Immobilien-Ruinen Glashütter Landstraße 210 und 216: 1) Verkaufsbereitschaft der Eigentümer klären! 2) Finanzierung des Ankaufs der Immobilien-Ruinen sicherstellen! Beschlussvorlage des Regionalausschusses Alstertal
Letzte Beratung: 13.11.2025 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 11.8
- Ursprünglicher Antrag der CDU-Fraktion; die SPD-Fraktion, die Fraktion Die Grünen und die FDP-Fraktion sind in der Sitzung als antragstellende Fraktionen beigetreten
- Der Regionalausschuss Alstertal beschloss den Antrag in der Sitzung vom 05.11.2025 einstimmig in geänderter Form
Die Bezirksversammlung Wandsbek hat mit der Drucksache 22-1647.1 u.a. beschlossen:
„Die Verwaltung wird gebeten, in Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden zu prüfen, ob die betroffenen Grundstücke von der FHH gekauft und als renaturierte Flächen Teil der Hummelsbütteler Feldmark werden können.“
Mit der Drucksache 22-2100 wurde die Bezirksversammlung Wandsbek und der Regionalausschuss Alstertal über die Stellungnahmen der Finanzbehörde, der BUKEA und des Bezirksamtes Wandsbek informiert.
Die BUKEA teilt u.a. hierzu mit, „dass ein Ankauf der Flächen aus Sicht der BUKEA grundsätzlich in Betracht gezogen werden kann.“
Die BUKEA weist zu Recht aber als Voraussetzungen daraufhin, „dass die Eigentümer:innen bereit sind, ihre Flächen zu veräußern, und dass der BUKEA die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen.“
Das Bezirksamt Wandsbek unterstützt dieses: „Einer etwaigen Renaturierung und Rückführung der Flurstücke in das LSG wird seitens des Bezirksamts Wandsbek aufgrund der umliegenden LSG-Ausweisung als zielführend erachtet.“
Um den Ankauf der beiden Grundstücke voranzutreiben, ist folgende weitere Vorgehensweise notwendig:
1) Erkundung der Verkaufsbereitschaft der Eigentümer
2) Sicherstellung der Finanzierung der Ankäufe
Zu 1) Die BUKEA teilte hierzu mit:
„Die BUKEA kann den Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) bitten, mit den Eigentümer:innen Kontakt aufzunehmen und die Verkaufsbereitschaft zu klären.“
Zu 2) In der Drucksache 22-2111 wird u.a. Folgendes ausgeführt:
2020 wurde das neue Quartier Ohlendiekshöhe/Poppenbütteler Berg bezogen.
Basis war und ist der als Bürgerschafts-Drucksache 21-5231 veröffentlichte sog. Bürgervertrag Poppenbüttel, der am 19. Juli 2016 vereinbart wurde.
Hierin heißt es unter der Nummer 23: „Der Zuwachs an Grundsteuereinnahmen durch die Bebauung von Teilen des Landschaftsschutzgebietes am Poppenbütteler Berg soll gemäß des
Programms „Natur-Cent“ für Maßnahmen des Natur- und Landschaftsschutzes eingesetzt werden. Dabei sollen zusätzlich zu den Ausgleichsleistungen nach Ziffer 22 zunächst prioritär Maßnahmen in Poppenbüttel neben dem Aufbau der notwendigen Personalkapazität im Bereich der Landschaftsplanung und Grünpflege des Bezirks umgesetzt werden. Der Bezirk beantragt zum nächstmöglichen Zeitpunkt die entsprechenden Mittel als laut Senat mögliche Vorauszahlungen auf zukünftige Grundsteuereinnahmen aus dem Sondervermögen „Naturschutz und Landschaftspflege“.“
Hierzu gab es mit der Drucksache 22-1479.1 der Bezirksversammlung Wandsbek Fragen, die wie folgt von der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) beantwortet wurden: „Die Berechnung des Naturcents erfolgt entsprechend der Drs. 21/7294 durch die BUKEA auf Grundlage einer pauschalierten Berechnung der durchschnittlichen Grundsteuer. Für den Poppenbütteler Berg wurde ein Grundsteueraufkommen in Höhe von 201.484,80 Euro jährlich berechnet. Das Grundsteueraufkommen wird nur einmalig ermittelt und dann fortgeschrieben. Es beträgt daher auch für die Jahre ab 2025 201.484,80 Euro jährlich.“ „Die Naturcent Regelung sieht ausdrücklich eine gesamtstädtisch ausgerichtete Aufwertung in Grün- und Erholungsanlagen vor. Alle Bezirksämter, unabhängig vom jeweiligen Zufluss in das Sondervermögen, können Maßnahmen einreichen, die den Zielen des Naturcents entsprechen. Der Naturcent soll in Grün- und Erholungsanlagen so eingesetzt werden, dass deren ökologischer Wert steigt und sie gleichzeitig in ihrer Funktions- und Leistungsfähigkeit als Flächen für die Erholung der Hamburger Bevölkerung gestärkt werden. Die BUKEA prüft und bewilligt diese Maßnahmen. Dem Bezirksamt steht es selbstverständlich frei, entsprechende Maßnahmen ortsnah im in der Fragestellung genannten Gebiet zu beantragen.“
Wie das Bezirksamt Wandsbek in der Sitzung des Ausschusses für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz am 16.09.2025 mitteilte, ist die in der Drucksache 22-2111 vorgeschlagene lokale Verwendung des Grundsteueraufkommens auf einem Nachbargrundstück der Ohlendiekshöhe dort leider aus formalen Gründen nicht möglich.
Wie oben bereits zitiert, bleibt es dem Bezirksamt aber weiterhin frei, entsprechende Maßnahmen ortsnah im in der Fragestellung genannten Gebiet zu beantragen. Die Ruinen in der Glashütter Landstraße sind nur 3,5 km Luftlinie von der Ohlendiekshöhe entfernt. Außerdem gehören beide Standorte zum Regionalbereich Alstertal.
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
Anschließend ist der Regionalausschuss Alstertal über die Ergebnisse zu informieren.
keine Anlage/n
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