Einrichten von Parkflächen für Lastenräder
In seiner Sitzung am 11.01.2021 hat sich der Ausschuss auf Grundlage der Drucksache
21-1910 mit der Fragestellung einer Einrichtung von Parkflächen für Lastenräder befasst und hierzu die Verwaltung gebeten, entsprechende Informationen zusammen zu tragen und dem Ausschuss zu berichten.
In der Drucksache 21-1910 wird in diesem Zusammenhang auf Praxisbeispiele in Berlin verwiesen; die Muster des Bezirks Berlin – Mitte, die u.a. über das Deutsche Institut für Urbanistik bekannt gemacht wurden, sind dem Bezirksamt bekannt. Sie erscheinen aber nur bedingt für Hamburg adaptierbar.
Verbindliche Regelwerke für die FHH sind durch die BVM zu entwickeln; Informationen über die Zeitplanung der BVM liegen dem Bezirksamt hierzu nicht vor. Ebenso liegen noch keine anerkannten Regeln der Technik auf Bundesebene (kein „Muster“ im Rahmen von FGSV-Regelwerken) vor.
Nach Kenntnis des Bezirksamts befinden sich aktuell erste Parkmöglichkeiten in der Umsetzung bzw. Erprobung, zum derzeitigen Zeitpunkt sind darüber allerdings noch keine Erfahrungen verfügbar.
Grundsätzlich sind der deutlich größere Platzbedarf und die Notwendigkeit besonderer Anschließungsmöglichkeiten bei der Umsetzung zu berücksichtigen. Die Ausgestaltung von Parkständen für Lastenräder und die Ausbildung der erforderlichen Spezialbügel zum Anschließen wäre deshalb durch das hamburgische Regelwerk zu klären. Auch ist aus Sicht des Bezirksamtes zur Minimierung des Unterhaltungsaufwandes und Erhöhung der Begreifbarkeit ein Umbau der Parkstände erforderlich. Dazu bedarf es eines priorisierenden Beschlusses des KUM
(Planungs- und Baumittel erforderlich).
Bezogen auf das konkrete Anliegen, das der Drucksache 21-1910 zugrunde liegt, wäre aufgrund des Platzbedarfs nur eine Einrichtung auf den Senkrechtparkständen möglich.
Dies erfordert die Zustimmung der Straßenverkehrsbehörde für den Entfall von mindestens
3 Parkständen.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
Keine