21-3359

Antrag SPD betr. technische Ausrüstung für öffentliche Veranstaltungsräume für Menschen mit Hörbehinderungen

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
15.04.2024
15.04.2024
07.11.2023
Sachverhalt


 

Öffentliche Veranstaltungen sind für Menschen mit Hörbehinderung häufig eine Herausforderung. Schwierige Hörsituationen entstehen zum Beispiel durch viele Menschen, die durcheinander sprechen oder andere Nebengeräusche. Auch kann durch die Gestaltung der Räume die Akustik so verändert werden, dass es schwerer wird, andere Redner oder Rednerinnen zu verstehen.

 

Induktive Höranlagen ermöglichen es, Menschen mit Hörgeräten Sprache besser zu verstehen. Störende Hintergrundgeräusche und ein Nachhall werden herausgefiltert. Über einen Spezialverstärker wird die Sprache vom Mikrofon in eine im Raum verlegte Induktionsschleife eingespeist. Im Bereich dieser Schleife kann die schwerhörige Person überall hören, sofern die Telefon-Spule (T-Spule) an ihrem Hörgerät vom Hörgeräteakustiker aktiviert wurde und sie sie einschaltet. Zusätzliche Empfänger sind dann nicht nötig.

 

Induktive Höranlagen können sowohl stationär eingebaut werden als auch mobil nutzbar sein. Eine induktive Höranlage ergänzt als zusätzliches Hilfsmittel das Hörgerät. Sie eignet sich insbesondere für Veranstaltungen mit vielen Personen, z.B. Vorträge und Seminare, oder in großen Räumen. Schwerhörige Menschen können diese Veranstaltungen besuchen, ohne den Bedarf einer technischen Hilfe vorher anzumelden.

Petitum/Beschluss


 

Die Bezirksverwaltung wird gebeten, bei öffentlichen Veranstaltungsräumen Informationen über die Verfügbarkeit solcher Technik einzuholen und die Ergebnisse nach Präsentation im Ausschuss für Soziales, Integration, Gesundheit und Inklusion im Internet zu veröffentlichen und so für die Zielgruppen zur Verfügung zu stellen.

 

Die Verwaltung wird außerdem gebeten zu überprüfen, ob und unter welchen Bedingungen solche induktiven Höranlagen in den Sitzungs- und Veranstaltungsräumen des Bezirksamts installiert werden können. Über die Ergebnisse der Prüfung soll ebenfalls im SIGI berichtet werden.