Stellungnahme des Amtes zur Eingabe "Zwei Jahre Zukunftskonzept Wildgehege Klövensteen steuert das Wildgehege in die falsche Richtung?" (Drucksache 22-0972) Mitteilungsdrucksache des Amtes
Letzte Beratung: 17.06.2025 Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport Ö 3
Vor dem Hintergrund der oben genannten Eingabe möchte das Amt wie folgt Stellung nehmen:
In den vergangenen zwei Jahren hat das Bezirksamt Altona sämtliche verfügbaren personellen Ressourcen abteilungsübergreifend gebündelt. Ziel war es, die Vorgaben aus dem Zukunftskonzept zeitnah umzusetzen, soweit dies mit den anderen Aufgaben des Fachamtes Management des öffentlichen Raumes vereinbar war.
Wie zuletzt im Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport vom 15.10.2024 unter TOP 5 durch die ehemalige Wildparkleitung mithilfe einer Präsentation dargestellt wurde, wurden bereits diverse Dinge, die durch das Zukunftskonzept gewünscht sind, im Wildgehege umgesetzt.
Aktuelle werden viele und teilweise äußerst komplexe Prozesse, wie beispielweise der Bau der Uhu-Anlage oder die Erstellung einer WC-Anlage, vorbereitet mit dem Ziel, diese Baumaßnahmen in angemessener Zeit fertig zu stellen. Bedingt durch diverse Vorgaben wie unter anderem Genehmigungsprozesse, komplexe bautechnische, infrastrukturelle, vergabe- oder tierschutzrelevante Fragstellungen sind dieseAufgaben allerdings äußerst zeitintensiv und binden damit sehr viel Arbeitskapazität auf Leitungsebene. Hinzu kommen die personellen Vakanzen, die die Abteilung Forst seit Anfang 2025 kompensieren muss. Insbesondere die Vakanz der Wildparkleitung erschwert die weiteren Umsetzungen in hohem Maße.
Die inhaltlichen Werte und die konzeptionelle Ausrichtung der Umweltbildung ist seit dem Bestehen der Waldschule zentrale Aufgabe im Wildpark. Allein vor dem Hintergrund der gesetzlichen Vorgaben der EU Zoo-Richtlinie ist die Umweltbildung eine Vorgabe, die das Bezirksamt Altona seit Eröffnung der Waldschule im Jahr 2008 mit jährlich anwachsenden Inhalten betreibt. Hierbei ist ein wesentlicher Faktor die personelle und finanzielle Ausstattung, die mit einer Stelle in der Waldpädagogik und dem aktuellen Programm am Minimum dessen agiert, was personell leistbar ist.
Hier plant die Abteilung Forst Altona, die Schwerpunkte und Vorgaben aus dem Zukunftskonzept weiter umzusetzen, soweit es personell abbildbar und infrastrukturell möglich ist (Planungen, wie beispielsweise das Herrichten von Knickanlagen - dazu laufen Planungen -, werden dem Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport zeitnah vorgelegt).
Den derzeitigen Öffnungszeiten liegen ausschließlich personelle e zugrunde, die im vollen Umfang in der Hoheit und Verantwortung des Bezirksamtes liegen und auf die das Bezirksamt nicht weiter eingehen wird.
Die Zugänglichkeit des Wildgeheges steht im Wesentlichen gesetzlichen Vorgaben den Tierschutz betreffend entgegen. Vor dem Hintergrund dessen ist das Tierwohl von zentraler Bedeutung und damit kann und wird das Bezirksamt Altona keine Tötung der im Wildpark lebenden Tiere durch unbefugte Dritte akzeptieren. Somit steht der Schutz der im Wildpark lebenden Tiere an erster Stelle. Dieser Schutz ist in angemessener Form basierend auf den gesetzlichen Grundlagen durch die Abteilung Forst Altona sicherzustellen, welcher durch die § 11 Tierschutzgesetz und Genehmigung der zuständigen Veterinärbehörde geregelt und kontrolliert wird.
Im Hinblick auf die bereits umgesetzten infrastrukturellen Maßnahmen hat das Bezirksamt diverse und umfassende Stellungnahmen wie zuletzt zum Parkplatz bereits (siehe hierzu den Nachtrag des Amtes zu TOP 6.3 der Sitzung vom 20.05.2025) vorgenommen und geht daher in dieser Stellungnahme nicht weiter auf diese ein.
Weiter bietet das Bezirksamt an, gegebenenfalls noch offene Fragen in der Führung vor der nächsten Ausschusssitzung am 17.06.2025 direkt vor Ort zu klären.
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Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport wird um Kenntnisnahme gebeten.
ohne
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