Drucksache 22-4547.1

Ankauf Immobilien-Ruinen Glashütter Landstraße 210 und 216 Auskunftsersuchen vom 13.10.2026

Antwort zu Anfragen

Letzte Beratung: 12.11.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 15.6

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Wandsbek hat am 13. November 2025 beschlossen, die Verkaufsbereitschaft der Eigentümer der Grundstücke Glashütter Landstraße 210 und 216 klären zu lassen und die Finanzierung eines möglichen Ankaufs zur Renaturierung sicherzustellen (Drs. 22-2468.1). Über die Ergebnisse soll der Regionalausschuss Alstertal informiert werden. Laut Behördenantwort vom 16. Dezember 2025 hat die BUKEA den LIG als Immobiliendienstleister der Stadt am 24. November 2025 mit dem Erwerb der beiden Grundstücke beauftragt (Drs. 22-2834). Zunächst sollte geklärt werden, ob die Eigentümer verkaufen möchten. Wie ist der aktuelle Stand?

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

Die Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB) antwortet wie folgt: 05.11.2026

  1. Welche Schritte wurden seit Erteilung der Grunderwerbsaufträge am 24. November 2025 für die Liegenschaften Glashütter Landstraße 210 und 216 unternommen? Wurden die jeweiligen Eigentümer kontaktiert und liegen Rückmeldungen zu ihrer Verkaufsbereitschaft vor?
  1. Soweit die Eigentümer der Liegenschaften Glashütter Landstraße 210 und 216 nicht verkaufen möchten: Welche Gründe haben sie dafür genannt?

Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):

Der zur Behörde für Finanzen und Bezirke gehörende Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) hat ankaufsvorbereitende Maßnahmen durchgeführt und steht über den beauftragten Dienstleister in Kontakt mit den jeweiligen Eigentümern. Eine grundsätzliche Verkaufsbereitschaft wurde von beiden Eigentümern signalisiert.

Zu Details der Ankaufsgespräche sieht der LIG zur Wahrung seiner Verhandlungsposition und der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse etwaiger Vertragspartner in ständiger Praxis grundsätzlich davon ab, Stellung zu nehmen.

  1. Sind die offenen Fragen und die Kosten für die Liegenschaften Glashütter Landstraße 210 und 216 inzwischen geklärt? Welche Erkenntnisse liegen zu den voraussichtlichen Kosten des Ankaufs, eines erforderlichen Abbruchs und der Renaturierung vor? Falls die Klärung noch aussteht: Welche Punkte sind offen und wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen?

Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):

Für das Grundstück Glashütter Landstraße 210 liegt der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) über den LIG ein Verkaufsangebot vor, das den Abbruch der bestehenden Gebäudesubstanz einschließt. Die Kosten einer anschließenden Renaturierung wurden bislang noch nicht näher ermittelt.

Für das Grundstück Glashütter Landstraße 216 liegen die Preisvorstellungen des Eigentümers erst seit Kurzem vor. Eine belastbare Einschätzung der voraussichtlichen Kosten für den Abbruch der vorhandenen Gebäude und die anschließende Renaturierung steht daher noch aus. Für die weitere Konkretisierung sind insbesondere eine Prüfung der örtlichen Gegebenheiten sowie die Ermittlung der zu erwartenden Kosten erforderlich. Hierfür ist nach aktueller Einschätzung ein Zeitraum von etwa zwei Monaten anzusetzen.

  1. Wurde inzwischen geprüft, ob vorhandene Haushaltsmittel der zuständigen Fachbehörde für den Ankauf der Liegenschaften Glashütter Landstraße 210 und 216 genutzt werden können? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum noch nicht und wann soll die Prüfung erfolgen?

Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):

Die Prüfung hat ergeben, dass vorhandene Haushaltsmittel der BUKEA grundsätzlich für Flächenankäufe genutzt werden können. Allerdings ist die zuständige Behörde beim Einsatz von Haushaltsmitteln an den Verkehrswert gebunden. Zudem werden die zur Verfügung stehenden Mittel der BUKEA nach naturschutzfachlichen Prioritäten eingesetzt. Hohe Kaufpreise führen zu einem Verzicht auf andere naturschutzfachliche Maßnahmen im Stadtgebiet der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH).

  1. Wurde eine Finanzierung des Ankaufs und der anschließenden Renaturierung der Liegenschaften Glashütter Landstraße 210 und 216 aus Mitteln des Natur-Cents geprüft? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?

Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):

Eine Finanzierung des Grundstücksankaufs und der anschließenden Renaturierung aus Mitteln des Natur-Cents ist nicht vorgesehen, da der hierfür erforderliche Mitteleinsatz die übliche Förderhöhe einzelner Maßnahmen deutlich übersteigt und die Förderung weiterer Naturschutzmaßnahmen im gesamten Stadtgebiet der FHH über einen längeren Zeitraum erheblich einschränken würde.

  1. Welche weiteren Schritte sind für die Liegenschaften Glashütter Landstraße 210 und 216 vorgesehen und wann wird der Regionalausschuss Alstertal über die Ergebnisse informiert?

Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):

Als nächster Schritt ist vorgesehen, die Preisvorstellungen der Eigentümer unter Berücksichtigung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie der haushalterischen Rahmenbedingungen zu bewerten. Auf dieser Grundlage sollen die weiteren Handlungsmöglichkeiten geprüft werden. Über den Fortgang und die Ergebnisse der weiteren Prüfung kann der Regionalausschuss Alstertal nach dem Vorliegen entsprechender Erkenntnisse informiert werden.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
12.11.2026
Ö 15.6
Anhänge

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