22-1069

Ersatzpflanzungskontrolle für eine positive Baumbilanz jetzt! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.01.2025

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Letzte Beratung: 17.06.2025 Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport Ö 11

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 30.01.2025 anliegende Drucksache 22-0524.1B beschlossen.

Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 27.05.2025 wie folgt Stellung genommen:

Bei der „Kontrolle von Ersatzpflanzungen“ handelt es sich um einen Teil der hoheitlichen Aufgabe der bezirklichen (unteren) Naturschutzbehörde, die auf der Grundlage öffentlich-rechtlicher Bestimmungen des Naturschutzrechts (Baumschutzverordnung/ Landschaftsschutzverordnung) sowie des Verwaltungsrechts durch die dahingehend legitimierten behördlichen Dienststellen vollzogen wird.

Die Erfassung/Kontrolle, ob eine Nachpflanzung vorgenommen wurde, kann in Vorbereitung auf eine mögliche Anordnung extern vergeben werden. Eine ggf. spätere Anordnung von Vollstreckungsmaßnahmen ist eine rein hoheitliche Aufgabe und kann nicht extern vergeben werden.

Darüber hinaus sind Honorarkräfte selbstständig tätig und nicht abhängig beschäftigt. Da die Tätigkeit im Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt, Abteilung Naturschutz (WBZ 4) gleichzeitig von abhängig beschäftigten Arbeitnehmer:Innen ausgeführt wird, die weisungsgebunden sind (was bei Honorarkräften nicht der Fall ist), dürfte die Beschäftigung von Honorarkräften den Tatbestand der Scheinselbstständigkeit erfüllen und damit rechtswidrig sein.

Personalkosten r Werkstudenten nnen nicht durch Naturschutzmittel

- zweckgebundene Erlöse, welche nicht garantiert sind - ausgeglichen werden.

Darüber hinaus stehen auf Einzelplanebene keine weiteren Personalkosten zur Verfügung.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

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