Verlängerung des Standorts der örU Waldweg 185 Pavillondorf Stellungnahme zur Anhörung gem. § 28 BezVG der Fraktionen SPD, Grüne und CDU
Letzte Beratung: 05.05.2022 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 12.1.1
Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration hat die Bezirksversammlung gem. § 28 BezVG zu der Absicht angehört, den Standort der öffentlich-rechtlichen Unterbringung im Waldweg 185 zu verlängern (Drs. 21-5025).
Die Bezirksversammlung teilt die Auffassung der Fachbehörde, dass es sich um eine gut in der Nachbarschaft und im Stadtteil etablierte Einrichtung handelt, in der zudem ein reges ehrenamtliches Engagement stattfindet. Mit Sorge wird der bauliche Zustand der Pavillonbauten der Einrichtung betrachtet, die bereits seit 1993 in Betrieb sind und deren Baugenehmigung am 31.11.2028 abläuft.
Die Bezirksversammlung möge beschließen
1) Die Bezirksversammlung Wandsbek stimmt der Verlängerung des Standorts der öffentlich-rechtlichen Unterbringung im Waldweg 185, Flurstück 812 der Gemarkung Volksdorf mit den folgenden Maßgaben zu.
a) Es handelt sich um eine etablierte Einrichtung, die von der Bevölkerung gut angenommen wird, in besonderer Weise ehrenamtlich durch Bürgerinitiativen begleitet wird und als Standort besonders geeignet ist, Geflüchtete zu integrieren. Vor diesem Hintergrund wird der Weiterbetrieb der Einrichtung empfohlen;
b) Mit Sorge verfolgt die Bezirksversammlung den baulichen Zustand der Pavillons, in denen es in der Vergangenheit wiederholt zu Schädlingsbefall kam, dem aufgrund der überalterten Bausubstanz nur mit Einsatz von Schädlingsbekämpfungsmitteln entgegengewirkt werden konnte. Der Betreiber wird aufgefordert, die bereits ergriffenen Maßnahmen hiergegen weiter fortzusetzen. Auch in Bezug hierauf ist der staatlichen Schutzauftrag gem. § 8a SGB VIII besonders zu beachten;
c) Der zuständigen Fachbehörde und dem Träger wird empfohlen, die bereits aufgenommenen Renovierungsarbeiten vorerst fortzusetzen und die Pavillons sukzessive durch Neubauten zu ersetzen.
2) Die Verwaltung wird aufgefordert, im Falle einer genehmigungsfähigen Antragslage eine Baugenehmigung über den 31.11.2028 hinaus zu erteilen, diese kann auch unbefristet erfolgen. Der zuständige Unterausschuss für Bauangelegenheiten ist vorab zu beteiligen.
3) Die Bezirksversammlung beabsichtigt aktuell nicht ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten, welches das Flurstück 812 der Gemarkung Volksdorf umfasst.
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