Immobilien-Ruinen Glashütter Landstraße 210 und 216: 1) Verkaufsbereitschaft der Eigentümer klären! 2) Finanzierung des Ankaufs der Immobilien-Ruinen sicherstellen! Beschluss der Bezirksversammlung vom 13.11.2025 (Drs. 22-2468.1)
Letzte Beratung: 05.02.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.2
Folgender Beschluss wurde gefasst:
1. Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) wird gebeten, den Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) zu beauftragen, mit den Eigentümer:innen der Grundstücke Glashütter Landstraße 210 und 216 Kontakt aufzunehmen
und deren Verkaufsbereitschaft zu klären.
2. Die Finanzbehörde wird gebeten, der BUKEA finanzielle Mittel für den eventuellen Ankauf der Grundstücke zum Zweck der Renaturierung der Flächen zur Verfügung zu stellen.
Anschließend ist der Regionalausschuss Alstertal über die Ergebnisse zu informieren.
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt zum o.g. Beschluss zu dem Punkt 1 wie folgt Stellung:
Am 24.11.2025 hat die BUKEA dem LIG hierzu zwei Grunderwerbsaufträge erteilt. Im Zuge dessen wird der LIG oder ein vom LIG beauftragter Dienstleister die Verkaufsbereitschaft der Grundstückseigentümer der betreffenden Objekte prüfen.
Stellungnahme der Behörde für Finanzen und Bezirke:
Der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) wurde von der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) mit einem entsprechenden Grunderwerbsauftrag beauftragt. Der LIG wird im Rahmen seiner Rolle als Dienstleister das Verkaufsinteresse bei den Eigentümern abfragen und bei positivem Verkaufsinteresse das Immobiliengeschäft durchführen, sofern sich beide Parteien wirtschaftlich einigen können. Ein Ankauf für das Allgemeine Grundvermögen (AGV) ist nicht geplant.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n
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