Letzte Beratung: 12.11.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 15.6
Die Bezirksversammlung Wandsbek hat am 13. November 2025 beschlossen, die Verkaufsbereitschaft der Eigentümer der Grundstücke Glashütter Landstraße 210 und 216 klären zu lassen und die Finanzierung eines möglichen Ankaufs zur Renaturierung sicherzustellen (Drs. 22-2468.1). Über die Ergebnisse soll der Regionalausschuss Alstertal informiert werden. Laut Behördenantwort vom 16. Dezember 2025 hat die BUKEA den LIG als Immobiliendienstleister der Stadt am 24. November 2025 mit dem Erwerb der beiden Grundstücke beauftragt (Drs. 22-2834). Zunächst sollte geklärt werden, ob die Eigentümer verkaufen möchten. Wie ist der aktuelle Stand?
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Die Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB) antwortet wie folgt: 05.11.2026
Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):
Der zur Behörde für Finanzen und Bezirke gehörende Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) hat ankaufsvorbereitende Maßnahmen durchgeführt und steht über den beauftragten Dienstleister in Kontakt mit den jeweiligen Eigentümern. Eine grundsätzliche Verkaufsbereitschaft wurde von beiden Eigentümern signalisiert.
Zu Details der Ankaufsgespräche sieht der LIG zur Wahrung seiner Verhandlungsposition und der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse etwaiger Vertragspartner in ständiger Praxis grundsätzlich davon ab, Stellung zu nehmen.
Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):
Für das Grundstück Glashütter Landstraße 210 liegt der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) über den LIG ein Verkaufsangebot vor, das den Abbruch der bestehenden Gebäudesubstanz einschließt. Die Kosten einer anschließenden Renaturierung wurden bislang noch nicht näher ermittelt.
Für das Grundstück Glashütter Landstraße 216 liegen die Preisvorstellungen des Eigentümers erst seit Kurzem vor. Eine belastbare Einschätzung der voraussichtlichen Kosten für den Abbruch der vorhandenen Gebäude und die anschließende Renaturierung steht daher noch aus. Für die weitere Konkretisierung sind insbesondere eine Prüfung der örtlichen Gegebenheiten sowie die Ermittlung der zu erwartenden Kosten erforderlich. Hierfür ist nach aktueller Einschätzung ein Zeitraum von etwa zwei Monaten anzusetzen.
Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):
Die Prüfung hat ergeben, dass vorhandene Haushaltsmittel der BUKEA grundsätzlich für Flächenankäufe genutzt werden können. Allerdings ist die zuständige Behörde beim Einsatz von Haushaltsmitteln an den Verkehrswert gebunden. Zudem werden die zur Verfügung stehenden Mittel der BUKEA nach naturschutzfachlichen Prioritäten eingesetzt. Hohe Kaufpreise führen zu einem Verzicht auf andere naturschutzfachliche Maßnahmen im Stadtgebiet der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH).
Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):
Eine Finanzierung des Grundstücksankaufs und der anschließenden Renaturierung aus Mitteln des Natur-Cents ist nicht vorgesehen, da der hierfür erforderliche Mitteleinsatz die übliche Förderhöhe einzelner Maßnahmen deutlich übersteigt und die Förderung weiterer Naturschutzmaßnahmen im gesamten Stadtgebiet der FHH über einen längeren Zeitraum erheblich einschränken würde.
Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):
Als nächster Schritt ist vorgesehen, die Preisvorstellungen der Eigentümer unter Berücksichtigung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie der haushalterischen Rahmenbedingungen zu bewerten. Auf dieser Grundlage sollen die weiteren Handlungsmöglichkeiten geprüft werden. Über den Fortgang und die Ergebnisse der weiteren Prüfung kann der Regionalausschuss Alstertal nach dem Vorliegen entsprechender Erkenntnisse informiert werden.
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