22-1257

Zukunft des Elbuferwanderweges verantwortungsvoll gestalten Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 24.04.2025

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 24.04.2025 anliegende Drucksache 22-0902B beschlossen.

Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 16.07.2025 wie folgt Stellung genommen:

Zu 1:

Der vorliegende Arbeitsstand des Konzepts für den Elbuferwanderweg wird nicht weitergeführt.

Zu 2:

Ein neues Verfahren zur Erarbeitung eines Gestaltungskonzepts wird veranlasst, sobald seitens des Bezirksamts hierfür Mittel- und Personalressourcen im Rahmen der Arbeitspriorisierung zur Verfügung stehen.

Zu 2.a:

Wenn die Planung neu aufgelegt wird, ist es möglich, diese in Teilplanungsabschnitte zu gliedern.

Zu 2.b:

Es wird im Rahmen der Planung überprüft, mit welcher Priorität Teilabschnitte bearbeitet werden sollen.

Zu 2.c:

Es wird im Rahmen der Planung geprüft, welche Aspekte individuell für einzelne Bereiche berücksichtigt werden müssen und welche nach einer Leitplanung gemeinsam gestaltet werden sollten.

Zu 3:

Die Kosten für ein Beteiligungsverfahren können nicht pauschal benannt werden. Diese wären separat vom Planungshonorar für das Planungskonzept zu betrachten. Die Kosten sind abhängig von der Art, dem Umfang des Verfahrens sowie der Anzahl der Beteiligungstermine.

Es kann als grobe Orientierung eine Spanne zwischen 10.000 Euro und 50.000 Euro benannt werden. Die Gelder müssen, zusammen mit dem Planungshonorar, im Rahmen der Haushaltsplanung beantragt werden.

Zu 4:

Grundsätzlich wird in der Planung, wie auch im Arbeitsstand von Topotek, schützenswerte Vegetation erhalten und die Aspekte des Natur- und Artenschutzes berücksichtigt.

Zu 5:

Zu Hochwasser- und Flutschutz sowie dem Thema der Hangrutschungen kann ein landschaftsplanerisches Maßnahmenkonzept keine fundierten Lösungen anbieten. Dies erfordert Fachexpertise, die nicht im Bezirksamt zur Verfügung steht. Zudem liegt im Bezirksamt auch nicht die fachliche Zuständigkeit für diese Aufgaben. Dieses Thema wäre bei Bedarf vorlaufend von anderer Stelle gutachterlich zu betrachten.

Der Leistungskatalog des Planungsauftrags für das landschaftsplanerische Maßnahmenkonzept sowie das Entwurfskonzept könnten mit den zuständigen Stellen vorababgestimmt werden, um mögliche Widersprüche zu den Themen Hochwasser- und Flutschutz sowie Hangrutschungen auszuschließen.

Zu 6:

Zukünftige Konzepte werden den zusammenhängenden landschaftlichen und kulturellen Charakter des Hohen Elbufers wahren.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

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