Die Referentin stellt sich als eine der beiden Geschäftsführer des Medizinischen Versorgungszentrums Süderelbe (Des Weiteren: MVZ) vor und berichtet, dass dieses aufgrund einer schwierigen Nachbesetzungslage nicht den bisherigen Sprechstundenumfang leisten kann. Die Suche nach Fachkräften, die sich für eine Arbeit im Angestelltenverhältnis interessieren, seien nicht nur MVZs, sondern auch für Kliniken und niedergelassene Ärzte ein generelles Problem.
Sie führt zudem aus, dass das MVZ voraussichtlich im Mai dieses Jahres an das Maria Hilf Krankenhaus umziehen werde: Sie begründet dies mit der beengten räumlichen Situation am bisherigen Standort, mangelnder Barrierefreiheit und technischen Mängeln bei der Kommunikationsinfrastruktur. Auf Nachfrage aus dem Ausschuss stellt die Referentin da, dass ein ortsnaher neuer Standort trotz intensiver Suche nicht gefunden werden konnte. Gesucht wurden Räumlichkeiten,
Die Frage, ob der Bezirk in der Bauplanung für Ärzte geeignete Räumlichkeiten von vornherein vorhalten solle, verneinte die Referentin, da die räumlichen Bedarfe der Fachärzte sehr unterschiedlich seien, so dass sich kein Standard ableiten lasse.
Die Referentin räumte auf Nachfrage ein, dass für Patienten, die sich schwer mit dem Besuch einer Klinik tun, der neue Standort eine größere emotionale Hemmschwelle darstelle, allerdings sei so ein qualitativ hochwertiges Angebot für den Bezirk weiterhin vorhanden. Sie versicherte, dass das MVZ ein ureigenes Interesse an einer Bekanntmachung des neuen Standorts nach dem Umzug habe.
Der Referent der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (Des Weiteren: KZV) stellt mit einer Präsentation (siehe Anhang zur Niederschrift) einleitend die Funktion und Aufgaben der KZV, die Praxisstrukturen und die Finanzierung der zahnmedizinischen Versorgung vor.
Er thematisiert die Schwierigkeiten der Raumfindung für entsprechende Praxen: Während diese Praxen früher in Wohnräumen angesiedelt waren, werden diese heute in Gewerberäumen gesucht; zudem seien in einer dichtbesiedelten Stadt ein Bus- und Bahnanschluss unabdingbar, da die Zahl der Parkplätze sehr begrenzt sei.
Weiterhin erläutert der Referent die Organisation der Notdienste, die vertragszahnärztliche Abrechnung sowie die Auswirkungen von Einsparungen im Gesundheitswesen. So habe es eine schleichende Nettoabwertung der Gebührenpositionen im vertragszahnärztlichen Bereich gegeben, die Studienplätze seien in der zahnmedizinischen Fakultät zu Gunsten der allgemeinen Medizin umgewandelt worden und es gebe keine Kompensation der corona- und inflationsgetriebenen Kostensteigerungen.
In Bezug auf die regionale Versorgung in Harburg stellte der Referent diese wie folgt dar:
Die beiden Referenten stellten das Projekt „Leben und Gesundheit auf der Veddel“ mit einer Präsentation (siehe Anhang zur Niederschrift) vor. Diese führten einleitend aus, dass die im Antrag benannte Poliklinik auf der Veddel kein Krankenhaus sei, sondern sich als Stadtteil-Gesundheitszentrum ´mit primärmedizinischer Versorgung für den Stadtteil verstehe. Diese Versorgungsform stelle im Hamburger Kontext ein Pilotprojekt da.
In seiner Umfrage ging das Forschungsteam in Zusammenarbeit mit StadtteilforscherInnen vom Ansatz des „Community Primary Healthcare“ aus: Dieser untersuche, wie vermeintlich schwer erreichbare Communities besser als bisher bedarfsgereicht vom Gesundheitswesen erreicht werden können und beziehe dabei bewusst die Community mit ein. Vor diesem Hintergrund wurde bspw. eine Erhebung in Zusammenarbeit mit den Anwohnern entwickelt sowie die Ergebnisse im Stadtteil präsentiert: Dies sei maßgeblich dafür, dass man eine Rücklaufquote von 25% erreicht habe; dies sei im Vergleich zu anderen Forschungsprojekten außerordentlich hoch.
Folgende Ergebnisse wurden vorgestellt:
Das Stadtteil-Gesundheitszentrum will auf Basis der Forschungsergebnissen folgende Ziele erreichen:
Die Ressourcenausstattung für das Forschungsvorhaben bestand aus 1,5 Vollzeitäquivalente plus Honorare für Stadtteilforscher plus Verwaltungskostenpauschale für eine Dauer von 3 Jahren.
Auf Nachfrage erläuterten die Referenten, dass auch für Neugraben ein Lokales Gesundheitszentrum (LGZ) in Vorbereitung sei. Die Verwaltung ergänzt, dass die Rahmenbedingungen für die LGZ hamburgweit einheitlich in einer Förderrichtlinie der Sozialbehörde festgelegt seien. Die Referenten stellen dar, dass der Poliklinik die Verwaltungskosten ergänzend zur Förderung durch die Sozialbehörde von einer Stiftung getragen werden und somit eine bessere Ressourcenausstattung vorliege.
Die Verwaltung stellt ergänzend dar, dass im Rahmen des Kommunalen Gesundheitsförderungsmanagements des Bezirksamt eine Bedarfserhebung bei Harburger Fachakteuren durchgeführt hat. Auf dieser Basis wurden die thematischen Schwerpunkte „Bewegungsförderung für Kinder und Jugendliche“ sowie „Förderung der psychisch-sozialen Gesundheit“ festgelegt. Unter anderem gebe es das Projekt Mental Health First Aid, bei dem ehrenamtlich Engagierte zu Ersthelfern bei psychischen Problemen fortgebildet würden. Hier bestätigen die Referenten, dass ähnlich wie in Harburg daran gedacht werde, eine Sensibilisierung von Ehrenamtlichen für die psycho-soziale Gesundheit von Nachbarn und Angehörigen zu befördern.
Anlagen
2024_05 Projektvorstellung Harburg - final_PDF (1729 KB)
Der Träger „insel e.V.“ stellt sein geplantes Vorhaben einer neuen stadtteilorientierten Begegnungsstätte vor, die am Harburger Rathausplatz entstehen solle. Diese Einrichtung sei sowohl für Menschen mit Sehbehinderungen als auch mit psychischen Beeinträchtigungen gedacht; gleichzeitig sollen auch Personen in sozialer Isolation erreicht werden: Die Referentin benannte als Beispiel Klienten, die nach einem sehr langem Klinikaufenthalt wieder zu Hause leben und die Selbstversorgung und die Aufnahme sozialer Kontakte wieder erlernen sollen.
Aus diesem Grund hat der Träger um Fördermittel für eine neu geplante Einbauküche beantragt. Die Küche müsse multifunktionell ausgerichtet sein, damit sie sowohl von sehbehinderten Menschen als auch von Menschen im Rollstuhl genutzt werden könne; dementsprechend werde das geplante Vorhaben kostspielig.
Das Gros der Klienten lebe in sozialer Isolation, haben keinen Schul- oder Berufsabschluss, und sei wegen medikamentöser Behandlung nicht erwerbsfähig.. Eine Begegnungsstätte solle diese niederschwellig bei der Bewältigung des Alltags unterstützen. Mit dem bisherigen Budget sei dieses Vorhaben nicht von der Einrichtung zu finanzieren. Zudem mussten bereits der Umzug von Heimfeld ins Harburger Zentrum sowie die Umbauten der neuen Räume finanziert werden. Am neuen Standort seien sowohl die bisherige Beratungs- und Gruppenarbeit als auch offene Angebote möglich.
Auf Nachfrage aus dem Ausschuss führt die Referentin aus, dass die Einrichtung gemäß Vorgabe der Sozialbehörde zu 90% über Fachpersonal verfüge.
Der Ausschuss bedankt sich für die Vorstellung
Der Vorsitzende führt einleitend aus, dass die Sozialbehörde mit diesem Schreiben die Schwierigkeit der unterzubringenden Flüchtlinge deutlich mache. Er weist darauf hin, dass
alle Fraktionen nach § 28 des Bezirksverwaltungsgesetzes das Recht haben, eigene Stellungnahmen an die Sozialbehörde zu schicken.
Es gibt keinen Beratungsbedarf. Der Vorsitzende verweist, dass alle Fraktionen auch hier das Recht haben, eigene Stellungnahmen an die Sozialbehörde zu schicken.
Über die Stellungnahme hinaus gibt es keinen weiteren Beratungsbedarf.
Siehe Beratung und Beschluss zu TOP 7 der Niederschrift des SIGI vom 15.04.2024
Der Vorsitzende verweist auf die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung (siehe Drucksache 21-2137.01) und die übersandte Zwischenmitteilung der Verwaltung zu diesem Antrag.
Siehe Beratung und Beschluss zu TOP 8 der Niederschrift des SIGI vom 15.04.2024
Vor dem Hintergrund der vorliegenden Stellungnahmen (siehe Drucksache (21-2774.01) fragen die Abgeordneten, ob noch Geld für das Aufstellen weiterer Bänke vorhanden ist. Die Verwaltung bejaht dies und verweist auf die entsprechenden Ausführungen in der Drucksache 21-2774.02. Sie sagt eine Stellungnahme zum Protokoll zu.
Der Antrag verbleibt im Ausschuss.
Stellungnahme zu Protokoll: Nach Aussage des zuständigen Fachamts (Management des öffentlichen Raums) ist das entsprechende Geld nahezu aufgebraucht. Wenn die Bezirksversammlung maximal 10 Standorte vorschlagen würde, werde versucht, diese mittelfristig nach und nach abzuarbeiten, wobei eine Gewähr auf Umsetzung samt kurzem Zeitraum der Ausführung daraus aber nicht zu folgern ist. Ein Vorzug anderer Standorte sei damit auch nicht ausgeschlossen.
Siehe Beratungzu TOP 9. der Niederschrift des SIGI vom 15.04.2024
Siehe Beratung zu TOP 9 der Niederschrift des SIGI vom 15.04.2024
Die Verwaltung berichtet, dass sich der 3. Harburger Integrationsrat konstituiert hat. Dieser hat seine Geschäftsordnung beschlossen, die Vertreter für die Ausschüsse wurden noch nicht benannt.
Die Verwaltung weist auf die Stellungnahme in den Sitzungsunterlagen hin und erwähnt, dass dort auch die vom Ausschuss gewünschte Regelung aufgenommen wurde, dass der Integrationsrat bis zur Konstituierung des neuen Integrationsrat im Amt ist.
Die Verwaltung berichtet, dass das Bezirksamt beabsichtige, die entsprechenden Maßnahmen an den technischen Anlagen im großen Saal des Rathauses und im SDZ-Saal umzusetzen. Im Produktportfolio von Dataport ist diese Ausstattung leider nicht erhältlich, so dass eine direkte Beauftragung ausscheidet und ausgeschrieben werden muss.
Der Vorsitzende begrüßt diese Umsetzung zur Schaffung von weniger Barrierefreiheit im Harburger Rathaus.
Die Verwaltung berichtet vor dem Hintergrund der Beratungen zur Niederschrift vom 12.02.2024, dass eine entsprechende Korrektur erfolgt sei. Da die Präzisierung der Verwaltung im nicht-öffentlichen Teil erfolgt sei, werde hier – wie in der Sitzung am 11.3.2024 im nicht-öffentlichen Teil verabredet – darauf hingewiesen.
Es liegt nichts vor.