22-4187.1

Seit Februar 2025 gesperrt: Wann wird die Brücke über die Susebek ersetzt? Auskunftsersuchen vom 24.08.2026

Antwort zu Anfragen

Letzte Beratung: 08.10.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 15.3

Sachverhalt

Mitte Februar 2025 sperrte der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) die Brücke über die Susebek am östlichen Ende des Susebekwegs wegen Einsturzgefahr. Seitdem steht diese wichtige Wegeverbindung insbesondere für den Fuß- und Radverkehr nicht mehr zur Verfügung.

Die CDU-Fraktion beantragte daraufhin am 19. März 2025, die Brücke kurzfristig zu reparieren oder zu ersetzen (Drs. 22-1216). Nach der weiteren Beratung beschloss der Regionalausschuss Alstertal einstimmig einen Antrag zur Wiederherstellung der Wegeverbindung (Drs. 22-1644).

In ihrer Stellungnahme vom 7. Juli 2025 (Drs. 22-1905) erklärte die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende, die Sicherstellung der Standsicherheit habe für den LSBG höchste Relevanz. Angekündigt wurden ein Austausch mit dem Technischen Hilfswerk (THW) sowie die Prüfung eines 1:1-Ersatzes des hölzernen Überbaus und eines Fertigüberbaus mit Typenstatik, der gegebenenfalls durch einen Rahmenvertragspartner eingebaut werden könne.

Mehr als ein Jahr später ist weiterhin nicht erkennbar, wann die Wegeverbindung wiederhergestellt wird. Daher soll der aktuelle Planungs- und Umsetzungsstand einschließlich einer möglichen Zwischenlösung, der Finanzierung und eines belastbaren Zeitplans dargelegt werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Fachbehörde:

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) antwortet wie folgt: 15.09.2026

  1. Wie ist der aktuelle Planungs- und Bearbeitungsstand für die Wiederherstellung der Brücke über die Susebek?

BVM:

Die Ausführungsplanung liegt vor, und die Arbeiten vor Ort beginnen voraussichtlich im Oktober 2026.

  1. Welche Varianten für eine dauerhafte Wiederherstellung der Brücke wurden oder werden geprüft? Bitte für jede Variante den jeweiligen Prüfstand, die voraussichtlichen Kosten, die voraussichtliche Bauzeit und gegebenenfalls erforderliche Genehmigungen angeben.

BVM:

Aufgrund der Rahmenbedingungen zu Leitungsführung, Lastabtrag und Eingriff ins Erdreich wurde nur eine eingeschränkte und somit nicht vertiefte Variantenuntersuchung durchgeführt. Folgende Möglichkeiten wurden betrachtet:

  • Stahlüberbau mit Holzgeländer → nicht umsetzbar aufgrund zu hohen Eigengewichts
  • Überbau in GFK-Bauweise und Weiterverwendung der Bestandsgründung → im Vergleich zu den beiden erstgenannten höhere Kosten, größerer Planungsaufwand sowie längere Planungszeit
  • 1:1-Ersatz des Holzüberbaus und Weiterverwendung der Bestandsgründung
  1. Für welche Variante hat sich der LSBG entschieden? Falls noch keine Entscheidung getroffen wurde: Welche Fragen sind noch offen und bis wann soll die Variantenentscheidung fallen?

BVM:

Es wird ein 1:1-Ersatz des Holzüberbaus ausgeführt. Die Bestandsgründung wird dabei weiterverwendet.

  1. Hat der angekündigte Austausch mit dem THW stattgefunden? Falls ja: Wann und mit welchem Ergebnis? Falls nein: Warum nicht?

BVM:

Für derartige Brücken hat der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) einen vorabgestimmten Entwurf und einen festen Auftragnehmer (Rahmenvertragspartner), der die Ausführungsplanung und die bauliche Umsetzung übernimmt. Der LSBG hat sich verpflichtet, derartige Maßnahmen über die bestehende Rahmenvereinbarung zu beauftragen. Der Einsatz der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) hätte keinen zeitlichen Vorteil erwirkt.

  1. Welche Möglichkeiten für eine behelfsmäßige oder temporäre Querung wurden geprüft?

BVM:

a) Behelfsbrücke an einem anderen Standort

b) Abbruch der bestehenden Holzkonstruktion und Aufsetzen einer temporären Fertigteilbrücke

  1. Kann eine temporäre Querung bis zur Fertigstellung des dauerhaften Ersatzes eingerichtet werden? Falls ja: Bis wann? Falls nein: Aus welchen Gründen ist dies nicht möglich?

BVM:

Eine Behelfsbrücke an einem anderen Standort ist aufgrund der örtlichen Platzverhältnisse nicht möglich. Das Aufsetzen einer temporären Fertigteilbrücke ist aufgrund der zu erwartenden Lasterhöhung auf die bestehende Gründung nicht möglich. Auch die Kosten für eine temporäre Behelfsbrücke aus beispielsweise Gerüstelementen und deren Unterhaltung stehen nicht im Verhältnis zu den Kosten der geplanten Maßnahme. Ausschlaggebend waren v.a. sich im Erdreich befindliche Versorgungsleitungen, die zum einen eine Erhöhung der Last auf die Bestandsgründung ausschließen und zum anderen Eingriffe in das Erdreich stark begrenzen.

  1. Wie hoch werden die Gesamtkosten für die dauerhafte Wiederherstellung derzeit veranschlagt, aus welchen Mitteln sollen sie finanziert werden und stehen diese Mittel bereits zur Verfügung?

BVM:
Die Baukosten sind mit rd. 80.000 € brutto veranschlagt. Die Maßnahme wird durch die BVM finanziert. Die Mittel für die Maßnahme stehen zur Verfügung.

  1. Welcher Zeitplan ist für Variantenentscheidung, Planung, Vergabe, Baubeginn, Fertigstellung und Wiedereröffnung vorgesehen?

BVM:

Gebaut wird voraussichtlich von Oktober bis Dezember 2026. Im Übrigen siehe Antwort zu 1.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
08.10.2026
Ö 15.3
Anhänge

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Susebekweg
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