22-1647.1

Glashütter Landstraße: Immobilien-Ruinen zu Natur machen! Beschlussvorlage des Regionalausschusses Alstertal

Beschlussvorlage

Letzte Beratung: 12.06.2025 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 9.13

Sachverhalt

- Ursprünglicher Antrag der CDU-Fraktion

- Der Regionalausschuss Alstertal beschloss den Antrag in der Sitzung vom 04.06.2025 einstimmig in geänderter Form

Am Rande des Hummelsbütteler Müllbergs stehen seit sehr vielen Jahren zwei Ruinen:

  1. Glashütter Landstraße 210:

Flurstück Nr. 10

ist baurechtlich ein ehemaliges Behelfsheim,

  1. Glashütter Landstraße 216 / Ecke Poppenbütteler Straße:

Flurstück Nr. 8

ist ein ehemaliger Gewerbebetrieb,

Aktuell liegt kein Abrissantrag vor (Frage 3 der Senatsantwort 22/17411 vom 14.01.2025)

Beide Gebäude

+ sind unbewohnt

+ Landschaftsschutzgebiet: Nein

+ Bestandteil Deponiefläche: Nein

+ fallen nicht unter das Wohnraumschutzrecht (Auskunft des Bezirksamtes Wandsbek vom 18.3.2025)

+ „Außengebiet“ laut Baustufenplan Hummelsbüttel vom 10.3.1953

Beide Ruinen stellen ein katastrophales optisches Entree für die nach Hamburg wollenden Autofahrer aus Norderstedt bzw. dem südlichen Schleswig-Holstein dar. Eine Renaturierung würde außerdem das Naturgebiet der Hummelsbütteler Feldmark erweitern. Dieser Antrag wird vom „Verein zur Erhaltung der Hummelsbütteler Feldmark“ unterstützt.

Petitum/Beschluss
  1. Das WBZ wird gebeten, die genannte Situation der Gebäude Glashütter Landstraße 210 und 216 hinsichtlich der allgemeinen baugenehmigungsrechtlichen Umstände sowie den ordnungsgemäßen Zuständen zu prüfen und das Ergebnis der Prüfung im Unterausschuss für Bauprüfangelegenheiten Alstertal vorzustellen.
  2. Die Verwaltung wird gebeten, in Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden zu prüfen, ob die betroffenen Grundstücke von der FHH gekauft und als renaturierte Flächen Teil der Hummelsbütteler Feldmark werden können.
Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
12.06.2025
Ö 9.13
Lokalisation Beta
Glashütter Landstraße Müllberg Hummelsbüttel Poppenbütteler Str.

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