
Herr Feindt ergänzt zu den Ausführungen von Herrn Messaoudi, dass Asklepios dort im Auftrag und mit Geldern der Freien und Hansestadt Hamburg baue. Asklepios habe hier keine freie Entscheidung, sondern müsse sich nach der dualen Finanzierung von Krankenhäusern richten.
Herr Prott weist darauf hin, dass eine Kenntnisnahme nicht abgelehnt werden könne. Durch einen Antrag könne der Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung vertagt werden.
Das Gremium einigt sich darauf, dass der Tagesordnungspunkt in die nächste Sitzung vertagt wird.
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis.
Herr Messaoudi erinnert, dass vor einigen Jahren im Ausschuss beschlossen worden sei, dass der Oehleckerring, der Theodor-Fahr-Weg und die Heynemannstraße umbenannt werden. Die Kulturbehörde informierte, dass einer Umbenennung nichts im Wege stünde, sich jedoch das Staatsarchiv generell mit diesem Thema befassen und das Bezirksamt Hamburg-Nord zu gegebener Zeit informieren würde. Herr Messaoudi erklärt, dass zwischenzeitlich eine Stelle im Staatsarchiv eingerichtet wurde, die explizit für die Prüfung Umbenennungen von Straßennamen zuständig sei. Eine endgültige Entscheidung des Staatsarchives stünde jedoch noch aus.
Herr Kranz dankt seinem Vorredner für die Zusammenfassung und führt aus, dass noch auf die finalen Kriterien, die von der Kommission festgelegt werden sollen, gewartet wird. Wenn diese vorliegen, ist darüber zu befinden, wie mit den Bürger*innen vor Ort neue Namensvorschläge diskutiert werden können.
Die Vorsitzende bietet an, sich an das Staatsarchiv zu wenden und an die ausstehende Rückmeldung zu erinnern.
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis.
Die Vorsitzende verliest die Drucksache.
Herr Messaoudi erklärt, dass sich der Regionalausschuss ein Verfahren gegeben habe, wonach die Communities und die Betroffenen beteiligt würden. Die Namensumbenennung unterläge jedoch bestimmten Kriterien, wonach Opfer oder Widerstandskämpfer zu priorisieren seien. Vorschläge seien eingereicht worden. Herr Messaoudi schlägt vor, dass unter Einhaltung der Corona-Regeln die eingereichten Namensvorschläge diskutiert und darüber entschieden wird. Er verweist auf die Entscheidung des Staatsarchives, das den Vorschlag „Reesweg“ aufgrund einer Verwechslungsgefahr abgelehnt habe.
Herr Lindenberg spricht sich weiterhin für die Umbenennung in „Reesweg“ aus, da die Straße durch die Nazis ihre heutige Bezeichnung erhalten habe und er daher eine Rückbenennung für gut und richtig erachte.
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis.
Frau Lütjens findet die Idee gut und spricht sich dafür aus, dass die zuständigen Stellen die Umsetzung des Vorschlages prüfen sollten.
Herr Landbeck führt aus, dass die Ausbringung der roten Farbe im Zuständigkeitsbereich des Bezirksamtes läge. Jedoch gäbe es eine Absprache zwischen den Bezirksämtern und der Fachbehörde, eine Hamburg einheitliche Regelung zu finden, um eine Wiedererkennbarkeit der rot eingefärbten Flächen zu gewährleisten. Herr Landbeck informiert weiter, dass die Verwaltung den Vorschlag mit der Zielsetzung prüfe, ein gemeinsames Handeln aller Bezirke herbeizuführen.
Herr Messaoudi erinnert an eine Argumentation, dass, würde mit der Farbe Rot nicht sparsam umgegangen werden, die Signalwirkung, die sie haben soll, verfehlt würde. Er halte jedoch die Umsetzung, wie der Petent diese argumentiert, für notwendig, um die Übersichtlichkeit im Straßenverkehr herzustellen. Er bittet um entsprechende Prüfung auf Landesebene und benennt ein erhöhtes Sicherheitsgefühl für Radfahrer.
Herr Kranz nimmt seit des Radentscheides eine Verstärkung der Roteinfärbung wahr und unterstützt die von Herrn Landbeck dargelegte Sachlage, dass eine gesamtstädtische Lösung gesucht abgewartet werden sollte, dass der Beschluss umgesetzt wird. Einen Alleingang des Bezirksamtes Hamburg-Nord hält er nicht für sinnvoll.
Die Vorsitzende verliest die Bürgereingabe.
Frau Nölting, PK 34 Verkehr, teilt hierzu mit, dass das PK 34 jeden Einzelfall prüfe und bei Bedarfen aus verkehrsbehördlicher Sicht den Dialog mit dem Bezirksamt herstelle. Die Verkehrsführung an der Sengelmannstraße ist ihrer Auffassung nach übersichtlich, zumal sie selber dort mit dem Fahrrad gefahren sei. Grundsätzlich sollte, so Frau Nölting, PK 34 Verkehr, die Roteinfärbung dort vorgenommen werden, wo der Autofahrer besonders auf den Radverkehr hingewiesen werden soll, da eine Übersichtlichkeit nicht gegeben ist.
Die Vorsitzende bittet darum, den Sachstand der bilateralen Verhandlungen zu diesem Thema in Erfahrung und zu Protokoll zu bringen.
Protokollnotiz: Die rote Einfärbung von Radstreifen in Mittellage ist Gegenstand des bürgerschaftlichen Ersuchens aus Drs. 22/106 (Radentscheid Hamburg), dessen Umsetzung derzeit überbezirklich gemeinsam mit den beteiligten Fachbehörde und Dienststellen vorangebracht wird. Zielsetzung dieser überregionalen Abstimmung ist es, eine hamburgweite Anwendung zu gewährleisten und dadurch die Wirksamkeit zu erhöhen
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis.
Frau Lütjens bedankt sich bei der Verwaltung für die Prüfung, kritisiert jedoch den Verlust von drei Stellplätzen aufgrund der Einrichtung von zwei Senkrechtparkständen. Dieses empfindet sie als zu viel.
Frau Hofmann bedankt sich auch bei der Verwaltung und schlägt vor, dass der Ausschuss KUM (Klimaschutz, Umwelt und Mobilität) sich weiter mit dem Thema befasst. Sie teilt die Auffassung von Frau Lütjens, dass der Wegfall von drei Stellplätzen zu viel sei.
Herr Kranz drückt ebenfalls seine Verwunderung darüber aus, dass für zwei Stellplätze für Lastenfahrräder, drei PKW-Stellplätze entfallen sollen und erkundigt sich nach den Gründen.
Herr Landbeck macht deutlich, dass es sich in dem TOP um eine mögliche Planungsaussage handelt.
Frau Ros vermutet als Grund, den großen Wendekreis der Lastfahrräder.
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis.
Herr Kranz merkt an, dass er das Ergebnis, das nicht zu schnell gefahren wird, nicht teilt und weist auf die Überschreitungen des V 85-Wertes hin. In dem Wert V-85 sind die „Rausreißer“ bereits berücksichtigt. Dennoch bleibt der Wert 43 als Mittelwert übrig. Dies bedeute, dass fast 50 % gegenüber der vorgeschriebenen Tempo 30 km/h zu schnell gefahren wird. Diese Geschwindigkeitsüberschreitung als unauffällig einzustufen, ist für Herrn Kranz nicht nachvollziehbar.
Frau Schenkewitz schließt sich vollumfänglich den Worten von Herrn Kranz an und weist darauf hin, dass vielfach in dieser Tempo 30-Zone zu schnell gefahren werde. Sie empfindet die Situation als unerträglich, zumal Geschwindigkeiten bis 120 km/h gefahren werden. Das ginge aber nur aus dem einzelnen Zahlenmaterial und nicht aus der Zusammenfassung im
V-85 Wert hervor.
Herr Messaoudi schließt sich den beiden Vorrednern an und verweist darauf, dass das Thema bereits am Runden Tisch besprochen worden sei. Er regt die Übersendung der Rohdaten an, die zu einer konkreten Erschließung der erhobenen Daten führen und den Handlungsdruck unterstreichen würden.
Frau Nölting, PK 34 Verkehr, weist darauf hin, dass die Polizei nie behauptet habe, dass vor Ort nicht zu schnell gefahren worden sei. Die Überschreitungen sind mit denen in anderen Wohngebietstraßen gemessenen Daten vergleichbar, in denen auch eine V-85 mit einem Wert 43 erhoben wurden. Frau Nölting, PK 34 Verkehr, weist weiter auf den ersten Absatz der Stellungnahme zu Frage 1 hin, in der darüber informiert wird, dass die Verkehrsüberwachung im oberen Bereich der Prioritätenliste läge. Die Polizei sei dort deutlich mehr vertreten, als in anderen Wohngebietstraßen, in denen eine ähnliche V-85 gefahren werde; müsse ihre Kapazitäten jedoch auf zahlreiche Straßen des Gebietes verteilen.
Herr Kranz bedankt sich beim PK 34 für den großen Einsatz in dem Quartier und stellt fest, dass, wenn eine V-85 in einem Wohngebiet als normal empfunden werde, ein gesamtstädtisches Problem vorläge. Die Lösung des Problemes könne nicht mehr auf Bezirksebene gefunden werden.
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis.
Herr Kranz berichtet, dass die private Grünfläche auf dem Wichert Wanderweg, der parallel zum Stockflethweg / Fibigerstraße an der alten Güterbahnfläche verläuft, stark vermüllt sei und die Mülleimer randvoll und nicht geleert seien. Er bittet das Bezirksamt um Kontaktaufnahme zu dem neuen Eigentümer und Weitergabe der Information, dass dieser einen Pflegeauftrag habe.
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Frau Dr. Sellenschlo berichtet über eine Beschwerde. Eine Bürgerin habe sie darauf hingewiesen, dass auf dem Langenhorner Markt auf der Marktfläche dienstags keine Polizei Streife laufen und daher auch viele Bürger*innen weder Masken tragen noch die Abstände einhalten würden. Samstags seien diese Vorfälle nicht auffällig.
Ferner würden die Marktbeschicker keine Masken tragen und die Bürgerin habe Angst vor einer möglichen Ansteckung.
Frau Nölting, PK 34 Verkehr, erklärt, dass regelmäßige Coronastreifen auf den Straßen und Plätzen unterwegs seien. Die geschilderte Situation ist ihr in dieser Größenordnung nicht bekannt.
Herr Landbeck erklärt, dass für die bezirklichen Wochenmärkte das Verbraucherschutzamt zuständig sei. Probleme mit den Händlern sind ihm nicht bekannt. Jedoch ist das Tragen einer Maske für die Händler nicht notwendig, wenn sie z.B. eine Absperrung durch eine Plexiglasscheibe zu den Kunden und Kundinnen aufgebaut haben. Wenn die Händler mit mehreren Personen hinter dieser Scheibe stünden, müssten sie allerdings eine Maske tragen. Herr Landbeck bestätigt die Beobachtung der zuweilen nicht eingehaltenen Abstände und appelliert an die Eigenverantwortlichkeit der Bürger*innen. Er wird den Hinweis an die Marktmeister weitergeben.
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis.
Das Gremium diskutiert ausführlich über die eingebrachten Vorschläge und die Übergabe der Spende:
- Alsterdorfer Löschzwerge
- Der Borsteler Tisch
- Die Obdachlosenhilfe
Das Gremium beschließt, die Spende dem Jakob-Junker-Haus zukommen zu lassen. Die Vorsitzende wird die Kontaktaufnahme organisieren.
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis.