Natur- und Artenschutz in Altonas Parks und Grünanlagen fördern Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 27.03.2025
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 27.03.2025 anliegende Drucksache 22-0800B beschlossen.
Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 10.07.2025 wie folgt Stellung genommen:
Zu 1:
Der Beschlusspunkt wird vom Bezirksamt Altona umgesetzt. Es werden weiterhin, mit den genannten Ausnahmen, überwiegend heimische Gehölze verwendet.
Zu 2:
Das Bezirksamt Altona wird im Rahmen der Erteilung von Baumfällgenehmigungen auch weiterhin regelhaft Ersatzpflanzungen nach Maßgabe der überbezirklich geltenden Gehölzliste (siehe ANLAGE) bestimmen. Diese Gehölzliste wird auch im Zuge naturschutzfachlicher Stellungnahmen zu Baugenehmigungsverfahren ein in der Regel bindender Bestandteil der Baugenehmigung.
Zu 3:
Bei Umgestaltung von Grünanlagen wird das Bezirksamt Altona potentiell invasive Arten im Rahmen der bestehenden Ressourcen entfernen lassen.
Das Bezirksamt wird die größeren Wohnungsgesellschaften informieren.
Zu 4:
Siehe Antwort zu 2.
Zu 5:
Maßgaben und Empfehlungen, die sich aus der EU-Verordnung Nr. 1143/2014, sowie der Naturschutzfachlichen Invasivitätsbewertungen des Bundesamtes für Naturschutz, werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen bei der Pflege öffentlicher Grünflächen beachtet.
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
Drs. 22-0800B
Ersatzgehölzarten nach Hamburgischer Baumschutzverordnung
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