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Bürgernahe Ausgestaltung von Hundeauslaufflächen im Bezirk Altona Kleine Anfrage von Katarina Blume (FDP-Fraktion)

Kleine Anfrage öffentlich

Sachverhalt

In Hamburg ist die Zahl der registrierten Hunde in den letzten Jahren deutlich angestiegen. Während 2012 stadtweit noch rund 59.500 Hunde gemeldet waren, wurde 2023 mit über 111.000 registrierten Tieren ein neuer Höchststand erreicht. Auch im Bezirk Altona zeigt sich diese Entwicklung. Obwohl sich die Zahl zuletzt leicht rückläufig entwickelte, bleibt die Hundepopulation auf hohem Niveau.

Die FDP-Fraktion Altona setzt sich für eine ausgewogene und bürgernahe Gestaltung der öffentlichen Grün- und Freiflächen ein. Dazu gehört auch, dass Hundehalter wohnortnah ausreichend Freilaufflächen für ihre Tiere vorfinden, ohne dass gleichzeitig andere Nutzergruppen in ihrer Erholungsnutzung eingeschränkt werden. Wir möchten sowohl die Bedürfnisse von Hundehalter als auch die berechtigten Interessen von Familien, Spaziergängern und Nicht-Hundehaltern berücksichtigen.

Die Globalrichtlinie der Stadt Hamburg sieht vor, dass Hundeauslaufzonen im Umkreis von zwei Kilometern erreichbar sein sollen. Im Bezirk Altona gibt es derzeit über 40 Auslaufzonen mit einer Gesamtfläche von etwa 448.000 m². Dennoch ist das Angebot räumlich ungleich verteilt, gerade in dicht besiedelten Quartieren mit hohem Nutzungsdruck.

Vor diesem Hintergrund bitte ich das Bezirksamt um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie viele Hunde waren im Bezirk Altona in den vergangenen fünf Jahren jeweils gemeldet (20192023)? Bitte nach Kalenderjahren aufschlüsseln. Falls dem Bezirksamt keine bezirksspezifischen Zahlen vorliegen, bitten wir um Angabe der Gesamtzahlen für Hamburg.
  1. Verfügt das Bezirksamt über aktuelle Daten zur Zahl der Hundehalter bzw. Hunde in Altona? Wenn nein, warum nicht und wie schätzt das Bezirksamt den Umfang der Hundepopulation im Bezirk ansonsten ab?
  1. Wie hat sich die Anzahl und Fläche der Hundeauslaufzonen im Bezirk Altona in den letzten fünf Jahren entwickelt? Bitte darstellen, welche neuen Auslaufzonen seit 2019 eingerichtet oder erweitert wurden und ob bestehende Flächen aufgewertet wurden.
  1. Nach welchen Kriterien entscheidet das Bezirksamt über die Einrichtung neuer Hundeauslaufzonen oder die Erweiterung bestehender Flächen? Werden dabei die Entwicklungszahlen der registrierten Hunde berücksichtigt?
  2. Falls keine aktuellen Daten in die Planung einfließen: Auf welcher Grundlage ermittelt das Bezirksamt den Bedarf an zusätzlichen Hundeauslaufmöglichkeiten? Werden dafür Bürgerwünsche, Auslastungsbeobachtungen oder andere Indikatoren herangezogen?
  1. In welcher Form findet eine Abstimmung mit zentralen Stellen (z. B. der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz) statt, um die Entwicklung der Hundepopulation bei bezirklichen Planungen zu berücksichtigen?
  1. Plant das Bezirksamt angesichts der steigenden Hundehalterzahlen konkrete Maßnahmen für den Ausbau oder die qualitative Verbesserung der Hundeauslaufflächen im Bezirk? Wenn ja, welche Flächen sind hiervon konkret betroffen? Falls nein, woran scheitert die Verbesserung für Altonaer Hundehalter?

Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:

Zu 1:

Das Bezirksamt Altona hat keine eigenständige Möglichkeit, spezifische Zahlen aus dem Hamburgischen Hunderegister zu generieren. Hilfsweise sind nachfolgend die Zahlen aus Antworten auf Schriftliche Kleine Anfragen von Bürgerschaftsabgeordneten aufgelistet:

Jahr

Angemeldete Hunde Bezirk Altona (jeweils zum Stichtag 31.12.)

2019

12.931 (SKA 21/20179)

2020

12.822 (SKA 22/4186)

2021

14.004 (SKA 22/7545)

2022

14.371 (SKA 22/11455)

2023

15.246 (SKA 22/13973)

Zu 2:

Nein.

Ein direkter wechselseitiger und elektronischer Austausch von Daten mit der Hundesteuerstelle der Steuerverwaltung ist derzeit noch nicht implementiert.

Das Bezirksamt schätzt den Umfang der Hundepopulation im Bezirk auf Grundlage der Daten aus dem Hamburgischen Hunderegister ab.

Zu 3:

Im Zeitraum von 2019 bis 2025 hat sich die Anzahl sowie die Fläche der Hundeauslaufzonen iSd. § 8 Abs. 3 und § 9 Abs. 3 HundeG im Bezirk Altona wie folgt entwickelt:

  • 2019: 42 Flächen 486.583 
  • 2020: 42 Flächen 446.583 
  • 2021: 43 Flächen 469.316 
  • 2022: 42 Flächen 451.445 
  • 2023: 42 Flächen 450.525 
  • 2024: 41 Flächen 449.335 
  • 2025: 42 Flächen 448.910 

Seit 2021 wurden im Bezirk Altona drei neue Hundeauslaufzonen eingerichtet: 2021 in der Glückel-von-Hameln-Straße, 2023 im Kapitän-Schröder-Park und 2025 in der Thomasstraße. Gleichzeitig entfielen die Flächen Vorhornweg und Baurstraße, zudem wurde die Auslauffläche am Falkensteiner Ufer verkleinert. Insgesamt ist die Anzahl der Zonen gestiegen, die Gesamtfläche liegt jedoch weiterhin leicht unter dem Stand von 2021.

Qualitative Aufwertungen (z. B. Zäune, Sitzgelegenheiten, Wasserstellen) werden derzeit nicht systematisch erfasst.

Zu 4:

Bei allen Neuplanungen von Grünanlagen wird grundsätzlich geprüft, ob sich dort Hundeauslaufflächen integrieren lassen. Die Entscheidung erfolgt standortbezogen unter Berücksichtigung von Nutzungsanforderungen, Flächenverfügbarkeit und städtebaulichen Rahmenbedingungen.

Die Entwicklungszahlen der registrierten Hunde im Bezirk werden bei der Entscheidung nicht berücksichtigt.

Zu 5:

Das Bezirksamt ermittelt den Bedarf an zusätzlichen Hundeauslaufmöglichkeiten regelmäßig bei der Planung neuer Grünflächen auf der Grundlage von rgerwünschen sowie Beobachtungen zur Auslastungsbeobachtungen bestehender Flächen.

Zu 6:

Die Abstimmung erfolgt in Form einer hrlichen Meldung der jeweils aktuellen Hundeauslaufflächen an die Fachbehörde.

Zu 7:

Ja.

r 2025/2026 ist eine weiteren Auslauffläche an der Grünverbindung Vorhornweg / Volkspark geplant.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

Anhänge

ohne

Lokalisation Beta
Glückel-von-Hameln-Straße Glückel-von-Hameln-Straße Kapitän-Schröder-Park

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