22-4187

Seit Februar 2025 gesperrt: Wann wird die Brücke über die Susebek ersetzt? Auskunftsersuchen vom 24.08.2026

Anfrage gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 10.09.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 16.5

Sachverhalt

Mitte Februar 2025 sperrte der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) die Brücke über die Susebek am östlichen Ende des Susebekwegs wegen Einsturzgefahr. Seitdem steht diese wichtige Wegeverbindung insbesondere für den Fuß- und Radverkehr nicht mehr zur Verfügung.

Die CDU-Fraktion beantragte daraufhin am 19. März 2025, die Brücke kurzfristig zu reparieren oder zu ersetzen (Drs. 22-1216). Nach der weiteren Beratung beschloss der Regionalausschuss Alstertal einstimmig einen Antrag zur Wiederherstellung der Wegeverbindung (Drs. 22-1644).

In ihrer Stellungnahme vom 7. Juli 2025 (Drs. 22-1905) erklärte die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende, die Sicherstellung der Standsicherheit habe für den LSBG höchste Relevanz. Angekündigt wurden ein Austausch mit dem Technischen Hilfswerk (THW) sowie die Prüfung eines 1:1-Ersatzes des hölzernen Überbaus und eines Fertigüberbaus mit Typenstatik, der gegebenenfalls durch einen Rahmenvertragspartner eingebaut werden könne.

Mehr als ein Jahr später ist weiterhin nicht erkennbar, wann die Wegeverbindung wiederhergestellt wird. Daher soll der aktuelle Planungs- und Umsetzungsstand einschließlich einer möglichen Zwischenlösung, der Finanzierung und eines belastbaren Zeitplans dargelegt werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Fachbehörde:

  1. Wie ist der aktuelle Planungs- und Bearbeitungsstand für die Wiederherstellung der Brücke über die Susebek?
  2. Welche Varianten für eine dauerhafte Wiederherstellung der Brücke wurden oder werden geprüft? Bitte für jede Variante den jeweiligen Prüfstand, die voraussichtlichen Kosten, die voraussichtliche Bauzeit und gegebenenfalls erforderliche Genehmigungen angeben.
  3. Für welche Variante hat sich der LSBG entschieden? Falls noch keine Entscheidung getroffen wurde: Welche Fragen sind noch offen und bis wann soll die Variantenentscheidung fallen?
  4. Hat der angekündigte Austausch mit dem THW stattgefunden? Falls ja: Wann und mit welchem Ergebnis? Falls nein: Warum nicht?
  5. Welche Möglichkeiten für eine behelfsmäßige oder temporäre Querung wurden geprüft?
  6. Kann eine temporäre Querung bis zur Fertigstellung des dauerhaften Ersatzes eingerichtet werden? Falls ja: Bis wann? Falls nein: Aus welchen Gründen ist dies nicht möglich?
  7. Wie hoch werden die Gesamtkosten für die dauerhafte Wiederherstellung derzeit veranschlagt, aus welchen Mitteln sollen sie finanziert werden und stehen diese Mittel bereits zur Verfügung?
  8. Welcher Zeitplan ist für Variantenentscheidung, Planung, Vergabe, Baubeginn, Fertigstellung und Wiedereröffnung vorgesehen?
Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
10.09.2026
Ö 16.5
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