Immobilien-Ruinen Glashütter Landstraße 210 und 216: 1) Verkaufsbereitschaft der Eigentümer klären! 2) Finanzierung des Ankaufs der Immobilien-Ruinen sicherstellen! Antrag der CDU-Fraktion
Letzte Beratung: 05.11.2025 Regionalausschuss Alstertal Ö 5.4
Die Bezirksversammlung Wandsbek hat mit der Drucksache 22-1647.1 u.a.beschlossen:
„Die Verwaltung wird gebeten, in Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden zu prüfen, ob die betroffenen Grundstücke von der FHH gekauft und als renaturierte Flächen Teil der Hummelsbütteler Feldmark werden können.“
Mit der Drucksache 22-2100 wurde die Bezirksversammlung Wandsbek undder Regionalausschuss Alstertal über die Stellungnahmen der Finanzbehörde,der BUKEA und des Bezirksamtes Wandsbek informiert.
Die BUKEA teilt u.a. hierzu mit, „dass ein Ankauf der Flächen aus Sicht derBUKEA grundsätzlich in Betracht gezogen werden kann.“
Die BUKEA weist zu Recht aber als Voraussetzungen daraufhin, „dass dieEigentümer:innen bereit sind, ihre Flächen zu veräußern, und dass der BUKEAdie notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen.“
Das Bezirksamt Wandsbek unterstützt dieses: „Einer etwaigen Renaturierungund Rückführung der Flurstücke in das LSG wird seitens des BezirksamtsWandsbek aufgrund der umliegenden LSG-Ausweisung als zielführenderachtet.“
Um den Ankauf der beiden Grundstücke voranzutreiben, ist folgende weitereVorgehensweise notwendig:
1) Erkundung der Verkaufsbereitschaft der Eigentümer
2) Sicherstellung der Finanzierung der Ankäufe
Zu 1) Die BUKEA teilte hierzu mit:
„Die BUKEA kann den Landesbetrieb Immobilienmanagement undGrundvermögen (LIG) bitten, mit den Eigentümer:innen Kontaktaufzunehmen und die Verkaufsbereitschaft zu klären.“
Zu 2) In der Drucksache 22-2111 wird u.a. Folgendes ausgeführt:
2020 wurde das neue Quartier Ohlendiekshöhe/Poppenbütteler Bergbezogen.
Basis war und ist der als Bürgerschafts-Drucksache 21-5231 veröffentlichte sog. Bürgervertrag Poppenbüttel, der am 19. Juli 2016 vereinbart wurde.
Hierin heißt es unter der Nummer 23: „Der Zuwachs anGrundsteuereinnahmen durch die Bebauung von Teilen desLandschaftsschutzgebietes am Poppenbütteler Berg soll gemäß des
Programms „Natur-Cent“ für Maßnahmen des Natur- undLandschaftsschutzes eingesetzt werden. Dabei sollen zusätzlich zu denAusgleichsleistungen nach Ziffer 22 zunächst prioritär Maßnahmen inPoppenbüttel neben dem Aufbau der notwendigen Personalkapazität imBereich der Landschaftsplanung und Grünpflege des Bezirks umgesetztwerden. Der Bezirk beantragt zum nächstmöglichen Zeitpunkt dieentsprechenden Mittel als laut Senat mögliche Vorauszahlungen aufzukünftige Grundsteuereinnahmen aus dem Sondervermögen „Naturschutzund Landschaftspflege“.“
Hierzu gab es mit der Drucksache 22-1479.1 der BezirksversammlungWandsbek Fragen, die wie folgt von der Behörde für Umwelt, Klima, Energieund Agrarwirtschaft (BUKEA) beantwortet wurden: „Die Berechnung desNaturcents erfolgt entsprechend der Drs. 21/7294 durch die BUKEA aufGrundlage einer pauschalierten Berechnung der durchschnittlichenGrundsteuer. Für den Poppenbütteler Berg wurde einGrundsteueraufkommen in Höhe von 201.484,80 Euro jährlich berechnet.Das Grundsteueraufkommen wird nur einmalig ermittelt und dannfortgeschrieben. Es beträgt daher auch für die Jahre ab 2025 201.484,80Euro jährlich.“ „Die Naturcent Regelung sieht ausdrücklich einegesamtstädtisch ausgerichtete Aufwertung in Grün- und Erholungsanlagenvor. Alle Bezirksämter, unabhängig vom jeweiligen Zufluss in dasSondervermögen, können Maßnahmen einreichen, die den Zielen desNaturcents entsprechen. Der Naturcent soll in Grün- und Erholungsanlagenso eingesetzt werden, dass deren ökologischer Wert steigt und siegleichzeitig in ihrer Funktions- und Leistungsfähigkeit als Flächen für dieErholung der Hamburger Bevölkerung gestärkt werden. Die BUKEA prüft undbewilligt diese Maßnahmen. Dem Bezirksamt steht es selbstverständlich frei,entsprechende Maßnahmen ortsnah im in der Fragestellung genanntenGebiet zu beantragen.“
Wie das Bezirksamt Wandsbek in der Sitzung des Ausschusses für Klima,Umwelt und Verbraucherschutz am 16.09.2025 mitteilte, ist die in derDrucksache 22-2111 vorgeschlagene lokale Verwendung desGrundsteueraufkommens auf einem Nachbargrundstück der Ohlendiekshöhedort leider aus formalen Gründen nicht möglich.
Wie oben bereits zitiert, bleibt es dem Bezirksamt aber weiterhin frei,entsprechende Maßnahmen ortsnah im in der Fragestellung genanntenGebiet zu beantragen. Die Ruinen in der Glashütter Landstraße sind nur 3,5km Luftlinie von der Ohlendiekshöhe entfernt. Außerdem gehören beideStandorte zum Regionalbereich Alstertal.
Der Regionalausschuss Alstertal möge beschließen:
Anschließend ist der Regionalausschuss Alstertal über die Ergebnisse zuinformieren.
keine Anlage/n
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