Es sind keine Fragen eingereicht worden.
Es gibt keine Wortmeldungen.
[Nachtrag des Amtes:
Das Amt möchte wie folgt auf diese Eingabe antworten:
Zu 1.:
Im Rahmen der Standard-Pflegemaßnahmen im Naturschutzgebiet Schnaakenmoor wurden nach der Setz- und Brutzeit im September 2024 kleine Flächen, die nicht mitbeweidet werden könnten, händisch entkusselt. Das dabei anfallende Material wurde auf der Fläche zusammengetragen, um es in der Folge abtransportieren zu können. Der Abtransport war bedingt durch die enormen Niederschläge, die im Oktober 2024 eingesetzt haben, nicht mehr umsetzbar. Diese Vernässung der Flächen hat den Abtransport dieser Reisighaufen bis jetzt unmöglich gemacht.
Zu 2.:
Dieser Erdaushub kommt aus einer Maßnahme, die die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft im Naturschutzgebiet Schnaakenmoor durchgeführt hat (siehe dazu Drucksache 21-0907. Dieser Bodenaushub wurde jetzt unter anderem in dem nördlichen Teil des Wildgeheges eingebracht. Neben anderen äußerst nützlichen Funktionen beabsichtigt das Bezirksamt Altona, auf diesem Erdwall eine Hecke/ Knick zu etablieren, um damit auch die Vorgaben aus dem Zukunftskonzept (Drucksache 21-4053); beispielsweise Seite 8 Punkt 9b) umzusetzen. Das Grünland soll an dieser und durch die Anlage mit einem Knick und Heckenstruktur erweitert und aufgewertet werden. Zudem ist vorgesehen, diese neu gewonnene Struktur, die wir im Wildgehege ansonsten kaum auf der Fläche haben, in die Angebote der Umweltbildung der Waldschule einzubeziehen.]
Der Ausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.
Die Drucksache 22-1110 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Herr Fischer macht darauf aufmerksam, dass während der vor der Sitzung stattgefundenen Führung durch das Wildgehege bereits vieles erläutert worden sei. Die Errichtung einer öffentlich zugänglichen Toilette, wie der Beschluss 22-0146.1B es vorsehe, sei geprüft worden, erläutert er auf Nachfrage von Frau Werdung. Jedoch habe die für öffentliche Toilette zuständige Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) dem Wunsch der Politik nicht zugestimmt. Es beständen weder Ressourcen für die Instandhaltung noch für die Reinigung einer solchen Toilette. Der von der Bürgerschaft beschlossene Sanierungsfonds Hamburg 2030 sehe allerdings Mittel für die Errichtung einer Toilette im Wildgehege in Höhe von 400.000 Euro vor. An jenen Beschluss sei das Bezirksamt gebunden. Der Anschluss der Toiletten an die Kanalisation sei geprüft worden. Jedoch sei eine Kläranlage nach Absprache mit der BUKEA als am wirtschaftlichsten und nachhaltigsten bewertet worden. Der avisierte Standort der Kläranlage sei durch die Leitungen des Betriebshofs vorgegeben und damit nicht nur am kostengünstigsten, sondern auch der geringste Eingriff in die Natur. Alle notwendigen Genehmigungen lägen vor. Auch die aktuell nicht an die Kanalisation angeschlossene Waldschänke solle dann an die geplante Kläranlage angeschlossen werden. Wenn das Wildgehege und damit auch die geplante Toilette geschlossen sei, könne die Toilette in der Waldschänke genutzt werden. Auf Nachfrage von Herrn Steppke (Initiative NaturErleben Klövensteen) erläutert er, dass die Toilette nicht am selben Ort wie die Kläranlage errichtet werden solle. Bei den Planungen für die WC-Anlage habe es keine Indizien für vorhandene Bomben und damit auch keine zusätzlichen Kosten gegeben, wie er auf Nachfrage eine:r Bürger:in ausführt. Näheres sei Gegenstand des Bauantrages. Auf Nachfrage von Frau Carstensen führt er aus, es bestehe die Idee, einen Hofladen zu eröffnen. In diesem sollten nur Eigenprodukte verkauft werden, erläutert er auf Nachfrage von Frau Neumann. Der:die Pächter:in des Ladens könne gegebenenfalls auch für die Pflege der öffentlichen Toilette zuständig sein. Der Verkauf der Produkte des Waldes sei essenziell für den Betrieb des Wildgeheges. So generiere der Verkauf von Wildfleisch jedes Jahr Einnahmen in Höhe von 20.000 bis 40.000 Euro. Jedoch bedeute der aktuell in einem gesonderten Zeitraumstattfindende Verkauf von Wildfleisch einen großen Aufwand, der durch den zeitlich entzerrten Verkauf im Laden verringert werden könne. Dazu sei der Verkauf auch umweltpädagogisch zu befürworten. Schließlich könne die Weiterverwendung eines geschossenen Tieres durch den Verkauf im Laden greifbarer gemacht werden. Eine entsprechende Drucksache hierzu folge. Auf Nachfrage von Frau Werdung erläutert er, es stände nicht zur Debatte, wie häufig Tiere Opfer von Vandalismus würden. Jeder Fall sei einer zu viel. Die unter anderem deshalb geplante Zaunanlage umfasse zudem nicht nur 600 Meter Zaun für 600.000Euro, wie von Frau Werdung geäußert, sondern umschließe den gesamten Hauptpark. Die Kosten würden bis zu 450.000 Euro betragen – aktuell werde mit Kosten in Höhe von 350.000 Euro gerechnet. Damit handele es sich um ein relativ günstiges Angebot für einen Zaun von fast zwei Kilometer Länge. Auch in Anbetracht von Krankheiten wie der Afrikanischen Schweinepest müsse eine gesetzlich vorgeschriebene Abtrennung des Wildgeheges zu dem umliegenden Gelände bestehen. Auf Nachfrage von Herrn Steppke erläutert er, eine Übersicht der Kosten für das neue Nerzgehege sei voraussichtlich Ende 2025 zu erwarten.
Herr Steppkemoniert, eigentlich solle das Programm zur Aufzucht von Nerzen auslaufen. Aufgrund dessen sei nicht klar, wieso die Anlage nicht am jetzigen Standort verbleibe. Es sei bedauerlich, wenn nun wieder Mittel für temporäre Maßnahmen ausgegeben würden. Auch die Uhu-Voliere koste Mittel in Höhe von 500.000 Euro.
Herr Dr. Hesselschwerdt macht darauf aufmerksam, dass die Entscheidungen bereits gefallen seien.
Frau Neumann stimmt zu. Dem Beschluss der Bürgerschaft müsse gefolgt werden.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Fortsetzung der Beratungen vom 20.05.2025.
Siehe TOP 3.
Der Ausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.
Siehe TOP 3.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Siehe TOP 4.1.
Die Drucksache 22-1109 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Frau Voskors stellt die geplante Sanierung des Waldspielplatzes vor. Die verbesserte Zugänglichkeit insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen sei unter anderem Ziel der Planungen gewesen. Der von Frau Carstensen angesprochene Erhalt des prägenden Unterstands sei auch ein Wunsch in der vorherigen Beteiligung gewesen und bleibe mindestens in der aktuellen Größe bestehen. Zwar sei keine Maßnahme explizit für Kinder unter drei Jahren gedacht, allerdings sei insbesondere die südliche Fläche auch für diese Zielgruppe geeignet. Auf Nachfrage von Frau Werdung erläutert sie, dass das aus dem Forst verwendete Holz nicht so langlebig sei wie normalerweise für den Bau von Spielplätzen verwendetes Robinienholz.
Herr Fischer ergänzt, das Vorgehen sei mit der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft abgesprochen. Zwar würden einzelne Bauteile verrotten, jedoch komme es hierdurch nicht zur Einsturzgefährdung. Darüber hinaus werde ein Klettergerüst in Form eines Wildschweins als prägendes Tier des Wildgeheges errichtet. Ziel sei, die Lebensweise im Wildpark miteinzubinden.Die Waldlichtung lade grundsätzlich zum Spielen ein. Nach dem Umbau gebe es zudem insgesamt mehr Möglichkeiten zum Unterstellen.
Frau Werdung lobt die gelungenen Planungen.
Frau Neumann merkt an, es handele sich nicht um einen Inklusionsspielplatz, sondern vielmehr um einen barrierefreien Spielplatz.
Der Ausschuss stimmt der Beschlussempfehlung des Amtes einstimmig zu.
Fortsetzung der Beratungen aus er Sitzung vom 20.05.2025.
Auf Nachfrage von Frau Böversen erläutert Frau Stödter-Erbe, es sei rechtlich nicht möglich, die Eigenmittel für die baufachliche Prüfung einzusetzen.
Der Ausschuss stimmt der Beschlussempfehlung des Amtes einstimmig bei Enthaltung der Fraktion GRÜNE zu.
Frau Neumann führt aus, es solle darüber beraten werden, ob die Mittel für den Umbau immer noch durch den Haushaltsausschuss reserviert werden sollten.
Frau Wormsbächer merkt an, es sei verwunderlich, dass der Verein keine Politikmittel erhalten solle.
Die Drucksache wird einvernehmlich in die kommende Sitzung am 15.07.2025 vertagt.
Herr Dr. Glau führt aus, der Altonaer Turn- und Sportverein von 1899 e.V. (ATSV) sei ein großer und wichtiger Verein. Slots fehlten jedoch nicht nur diesem Verein, weshalb der ATSV nicht bevorzugt werden solle.
Frau Stödter-Erbe erläutert, bei einem Hallenneubau würden die Zeiten neu vergeben. Für die Erörterung der Bedarfe finde ein Austausch mit dem Hamburger Sportbund e.V. und den Vereinen statt. Es solle jedoch kein Verein bevorzugt werden, da alle gute Arbeit leisteten. Deshalb plädiere sie dafür, dass der Antrag alle ansässigen Vereine statt nur denATSV adressieren solle.
Herr Krukenberg stimmt zu, dass es problematisch sei, einen bestimmten Verein zu bevorzugen. Die Richtung des Antrags befürworte er grundsätzlich.
Herr Dr. Glau kündigt eine Überarbeitung des Antrags an.
Fortsetzung der Beratungen aus der Sitzung vom 20.05.2025.
Auf die Anmerkungen von Frau Dr. von Criegern, das Amt sei nicht auf die Ergebnisse der Bestandsdokumentation eingegangen, äußert Herr Schaefer, auf die Planungen hätten beispielsweise dokumentierte Glasscherben im Sand keinen Einfluss. Die Fläche sei zudem nicht für die Bedarfe der Olympischen Spiele vorgesehen, erläutert er auf Nachfrage von Frau Andresen.
Der Ausschuss stimmt der Beschlussempfehlung des Amtes einstimmig zu.
Siehe TOP 8.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Herr Schaefer erläutert auf Nachfrage von Frau Werdung, das Klimateam sei Teil des Fachamtes Management des öffentlichen Raumes, sodass ein regelmäßiger Austausch stattfinde. Den Wünschen des Klimateams sei nachgekommen worden. Ein Trinkwasserbrunnen könne allerdings nicht realisiert werden.
Frau Carstensen und Frau Neumann machen auf den Beschluss22-9018Bdes Hauptausschusses vom 12.06.2025 (TOP 3) aufmerksam, die Container für die Baustellenleitung in den Standort Rainvilleterrasse zu verlegen. Nichtsdestotrotz solle ein Zeichen an das Amt gegeben werden, sofern die Baustelle nicht eingerichtet werde.
Herr Schaefer führt aus, über den Beschluss sei er verwundert gewesen.
Der Ausschuss stimmt der Beschlussempfehlung des Amtes einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE zu.
Siehe TOP 10.1.
Die Drucksache 22-1096.1 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Herr Schaefer führt auf Nachfrage von Frau Bottin aus, dass die Beschlüsse 20-25581E und 21-1681 nicht weiterverfolgt worden wären. Aufgrund der politischen Auseinandersetzungen rund um die Kostensteigerungen des Amphibienschutztunnels am Falkensteiner Ufer habe er nun die vorliegende Drucksache erstellt, um das weitere Vorgehen abzustimmen. Auf Nachfrage von Frau Carstensen führt er aus, die Krötenwanderung finde nicht nur an den besagten Stellen, sondern überall statt. An anderen Stellen, wo es keine Querung gebe, würden die Amphibien jedoch häufig überfahren. Querungen befänden sich am Falkensteiner Uferund dem Klövensteenweg. Zudem erläutert er auf Nachfrage von Frau Werdung, ob sowohl für die NABU-Gruppe Altona als auch für das Amt Variante c akzeptabel sei, der damalige Beschluss habe einen festen Tunnel und ein festes Leitsystem vorgesehen. Durch die seitdem erfolgten Preissteigerungen sei hierfür heutzutage ein sechsstelliger Betrag zu erwarten. Bei Variante c sei mit ungefähren Kosten von 300.000 Euro zu rechnen. Für die NABU-Gruppe Altona sei es jedoch immer schwierigerer, Ehrenamtliche zu finden. Aufgrund dessen spreche er sich für eine fest installierte Querung mit mobilen Leitsystemen aus. Auch eine Kombination aus Dienstleistungsvertrag und Querungshilfe sei möglich. Ob zudem eine langfristige Zusammenarbeit mit einem:einer Dienstleister:in möglich sei, müsse erörtert werden, führt er auf Nachfrage von Frau Neumann aus. Ziel sei es, den Bestand zu sichern. Auf Nachfrage von Frau Werdung erläutert er, die HERMANN REEMTSMA STIFTUNG und die Freunde des Jenischparks e.V. seien nicht die richtigen Adressat:innen für eine Beteiligung an der Finanzierung.
Herr Ridders fügt hinzu, vergleichsweise einfach umsetzbar sei Variante e, da es keinen Abstimmungsbedarf mit der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft gebe.
Herr Dr. Glau bittet darum, den TOP zu vertagen. Andernfalls melde er Beratungsbedarf an. Die Mittel, die für die Errichtung einer Querungshilfe notwendig seien, könnten lange einen Dienstleistungsvertrag finanzieren. Jedoch sei eine Querungshilfe effektiver. Es stelle sich die Frage, ob die unterschiedlichen Varianten quantifiziert werden könnten.
Frau von Ehren führt aus, es sei um jedes tote Tier schade. Jedoch erinnere sie sich noch an die Kostensteigerungen des Amphibientunnels am Falkensteiner Ufer, zumal viel Primärenergie in die Errichtung einer solchen Anlage an der Holztwiete fließe. Vermutlich würde ein dauerhafter Zaun auch schon helfen. Zudem biete sich eine Kooperation mit Schulen an, da diese das UNESCO-Programm BNE 2030 in ihr Curriculum übernehmen müssten. Mittel hierfür ständen durch das Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung bereit.
Ein Mitglied der NABU-Gruppe Altona merkt an, die Frustrationstoleranz der Schüler:innen sei teilweise zu gering für eine Kooperation, da an vielen Tagen während der Krötenwanderung nichts geschehe. Neben den von Herrn Schaefer genannten Querungshilfen beständen zudem Anlagen am Diebsteich sowie am Deutsche Elektronen-Synchrotron DESY. Auf Nachfrage von Frau Carstensen erklärt er:sie sich dazu bereit, eine Zusammenstellung der Anlagen zu erarbeiten.
Die Drucksache wird einstimmig in die kommende Sitzung am 15.07.2025 vertagt.
Fortsetzung der Beratungen aus der Sitzung vom 18.03.2025.
Frau Werdung führt aus, die Rückmeldung des Bezirksamtes bedeute eine Absage an die im Beschluss aufgeführte Idee. Nun müssten neue Ideen erörtert werden – gerne auch interfraktionell.
Frau Feder merkt an, Google Street View könne, wie von Frau Dr. Criegern vorgeschlagen, für die Kontrolle kaum genutzt werden, da Aktualisierungen nicht häufig genug erfolgten.
Herr Dr. Glau ergänzt, der ebenfalls von Frau Dr. von Criegern vorgeschlagene Einsatz von Drohnen widerspreche zudem dem Schutz der Privatsphäre. Die Diskussion führe immer wieder zum gleichen Ergebnis. Illegale Fällungen seien nicht erfassbar und für die legalen Fällungen fehle das Personal, um die Nachpflanzungen engmaschig genug zu überprüfen.
Frau Garde moniert, diese Diskussion sei bereits geführt worden.
Herr Gruhl führt aus, eine Kontrolle sei unwirtschaftlich. Das Thema solle nicht weiterverfolgt werden.
Frau Werdung entgegnet, der Ausschuss sei dafür da, um Lösungen für Probleme zu finden.
Herr Schaefer erläutert, zwar werde das illegale Fällen von Bäumen nicht kontrolliert, jedoch meldeten die Nachbar:innen dies häufig. Das Amt bemühe sich um die Kontrolle der Nachpflanzungen, sei jedoch durch das geringe Personal eingeschränkt.
Frau Feder gibt zu bedenken, dass Nachpflanzungen nicht nur auf den Grundstücken von Privatpersonen erfolgten, sondern auch auf denen von großen Unternehmen.
Frau Bottin und Frau Neumann bitten das Amt um Rückmeldung zur Ausschreibung für Werkstudent:innen.
[Nachtrag des Amtes:
Bei Protokollveröffentlichung liegt der Nachtrag nicht vor.]
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Auf die vorab eingereichte Frage der Fraktion DIE LINKE zur Fällung 22/STR/8230, um welche Hausnummer es sich hierbei handele, erläutert Herr Schaefer, es gehe um die Baron-Voght-Straße 212.
Der Ausschuss stimmt der Beschlussempfehlung des Amtes mehrheitlich bei Ablehnung der Fraktion DIE LINKE zu.
Frau Neumann führt aus, die vorab eingereichten Fragen der Fraktion DIE LINKE zur Fällung 07493/2024 reiche das Amt zu Protokoll nach.
[Nachtrag des Amtes:
Frage:
Fällung von 25 Bäumen an der Harkortstraße 0: Welche Hausnummer ist das und warum wurden keine Ersatzpflanzungen angeordnet?
Antwort:
Das Flurstück hat keine Hausnummer, da es sich um eine Fläche im Besitz der Deutschen Bahn handelt. Diese Fläche wird Ende des Jahres den:die Eigentümer:in wechseln, so dass die Fläche vor Übergabe in einen verkehrsgesicherten Zustand gebracht werden soll. Da es sich um eine ungenutzte Fläche handelt, umfasst die Fällgenehmigung gekippte und nicht mehr standsichere Bäume. Aufgrund des anstehenden Eigentumswechsels wurde eine Ersatzzahlung festgesetzt.]
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Auf Nachfrage von Frau Feder merkt Herr Schaefer an, aktuell werde nach einem weiteren Standort für den zweiten Schwalbenturm gesucht
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der von der Fraktion GRÜNE angemeldete TOP wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Herr Schaefer merkt an, die kirchliche Fläche am Bornkamp solle verkauft werden. Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft erstelle kurzfristig ein Konzept, welche Flächen übernommen würden. Es handele sich um einen wichtigen Teil der Landschaftsachse. Sobald das Konzept fertiggestellt sei, werde über den Ankauf von Flächen und die Pflege durch die Abteilung Stadtgrün beraten.
Frau Stödter-Erbe führt aus, ab sofort werde Herr Stehnke allein als Amtsvertretung am Ausschuss teilnehmen. Für die Zusammenarbeit danke sie allen Beteiligten.
Frau Neumann dankt Frau Stödter-Erbe für ihre Arbeit.
Auf Nachfrage von Frau Garde bittet Herr Schaefer um Beratung der Gebührenerhöhung für das Schanzenzelt und den Schanzenzirkus im vertraulichen Teil der Sitzung.
Frau Neumann macht darauf aufmerksam, dass der Kollegiensaal vom 18.08. bis zum 24.10.2025 gesperrt sei. Aufgrund dessen sollte darüber nachgedacht werden, die eigentlich am 23.09.2025 stattfindende Sondersitzung mit den Naturschutzverbänden zu verschieben. Eine ansonsten im Zentralen Fundbüro stattfindende Sitzung könnte als weniger wertschätzend von den Naturschutzverbänden empfunden werden. Für eine Verschiebung schlägt sie mehrere Termine von Ende Oktober bis Ende Dezember vor. Sie präferiere eine Sitzung am 27.10.2025. Auf Nachfrage vonFrau Feder erläutert sie, der Sitzungsraum im Technischen Rathaus sei kleiner und deshalb schlechter geeignet für die Sondersitzung.
Der Ausschuss stimmt mehrheitlich bei Ablehnung der Volt-Fraktion dafür, die Sondersitzung mit den Naturschutzverbänden am ursprünglichen Termin beizubehalten und im Technischen Rathaus zu tagen.