Es sind keine Fragen eingereicht worden.
Angemeldet von der Fraktion DIE LINKE.
Herr Schaefer führt aus, das Amt habe Ortstermine mit Musiker:innen und Sprayer:innen für eine mögliche Anhandgabe des Gebäudes an diese durchgeführt. Architekt:innen beider Gruppen seien ebenfalls anwesend gewesen. Diese würden nun in den nächsten Wochen eine Einschätzung zum wirtschaftlichen Aufwand für die Sanierung des Gebäudes abgeben. Das Ergebnis stehe also noch aus, eine genaue zeitliche Einschätzung der weiteren Schritte sei noch nicht möglich.
Auf Nachfrage von Herrn Bolaños González fügt er hinzu, die Finanzierung müsse von den Vereinen gestemmt werden. Das Gebäude stehe unmittelbar neben einem Kinderspielplatz und damit letztlich aus Sicht des Amtes eher an der falschen Stelle.
Auf Nachfrage von Herrn Andersen stellt er fest, das Gebäude befinde sich im Besitz des Bezirksamtes. Für eine Sanierung müsste das Bezirksamt entweder Mittel aus der investiven Rahmenzuweisung verwenden, was dann für die Grünunterhaltung fehlen würde, oder Mittel bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft einwerben. Das Dach habe sich abgesenkt und es befänden sich Schadstoffe in dessen Isolierung. Die Sanierungssumme sei vermutlich deutlich sechsstellig. Sowie es einen neuen Sachstand gebe, werde das Amt eine entsprechende Drucksache vorlegen.
Herr Bolaños González stellt auf Einwurf von Frau Feder klar, unter den Sprayer:innen sei bekannt, dass eine Wand des ehemaligen Gebäudes der Gastronomie Blaue Blume in der Harkortstraße zum Sprayen freigegeben sei.
Fortsetzung der Beratung aus der Sitzung vom 15.07.2025.
Frau Dr. von Criegern weist darauf hin, dass der Mobilitätsausschuss sich lediglich gegen eine mögliche Beschilderung der vom Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport vorgeschlagenen Flächen Teufelsbrück und Blankeneser Markt ausgesprochen habe, nicht gegen die Flächen selbst. Die Nutzung der Flächen könne womöglich auch mit Kopfhörern geschehen, um Lärmbelästigungen zu vermeiden.
Herr Dr. Hesselschwerdt schlägt vor, die Stellungnahme des Mobilitätsausschusses zu hinterfragen und ggf. die Beratung des Sachverhalts dort fortzusetzen.
Auf Nachfragen von Frau Werdung und Frau Feder betont Herr Schaefer, die Nutzung von öffentlichen Grünanlagen mit leiser Musik sei Gemeingebrauch und bedürfe keiner Sondergenehmigung. Sofern Anlieger:innen nicht gestört und nicht mehr als 30 Personen teilnehmen würden, könne überall getanzt werden. Toiletten und Strom könnten nicht gestellt werden. In den Grünflächen würden häufig mobile Bluetooth-Boxen genutzt werden. Diverse exklusive Sondergenehmigungen für unterschiedliche Gruppen seien zu vermeiden und würde nur Ansprüche weiterer Nutzungsgruppen zur Folge haben.
Frau von Ehren weist darauf hin, dass die Tanzfläche einen glatten Untergrund haben müsse. Eine Grünanlage komme deswegen in der Regel nicht in Betracht.
Herr Andersen konstatiert, es ginge in der Eingabe (Drucksache 22-1169) um die Bereitstellung einer festen Fläche, auf die auch Ansprüche angemeldet werden könnten, wenn andere Nutzungen zum Tanzen in Konkurrenz ständen. So gebe es auf dem Blankeneser Markt beispielsweise viele weitere konkurrierende Nutzungen wie den Wochenmarkt oder die Nutzung als Kfz-Stellplatz.
Frau Werdung ergänzt, die Petent:innen beschrieben, Anwohner:innen würden oft die Polizei rufen, wenn eine Tanzveranstaltung erkennbar sei. Dem solle eine Beschilderung von Amtsseite vorbeugen. Laut Eingabe existierten sowohl in Paris und Kopenhagen als auch in Planten un Blomen entsprechende Flächen.
Frau Garde stimmt dem zu und verweist auf die Einrichtung entsprechender Flächen in anderen Städten.
Frau Böversen greift auf, in Berlin würden entlang der Spree entsprechende Flächen allerdings kommerziell bereitgestellt werden. Im Stadtpark werde eine Fläche zum Tanz genutzt. Sie bitte das Amt, deren Regelung beim Bezirksamt Hamburg-Nord in Erfahrung zu bringen.
Eine anwesende Bürgerin verweist auf die Nutzung von Garten- und Parkanlagen in der Stadt München. Die Organisation der Tanzveranstaltungen erfolge über WhatsApp.
Herr Bolaños González fasst zusammen, das Amt werde gebeten, mit den Petent:innen in Kontakt zu treten und das weitere Vorgehen mit diesen abzustimmen. Denkbar sei zum Beispiel die Beantragung einer Veranstaltung auf einer öffentlichen Fläche, die eineentsprechende Sondernutzungsgenehmigung zur Folge hätte oder die gemeinsame Erörterung, welche niedrigschwelligen Möglichkeiten in Grünflächen ohne Genehmigung zur Verfügung ständen.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Fortsetzung der Beratung aus der Sitzung vom 15.07.2025.
Frau Feder stellt fest, die Mitteilung der Verwaltung lasse eine Beschreibung vermissen, was für Anforderungen an einen Boule-Ligabetrieb existierten.
Herr Stehnke betont, die Mitteilung beschreibe lediglich, dass auf den bezirklichen Sportanlagen keine Möglichkeit gesehen werde, entsprechende Bouleplätze anzulegen. Hier ständen andere Sportarten im Fokus. Die genannten Anforderungen liefere das Amt gerne nach.
[Nachtrag zu Protokoll:
Siehe dazu Drucksache 22-1433 zur Beratung in der Sitzung am 21.10.2025, TOP 12.]
Frau Werdung merkt an, im Gespräch mit Boule-Spieler:innen vor dem Altonaer Museum habe sie erfahren, dass dort durchaus Ligaspiele durchgeführt werden könnten. Sie bitte das Amt, dem nachzugehen. Unter Umständen bedürfe es gar keiner besonderen Spielstätten für den Ligabetrieb.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis. Nach Vorlage der Anforderungen an einen Ligabetrieb für Boule durch das Amt wird die Beratung in einer der nächsten Sitzungen fortgesetzt.
Fortsetzung der Beratung aus der Sitzung vom 15.07.2025.Beratungsbedarf der Fraktion GRÜNE.
Herr Nähr (heilende Stadt e.V.) erläutert den Zuwendungsbedarf mithilfe einer Präsentation (Anlage) und betont auch auf Nachfragen der Ausschussmitglieder das Folgende:
Herr Andersen lobt die Aktivitäten und die bereits erzielten Einnahmen des Vereins, zumal das Gelände an eher einkommensschwache Stadtteile angrenze. Einzelnen strittigen Kursinhalten sei im Zweifel mit Toleranz zu begegnen.
Frau Feder lobt das Coworking auf dem Gelände, kritisiert aber einzelne Veranstaltungen als zu hochpreisig. Zudem seien die Kursinhalte teilweise zu wissenschaftskritisch.
Letzterem stimmen Frau Werdung und Frau Dr. von Criegernausdrücklich zu. Insbesondere esoterische und nicht evidenzbasierte Seminarinhalte seien zu beanstanden.
Frau von Ehren verweist auf den mittlerweile guten gärtnerischen Zustand des Geländes und lobt die Möglichkeit, Kindergeburtstage auch außerhalb traditioneller professioneller Anbieter durchführen zu können.
Mehrere Ausschussmitglieder diverser Fraktionen insistieren, dass eine Zuwendung im Jahr 2025 kein Präjudiz für die Folgejahre darstelle und eine dauerhafte Unterstützung des Vereins mit Politikmitteln nicht in Frage käme.
Vorbehaltlich der Einreichung eines Zuwendungsantrags mit reduzierter Zuwendungssumme durch den Antragsteller empfiehlt der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport dem Haushaltsausschuss mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE, heilende Stadt e.V. konsumtive Politikmittel in Höhe von bis zu 1.900 Euro als Betriebs- und Mietkostenzuschuss zur Verfügung zu stellen.
Herr Andersen befürwortet den Zuwendungsantrag, verweist aber auf die noch ausstehende fraktionsinterne Abstimmung. Er schlage vor, den Antrag ohne Votum in die Sitzung der Bezirksversammlung am 25.09.2025 zu überweisen.
Herr Bolaños González lobt das Projekt und hebt die Bedeutung für den Gesundheits- und Rehasport in Lurup hervor.
Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport überweist den Zuwendungsantrag ohne Votum in die Bezirksversammlung.
Vertagt aus den Sitzungen vom 17.06.2025 und 15.07.2025.
Herr Schaefer weist darauf hin, dass die Naturschutzstelle in der Abteilung Stadtgrün des Bezirksamtes ab Oktober nicht besetzt sei. Diese werde als halbe Stelle auch erst ausgeschrieben, wenn deren dauerhafte Finanzierung gesichert sei. Sofern die Politik das Amt beauftrage, die Planungen und deren Kosten zu projektieren, müsse das Amt dafür Planungsmittel akquirieren. Diese könnten ggf. aus zuwachsenden Naturschutzeinnahmen oder aus Mitteln der Behörde für Umwelt, Energie, Klima und Agrarwirtschaft bestritten werden. Sofern nicht ausreichend Freiwillige des NABU bereitständen, könne ein kostenpflichtiger Dienstleistungsvertrag abgeschlossen werden.
Ein Vertreter des NABU bittet, eine möglichst qualitativ hochwertige Lösung für die nötigen Querungshilfen für Amphibien herbeizuführen. Die Wanderungen im Frühjahr und Herbst seien in ihrer Ausprägung unterschiedlich. Die Kröte sei eine Indikatorart und stelle einen Teil Natur und Wildnis in den Altonaer Landschaftsparks dar. Es stehe zu befürchten, dass die Altonaer Bestände zunehmend und weitestgehend Inselpopulationen seien, was sie in besonderem Maße in ihrem Bestand gefährde.
Herr Andersen betont, Amphibien seien weltweit bedroht. Die hier heimischen Arten befänden sich kurz vor der Aufnahme in die Rote Liste. Derzeit werde die Holztwiete von Linienbussen genutzt. Der händische Transport der Kröten sei nur eine Notlösung. Der Bau der Tunnel sei ebenso notwendig wie die Installation mobiler Leitsysteme. Angesichts der benachbarten Gartendenkmäler, die sich teilweise in Privatbesitz befänden, sei der Bau fester Leitelemente auch zu aufwendig. Das Amt solle gebeten werden, die mit mobilem Leitsystem und Tunnelbau einhergehenden Kosten zu projektieren (Beschlusstext siehe c))sowie dafür Mittel zu beschaffen.
Frau Werdung lobt ausdrücklich das Engagement und die Stellungnahme des NABU (Anlage). Sie betont den Naturschutzauftrag des Ausschusses. Die Kostenprojektierung von Tunnel und Leitsystem sei nur ein Prüfauftrag an die Verwaltung.
Frau Feder stellt klar, die SPD-Fraktion könne die Verwaltung nur bitten, so wie bisher die Krötenwanderung zu unterstützen (Beschlusstext siehe d)). Insoweit bitte sie um punktweise Abstimmung des Beschlusstextes.
Frau Dr. von Criegern moniert, die Vorlage enthalte keine Kosten pro Variante.
Herr Zieriacks dankt dem NABU für sein Engagement. Seine Fraktion könne auch einem Dienstleistungsvertrag zustimmen (Beschlusstext siehe e)).
Frau Neumann schlägt eine punktweise Probeabstimmung vor, um zu einem Votum zu gelangen.
Die anschließende Probeabstimmung ergibt das folgende Meinungsbild:
Vor diesem Hintergrund kündigt Herr Andersen einen Antrag der Fraktion GRÜNE in der nächsten Sitzung der Bezirksversammlung an.
Frau Neumann bittet, nach dem nun eingeholten Meinungsbild das weitere Vorgehen (Beschlusstext c) versus Beschlusstext d) und e)) auch alternativ abstimmen zu lassen.
Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport empfiehlt der Bezirksversammlung bei alternativer Abstimmung mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, Volt und AFD bei Enthaltung der FDP-Fraktion, wie folgt zu beschließen:
Das Bezirksamt wird gemäß § 19 BezVG gebeten, die Krötenwanderung bis auf Weiteres im bisher bekannten Umfang bzw. falls nötig diese mit einem Dienstleistungsvertrag zu unterstützen. Dessen Finanzierung sollte aus den zuwachsenden Naturschutzeinnahmen erfolgen.
(Nachrichtlich:
Die Fraktionen von GRÜNE und DIE LINKE sprachen sich dafür aus, die Verwaltung eine Kombination aus mobilen Leitsystemen und festem Amphibientunnel prüfen zu lassen.
Mehrheitlich wurde damit den Punkten d) und e) aus dem Beschlusstext zugestimmt. Die Fraktionen von GRÜNE und DIE LINKE haben c) zugestimmt.)
Der Amtsvorlage wird einstimmig zugestimmt.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Auf Nachfrage von Herrn Bolaños González führt Herr Schaefer aus, dem Amt sei vom Landesbetrieb für Immobilienmanagement und Grundvermögen im Rahmen der Ausübung von Vorkaufsrechten ein zur Flächenzusammenführung geeignetes Grundstück angeboten worden. Der tatsächliche Verkaufspreis sei vertraulich, könne den Ausschussmitgliedern aber im Nachgang (nur zur rein vertraulichen Verwendung!) mitgeteilt werden.
Frau von Ehren weist darauf hin, dass zwar in der Amtsvorlage von Rodung die Rede sei, dies aber keine Bäume, sondern Sträucher wie Brombeeren betreffe.
[Nachtrag zu Protokoll:
Die Ausschussmitglieder haben den Kaufpreis nicht-öffentlich/ vertraulich am 17.09.2025 per E-Mail mitgeteilt bekommen.]
Der Amtsvorlage wird einstimmig zugestimmt.
Auf Nachfrage von Herrn Andersen stellt Herr Schaefer klar, der Schulgarten verfüge über einen Teich in einem eher beklagenswerten Zustand, der im Sommer zur Austrocknung neige und im Herbst voll Laub sei. Er sei Bestandteil des Gartendenkmals. Die Finanzierung für eine Überarbeitung sei sichergestellt. Die Umsetzung benötige aber noch Zeit.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Herr Bolaños González dankt der Initiative 100.000 Schmetterlinge in Lurup für ihr Engagement.
Ein Vertreter der Initiative erläutert, es handele sich um Holzschilder, die mit einem Druck beklebt würden. Dieser sei weitestgehend Graffiti abweisend. An den schon aufgestellten Schildern sei es bisher zu wenig Vandalismus gekommen.
Der Amtsvorlage wird einstimmig zugestimmt.
Der TOP wird auf Wunsch des Amtes vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Herr Stehnke führt aus, das Amt versuche seit vielen Jahren, mit FTSV Komet Blankenese von 1907 e.V. zu einem verbindlichen Vorgehen bezüglich Vereinsheim und Mehrzweckhalle zu kommen. Der Neubau sei gestoppt. Bei der alternativen Sanierung des Gebäudes des Bezirksamts zeichne sich aber kein weiterer Fortschritt ab. Der Verein sei vom Amt auf Kosten und Zeitplanung angesprochen worden. Es drohe unter Umständen, zum Beispiel bei Baufälligkeit des Gebäudes, die Schließung der Sportanlage. Um das zu vermeiden, sei dem Verein von Amtsseite eine Rückmeldefrist bis zum 23.09.2025 gesetzt worden. Ggf. werde das Amt dann einen Neubau über den Bezirklichen Sportstättenbau initiieren.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Auf die Frage von Herrn Andersen, warum die Stieleiche in der Jenischstraße/ Ecke Boothweg (25/STR/8249) gefällt und nicht mit einer Schnittmaßnahme erhalten werden konnte, berichtet Herr Schaefer, der Zustand des Baums habe bereits einen Noteinsatz der Feuerwehr ausgelöst, weil er auseinandergebrochen sei. Deswegen habe das Bezirksamt den Baum zur Fällung freigegeben.
Der Ausschuss stimmt der Beschlussempfehlung des Amtes mehrheitlich bei Ablehnung der Fraktion DIE LINKE zu.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Auf Nachfrage von Herrn Andersen bestätigt Herr Schaefer, die zwischen Blankenese und Teufelsbrück teils schadhafte Decke des Weges werde allein schon wegen der Verkehrssicherungspflicht sukzessive vom Amt instandgesetzt.
Auf Nachfrage von Herrn Schaefer vermutet Herr Andersen, das vom Amt zur Verfügung gestellte Gutachten sei zwar von den Fraktionen zur Kenntnis genommen worden, werde aber wohl von diesen nicht weiterverfolgt.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Herr Schaefer kündigt auf Wunsch von Frau Werdung einen Nachtrag zu Protokoll zu Fertigstellung, Abnahmezeitpunkt und amtsseitiger Bewertung der Gründächer im St. Trinitatis Quartier an.
[Nachtrag des Amtes zu Protokoll:
Abnahmen von durchgeführten Maßnahmen finden regelhaft durch das Bezirksamt nicht statt. Dies erfolgt lediglich, wenn diese im Rahmen von Bebauungsplänen oder Baugenehmigungen als Auflagen oder in Form von städtebaulichen Verträgen festgelegt wurden. Bei dem Gründach im Trinitatisquartier ist das nicht der Fall, von daher kann das Bezirksamt zu der Fertigstellung keine Aussage treffen.]
Herr Andersen kritisiert, die in der Drucksache genannten Zierpflanzen stellten keine adäquate Ausgleichsmaßnahme für Baumfällungen dar. Dies müsse eine Ausnahme bleiben.
Frau Werdung beklagt, die blaugrüne Infrastruktur des Geländes sei keineswegs zeitgemäß.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Auf Nachfrage von Frau Böversen stellt Herr Stehnke klar, der Vorstand vom FC Teutonia 05 Ottensen e.V. sei vom Amt in einem persönlichen Gespräch über die Pläne des Bezirklichen Sportstättenbaus zur beabsichtigten Erneuerung des Kunstrasenplatzes informiert worden. Über die Hintergründe werde das Amt den Ausschuss noch in einer der nächsten Sitzungen informieren. Ausschlaggebend sei der überraschend frühe Zeitpunkt der Instandsetzung des Kunstrasens. Diese Art von Kunstrasen sei in vielen Hamburger Sportstätten verbaut worden.
Frau Ceman erinnert an einen entsprechenden Beschluss der Bezirksversammlung (22-0646B).
[Nachtrag zu Protokoll:
Der o.g. Beschluss richtet sich an den SC Teutonia von 1910 e.V.. Der Sachstandsbericht des Amtes bezieht sich auf den FC Teutonia 05 Ottensen e.V..]
Auf Nachfrage von Frau Werdung stellt Herr Schaefer einen Nachtrag zu Protokoll zum Übergang von Straßenbäumen in den Kolbenhöfen und dem Max-Brauer-Quartier von privatem auf öffentlichen Grund in Aussicht.
[Nachtrag des Amtes zu Protokoll:
Es gibt in dem Bereich keine öffentlichen Spielplätze oder Grünanlagen, allerdings elf Straßenbäume. Diese werden nach Abschluss der Fertigstellungspflege vom Bezirksamt übernommen.]