21-3606.01

Geschäftsordnung des 3. Harburger Integrationsrates

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15.04.2024
Sachverhalt

Mitteilung der Verwaltung

 

Geschäftsordnung des 3. Harburg Integrationsrats 

 

 

 

Mit dem Beschluss zur Drucksache 21-3606 hat die Bezirksversammlung den 3. Harburger Integrationsrat (HIR) eingesetzt.

Der HIR wurde in dieser Drucksache aufgefordert, sich eine eigene Geschäftsordnung zu geben und diese der Bezirksversammlung zur Kenntnisnahme vorzulegen.

 

Die Mitglieder des HIR haben sich intensiv mit der Formulierung einer Geschäftsordnung befasst, hierfür einen eigenen Workshop abgehalten und den formulierten Entwurf auf ihrer Sitzung am 11. April 2024 beraten und einstimmig, bei einer Enthaltung, beschlossen. Die beschlossene Fassung befindet sich in der Anlage.

 

Damit die Geschäftsordnung gültig ist und der HIR auf dieser Basis arbeiten kann, bedarf es noch der Kenntnisnahme durch die Bezirksversammlung Harburg.

 

 

Petitum

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.


 

Dr. Jobmann

 

Petitum/Beschluss


Vorlage der Verwaltung

 

Der Harburger Integrationsrat ist zum einen als Beratungsgremium für die Bezirksversammlung und das Bezirksamt Harburg und zum anderen als Brücke zwischen Menschen mit sowie ohne Migrationsgeschichte, der Politik und der Verwaltung im Bezirk Harburg geschaffen worden. Er ist Ergebnis eines umfassenden gemeinsamen Prozesses vieler unterschiedlicher Akteur:innen im Rahmen des Bundesprojektes MigraNet.

 

Der Harburger Integrationsrat ist zudem „ter:in“ des Harburger Leitbildes „Zusammenleben in Vielfalt“ und begleitet die (Fort-)Entwicklung des Leitbildes sowie dessen Maßnahmen. Hierfür, und für die Beratung zu wichtigen integrationspolitischen Themen, richten seine Mitglieder jedes Jahr mindestens eine öffentliche Integrationskonferenz aus.

 

Der Harburger Integrationsrat entsteht aufgrund eines Beschlusses der Bezirksversammlung Harburg. Bei der Ernennung der 19 Mitglieder orientiert sich die Bezirksversammlung am Ergebnis einer vorangegangenen Abstimmung der Bevölkerung des Bezirks.

Die fünfjährige Amtsperiode des 2. Harburger Integrationsrates endet Anfang 2024. Daher wurde im Januar 2024 erneut eine Abstimmung durchgeführt. An dieser konnten sich alle Menschen beteiligen, die im Bezirk Harburg wohnen und mindestens 16 Jahre alt waren, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. 29 Menschen haben sich zur Auswahl gestellt. Über 670 Menschen haben sich online, per Briefabstimmung oder in einer der Abstimmungsstellen an der Auswahl beteiligt. Das Ergebnis der Abstimmung ist als Anlage 1 an diese Drucksache angefügt.

 

Die vergleichsweise hohe Anzahl an Kandidierenden sowie die stabile Wahlbeteiligung zeigt, dass der Integrationsrat sich im Bezirk Harburg etabliert und einen guten Namen als kompetente Interessensvertretung gemacht hat. Die Menschen vertrauen dem Gremium und beteiligen sich gerne an dessen Arbeit sowie an seiner Entstehung.

 

Kandidierende, die aufgrund des Abstimmungsergebnisses nicht direkt in das Gremium entsandt werden können, sollen als Nachrücker:innen und Gäste ohne Stimmrecht zu den Sitzungen des Integrationsrates eingeladen und beteiligt werden.

 

Der Integrationsrat berät die Bezirksversammlung regelmäßig und direkt in ihren Ausschüssen. Im für das Thema Integration zuständigen Ausschuss hatte der Integrationsrat in der Vergangenheit zudem einen eigenen Tagesordnungspunkt. Dies schafft gegenseitiges Vertrauen und eine solide Basis für eine gute Zusammenarbeit sowie einen verlässlichen Informationsfluss. Daher soll die Praxis auch in Zukunft fortgeführt werden.

 

Um Reibungsverluste zu vermeiden und um kein Mitglied besonders zu begünstigen sowie zu belasten, sollen die Mittel, die die Bezirksversammlung dem Integrationsrat zur Verfügung stellt, vom Bezirksamt beantragt und verwaltet bzw. dem Integrationsrat zur Verfügung gestellt werden. Vor Beantragung ist zukünftig der Integrationsrat zu beteiligen. Der Integrationsrat begründet die Mittelbedarfe selbst in einem Ausschuss der Bezirksversammlung.

Der Harburger Integrationsrat ist ein ehrenamtliches Gremium. Es lebt vom Engagement seiner Mitglieder. Während einer fünf-jährigen Amtszeit kommt es immer wieder zu Veränderungen im Leben der einzelnen Mitglieder. Die Erfahrung zeigt, dass es tig sein kann, über die fünfjährige Auswahl durch die Bevölkerung hinaus ein Verfahren festzuschreiben, dass sicherstellt, dass der Integrationsrat über die gesamte Amtszeit arbeitsfähig und mit ausreichend Personen besetzt ist sowie die Hoheit der Bezirksversammlung über die Ernennung der Mitglieder des Integrationsrates wahrt. Ein Nachbesetzungsverfahren wird daher in der Anlage 2 zu dieser Drucksache formuliert.


 

Beschluss

Die Bezirksversammlung möge Folgendes beschließen:

 

  1. Die Bezirksversammlung Harburg setzt den 3. Harburger Integrationsrat ein. Seine Amtszeit beträgt fünf Jahre (2024 2029). Die Zusammensetzung (inkl. zukünftige Nachbesetzungen) des Integrationsrates erfolgt entsprechend der Ergebnisse der im Januar 2024 erfolgten Abstimmung unter Harburgs Bevölkerung (siehe Anlage 1).

 

  1. Zusätzlich zur Nachbesetzung auf Grundlage der Abstimmung im Januar 2024 wird ein Nachbesetzungsverfahren in Anlage 2 zu dieser Drucksache festgelegt. Dieses greift, wenn keine Nachbesetzungen aufgrund der ursprünglichen Abstimmung aus Januar 2024 mehr möglich sind.

 

  1. Der 3. Harburger Integrationsrat soll sich nach seiner Konstituierung eine eigene Geschäftsordnung geben. Der Beschluss über die Geschäftsordnung sowie zukünftige Änderungen sind der Bezirksversammlung zur Kenntnis zu geben, damit diese in Kraft treten können.

 

  1. Der 3. Harburger Integrationsrat kann beratend an Ausschüssen der Bezirksversammlung Harburg teilnehmen. Im für die Themen „Integration“ bzw. „Vielfalt“ zuständigen Ausschuss erhält der Integrationsrat einen eigenen regelmäßigen Tagesordnungspunkt. Hier berichtet der Integrationsrat über wichtige Themen, Ereignisse und Aktivitäten, über Änderungen der Geschäftsordnung sowie über personelle Veränderungen im Vorstand. Zudem berichtet der Integrationsrat regelmäßig über die Verwendung der von der Bezirksversammlung zur Verfügung gestellten Mittel.

 

  1. Die Bezirksversammlung bekräftigt die Absicht, dem 3. Harburger Integrationsrat im Rahmen vorhandenen Gestaltungsmittel, auf Antrag und für dessen eigene Aktivitäten jährlich eine angemessene Summe zu gewähren. Der Antrag soll vom Bezirksamt eingebracht werden, das die Mittel anschließend verwaltet bzw. dem Integrationsrat zur Verfügung stellt. Der Integrationsrat ist bei der Antragsstellung zu beteiligen. Zudem ist der Antrag durch den Integrationsrat und das Bezirksamt in einem Fachausschuss zu erläutern.

 

  1. Der Harburger Integrationsrat soll jedes Kalenderjahr mindestens eine bezirkliche Integrationskonferenz ausrichten, die sich wichtigen integrationspolitischen Fragestellungen befasst  und/oder das Harburger Leitbild „Zusammenleben in Vielfalt“ sowie die entwickelten Maßnahmen zum Thema hat.

 

 

Dr. Jobmann

 

Anhänge