Glashütter Landstraße: Immobilien-Ruinen zu Natur machen! Beschluss der Bezirksversammlung vom 12.06.2025 (Drs. 22-1647.1)
Letzte Beratung: 18.09.2025 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.41
Folgender Beschluss wurde gefasst:
1. Das WBZ wird gebeten, die genannte Situation der Gebäude Glashütter Landstraße 210 und 216 hinsichtlich der allgemeinen baugenehmigungsrechtlichen Umstände sowie den ordnungsgemäßen Zuständen zu prüfen und das Ergebnis der Prüfung im Unterausschuss für Bauprüfangelegenheiten Alstertal vorzustellen.
2. Die Verwaltung wird gebeten, in Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden zu prüfen, ob die betroffenen Grundstücke von der FHH gekauft und als renaturierte Flächen Teil der Hummelsbütteler Feldmark werden können.
Stellungnahme der Finanzbehörde:
Inwieweit Bedarf an einem Erwerb der besagten Grundstücke besteht, muss durch die Bedarfsträger das Bezirksamt Wandsbek oder die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) entschieden werden.
Sofern Bedarf besteht, kann der zur Behörde für Finanzen und Bezirke gehörige Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) mit dem Grunderwerb beauftragt werden und im Rahmen seiner Rolle als Dienstleister das Immobiliengeschäft durchführen. Ein Ankauf für das Allgemeine Grundvermögen (AGV) ist nicht geplant.
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft nimmt zum o.g. Beschluss wie folgt Stellung:
Nach Prüfung der Beschlussempfehlung zur Übernahme und Renaturierung der Grundstücke Glashütter Landstraße 210 und 216 möchten wir mitteilen, dass ein Ankauf der Flächen aus Sicht der BUKEA grundsätzlich in Betracht gezogen werden kann. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Eigentümer:innen bereit sind, ihre Flächen zu veräußern, und dass der BUKEA die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen.
Ein naturschutzfachliches Vorkaufsrecht besteht nicht. Daher müssten Verhandlungen über einen möglichen Erwerb im Einvernehmen mit den Eigentümer:innen geführt werden. Die BUKEA kann den Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) bitten, mit den Eigentümer:innen Kontakt aufzunehmen und die Verkaufsbereitschaft zu klären.
Wir weisen darauf hin, dass die naturschutzfachliche Aufwertung der Flächen vergleichsweise aufwändig ist, da für den Rückbau der vorhandenen Ruinen sowie für die Beseitigung und fachgerechte Entsorgung von baulichen Altlasten und Unrat erhebliche Kosten entstehen können.
Diese Kosten stehen voraussichtlich in keinem angemessenen Verhältnis zu dem ökologischen Mehrwert, der durch eine Renaturierung erzielt werden könnte.
Ob ein Erwerb und eine Renaturierung tatsächlich realisiert werden können, hängt wesentlich von den ermittelten Gesamtkosten ab und ist vor diesem Hintergrund derzeit offen.
Das Bezirksamt nimmt ergänzend zu den Stellungnahmen der FB und BUKEA wie folgt Stellung:
Zu Punkt 1:
Das zuständige Fachamt wird das Ergebnis nach der Prüfung im Unterausschuss für Bauangelegenheiten des Regionalausschusses Alstertal vorstellen.
Zu Punkt 2:
Selbst macht das Bezirksamt Wandsbek keinen Bedarf zum Erwerb dieser Grundstücke geltend.
Einer etwaigen Renaturierung und Rückführung der Flurstücke in das LSG wird seitens des Bezirksamts Wandsbek aufgrund der umliegenden LSG-Ausweisung als zielführend erachtet.
Die vorhandenen Gebäude befinden sich planrechtlich im Außenbereich und unterliegen somit dem Bestandsschutz. Bei Abriss wäre eine Neuerrichtung der Gebäude auf den Grundstücken nicht mehr möglich.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n
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