21-2195.01

Stellungnahme der Behörde für Schule und Berufsbildung (BBSB) zum Antrag SPD betr. AED - 3 Buchstaben die Leben retten

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

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15.04.2024
Sachverhalt


 

Im November 2014 forderte die Harburger Bezirksversammlung die verantwortliche Fachbehörde für Schule und Berufsbildung auf, dem Beschluss des 395. Schulausschusses der Kultusministerkonferenz am 5./6. Juni 2014 in Düsseldorf zu folgen und die Einführung von Modulen über das Thema „Wiederbelebung“ in dem Zeitumfang von zwei Unterrichtsstunden pro Jahr ab Jahrgangsstufe 7 umzusetzen und die Lehrkräfte entsprechend zu schulen.

In diesem Zusammenhang sollen die Schüler mit dem Umgang mit AEDs vertraut gemacht werden.

 

In der Stellungnahme antwortete die Fachbehörde:

 

"Zurzeit wird von der Fachreferentin für das Aufgabengebiet Gesundheitsförderung der BSB ein Konzept zur Umsetzung der Empfehlung des Schulausschusses der Kultusministerkonferenz an Hamburger Schulen entwickelt. Die Überlegungen dazu sind noch nicht abgeschlossen. So wird mit der Klinik und Poliklinik für Anästhesiologie des Universitätsklinikums Hamburg Eppendorf (UKE) erörtert, inwieweit der dort entwickelte Peer-Ansatz „HASPER Hamburger Schüler für peer education in Reanimation“ genutzt werden kann (siehe http://www.uke.de/kliniken/anaesthesiologie/

index_93323.php). Damit wurden bisher an ausgewählten Hamburger Schulen sehr positive Erfahrungen im Rahmen der Woche der Wiederbelebung gemacht. Ein Finanzierungsmodell r einen flächendeckenden Einsatz der benötigten Übungspuppen liegt derzeit noch nicht vor. Es wird fachlich für sinnvoll erachtet, den etablierten Runden Tisch „Schulsanitätsdienste“, der den jährlichen Wettbewerb Schulsanitätsdienste ausrichtet und an dem das Landesinstitut r Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI), die Unfallkasse Nord und die Erste-Hilfe-Organisationen vertreten sind, einzubeziehen.

Auf dem Ersten Nationalen Arbeitstreffen PAD (Public Access Defibrillation) am 12. Dezember 2014 in Köln (siehe http://www.defikoeln.de/symposium/), an dem das LI teilgenommen hat, wurde in der Arbeitsgruppe „Schulung und Schule“ die Empfehlung ausgesprochen, zuerst die Verankerung der Wiederbelebungstrainings sicher zu stellen und sich in einem zweiten Schritt um die Anschaffung von Defibrillatoren mit den entsprechenden Schulungen zu kümmern. Das LI wird prüfen, inwieweit das Unterrichtsmodul „Defi macht Schule! Die lebensrettende Schulstunde.“ des Herzzentrums der Uniklinik Köln und der Fachdidaktik Biologie der Universität zu ln (siehe http://www.defikoeln.de/defi-macht-schule/lebensrettende-schulstunde/) auf Hamburg übertragen werden kann. Entsprechende Kontakte zu den Kölnern Akteuren wurden hergestellt. Es wird davon ausgegangen, dass zum Schuljahresbeginn 2015/16 ein abgestimmtes Konzept vorliegt, das dann schrittweise in die Umsetzung gehen kann."

 

Nunmehr stehen wir vor dem Ende des Schuljahres 2021/22 und können also davon ausgehen, dass das abgestimmte Konzept vorliegt und in der Zeit vor Corona mehrere Jahre der schrittweisen Umsetzung erfolgt sind.

 

 

Petitum/Beschluss


 

Das vorsitzende Mitglied der Bezirksversammlung wird gebeten, die zuständige Fachreferentin in den Ausschuss r Soziales, Integration, Gesundheit und Inklusion einzuladen, um das Konzept sowie die Umsetzung und ggfs. die pandemiebedingten Einschränkungen zu berichten. Dabei sind neben den hamburgweiten Daten insbesondere die bezirksspezifischen Daten für Harburg zu betrachten.



                                       BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
 

Der Vorsitzende

 

 

        5. April 2024

 

 

Die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) nimmt zu dem o.g. Antrag wie folgt Stellung,

wie sie die Empfehlung des KMK-Schulausschusses zur Wiederbelebung umsetzt.

 

 

Die BSB hat das Thema „Maßnahmen zur Ersten Hilfe“ in den „neuen“ Bildungsplänenr fächerübergreifende Aufgabengebiete in der Gesundheitsförderung für alle Jahrgangsstufen und Schulformen verankert. Es wurde bewusst entschieden, das Thema „Hilfe holen“ schon in der Grundschule zu platzieren. Erfahrungen und Studien zeigen, dass sich insbesondere jüngere Kinder noch sehr „unbefangen“ und angstfrei dem Thema zuwenden. So ist im Bildungsplan für Grundschulen zu den Aufgabengebieten in Kapitel 2.2 zur Gesundheitsförderung unter „Miteinander gesund bleiben“ festgehalten, dass Schülerinnen und Schüler „bewusst Gefahrensituationen und -quellen vermeiden, Regeln oder Vorgaben zum Gesundheitsschutz einhalten und altersangemessen Erste-Hilfe-Maßnahmen leisten können.“ Dazu gehört, dass Grundschulkinder lernen, einen Notruf abzusetzen (siehe Bildungsplan Grundschule Kapitel 2.2, S. 12 ff.

https://www.hamburg.de/contentblob/16762698/072fe020d1897cc113b9e6402ddb96b5/data/aufgabegebiete-gs-2022.pdf).

 

r Stadtteilschulen und Gymnasien wird das Thema „Absetzen eines Notrufs“ noch einmal aufgegriffen und um den Aspekt „Verhalten in Notfallsituationen und altersangemessene Kenntnisse zu Maßnahmen aus dem Bereich der Ersten Hilfe“ wozu die Reanimation gehört erweitert (siehe Bildungsplan Stadtteilschule Jahrgangsstufen 5-11 Kapitel 2.2, S. 13 ff.

https://www.hamburg.de/contentblob/18150416/21419fdb61dec026b9f65c6e5717bb58/data/sek-i-sts-agg-240129.pdf und Bildungsplan Gymnasium Sekundarstufe I

https://www.hamburg.de/contentblob/18150090/4c68415e9a8763a4cdbbae003a2c5325/data/sek-i-gym-agg-240129.pdf).

 

Hamburger Schulen sind verpflichtet, die curricularen Vorgaben aus den Bildungsplänen umzusetzen. Im Rahmen der selbstverantworteten Schule legt die Einzelschule den Umfang sowie entsprechende thematische Schwerpunkte und Vertiefungen fest. Auch entscheidet sie, mit welchen außerschulischen Kooperationspartnern zusammengearbeitet wird. Diese wird von der BSB nicht erfasst. Zur Umsetzung des Themas Wiederbelebung unterstützt das Referat Gesundheit des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI). r das Schuljahr 2024/25 ist geplant,  Hinweise zur Umsetzung auf der entsprechenden Internetseite des LIs bereitzustellen.

 

Am LI wurde im Januar 2016 der Arbeitskreis „Reanimation als Unterrichtsmodul“ auf  Empfehlung der KMK eingerichtet. Hier tauschen sich regelhaft Hilfsorganisationen wie der Arbeiter-Samariter-Bund, Malteser Hilfsdienst, Deutsches Rotes Kreuz und Johanniter Unfallhilfe sowie das Universitätsklinikum Eppendorf, die Asklepios-Kliniken St. Georg und Harburg, das israelitische Krankenhaus, die Berufsfeuerwehr Hamburg und der Verein „Ich kann Leben retten“ e.V. zum Thema Wiederbelebung aus.

 

Schulen wurde 2019 für den Jahrgang 7 entsprechende Angebote über das Projekt „Helfen lernen, Leben retten Reanimationstraining an Schulen“ gemacht. Bewusst entschieden sich alle Kooperationspartner dafür, so genannte Übungspuppen selbst mitzubringen und die Zurverfügungstellung durch die Einzelschule nicht einzufordern. Diese Angebote wurden coronabedingt größtenteils ausgesetzt und laufen wieder an (siehe Pilotprojekt - Reanimationstraining an Hamburger Schulen).

 

Zurzeit werden diese Angebote von den Kooperationspartnern so auch das des Universitätsklinikums Hamburg Eppendorf (UKE) aktualisiert. Dabei wird auch geprüft, welche digitalen Lernangebote umsetzbar sind.

 

Neu hinzugekommen ist seit 2017 die HerzretterInitiative, die inzwischen mehr als 40.000 Schülerinnen und Schüler aller Altersgruppen mit großer positiver Resonanz trainiert hat. In 90-minütigen Unterrichtseinheiten lernen Schülerinnen und Schüler mit Unterstützung von Schauspielerinnen und Schauspielern interaktiv und realitätsnah, lebensbedrohliche Situationen zu erkennen, einen Notruf zu senden, die Atmung der Person sicherzustellen und je nach Alter die Herzdruckmassage durchzuführen und einen Defibrillator anzuwenden. Diese für Schulen kostenfreien Kurse wurden bisher durch die Förderer der HerzretterInitiative ermöglicht.

 

Am 01.09.2022 wurde vom Landesschulrat der BSB mit Herrn Dr. Buchholz von der HerzretterInitiative ein Letter of Intent für ein neues Pilotprojekt für zusätzliche Jahrgänge unterzeichnet. Dieses gemeinsame Pilotprojekt „Leben retten einfach machen“ der BSB und der Herzretter-Initiative richtete sich an Schulen, die bisher keine Herzretter-Trainings durchgeführt haben. Es sollte erhoben werden, ob das Herzretter-Training wirksam ist. In den Jahrgangsstufen 2 bis 10 sollten Kinder und Jugendliche sowohl Kenntnisse in Laienreanimation erwerben und dabei gleichzeitig die Haltung „Ich kann im Notfall helfen“ entwickeln. Dazu wurden 28 Hamburger Schulen ausgewählt: 14 Grundschulen nahmen mit jeweils einer Jahrgangsstufe, 14 weiterführende Schulen mit jeweils zwei Jahrgangsstufen teil. Aus dem Bezirk Harburg nahmen die Elisabeth-Lange-Schule, das Heisenberg-Gymnasium und das Regionale Bildungs- und Beratungszentrum (ReBBZ) Harburg teil.

 

In ausgewählten Schulen wurde der Wissensgewinn der Kinder durch das Herzretter-Training erhoben und Anregungen für die Weiterentwicklung der Herzretter-Trainings gesammelt. Die Grundschulkinder wurden beispielsweise gefragt, ob sie sich nach ihrer Teilnahme am Training zutrauen, „die Atmung eines Menschen zu beschützen“ oder „durch das Telefon Hilfe zu rufen“. In den Jahrgängen 5 bis 10 geht es zum Beispiel um den Schaden für das Gehirn durch mangelnde Sauerstoffversorgung oder um den Einsatz eines Defibrillators. Alle Lehrkräfte, die Gruppen oder Schulklassen in den Trainings betreuten, erhielten zudem Online-Fragebögen, um unter anderem Feedback zu einer pädagogisch anschaulichen Vermittlung, zur Interaktion zwischen Trainingsleitung und Schülerinnen und Schülern oder zur Vor- und Nachbereitung der Trainings mitzuteilen. Nach sehr positiver Bewertung dieses Pilotprojektes wird zurzeit von der BSB geprüft, in welchem Umfang sie diese Kurse finanziell unterstützen kann.

 

Am 13.11.2023 fand mit dem Ersten Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg an der Gelehrtenschule des Johanneums der Auftakt zur „Freien und HerzretterStadt Hamburg statt. Grundgedanke ist, Wiederbelebungstrainings in vielen Bereichen unserer Stadtgesellschaft fest zu verankern, damit möglichst viele Bürgerinnen und Bürger in einer Notfallsituation handlungsfähig sind. In diesem Rahmen wurden auch so genannte Herzretter-Schulen vorgestellt (siehe die Auflistung der 22 Schulen unter HerzretterSchulen - Herzretter). Herzretter-Schulen haben eine Kooperation mit der HerzretterInitiative abgeschlossen hierwird auch das Thema „Automatisierte externe Defibrillatoren AED“ aufgegriffen. Zurzeit gibt es vier Harburger HerzretterSchulen: Schule Rönneberg (Grundschule), Grundschule Neugraben, Stadtteilschule Maretstraße und Goetheschule (Stadtteilschule).

 

r eine Übertragung des Kölner Ansatzes „Defi macht Schule! Die lebensrettende Schule“ wurden keine geeigneten Kooperationspartner gefunden. Einzelne Akteure des oben genannten LI-Arbeitskreises greifen das Thema Defibrillatoren mit älteren Schülerinnen und Schülern in ihren schulischen Formaten auf. Die HerzretterInitiative berät auch zur Anschaffung.

 

Im Rahmen der Schulsanitätsdienste an zirka 90 Hamburger Schulen wird das Thema Wiederbelebung ebenfalls regelhaft aufgegriffen. Über den Schulsanitätsdienst wird die Bedeutung in Notsituationen durch Wiederbelebung, Leben zu retten, in die Schulgemeinschaft getragen. Durch regelmäßige Trainings lernen Schülerinnen und Schüler Lebensgefahr zu erkennen, Hilfe zu holen und die Herzdruckmassage durchzuführen („prüfen, rufen, drücken“). In der Schriftlichen Kleinen Anfrage Drs. 22/5101Erste Hilfe an Hamburger Schulen“ sind 12 Harburger Schulen gelistet, die über einen Schulsanitätsdienst verfügen. In den Schulsanitätsdiensten bieten Schülerinnen und Schüler Erste Hilfe bei Verletzungen, Unfällen und Notfällen in der Schule an. Sie werden von Hilfsorganisationen zu Schulsanitäterinnen und -sanitätern nach den entsprechenden Ausbildungsrichtlinien unter anderem zur Anwendung der Reanimation mit und ohne Beatmung qualifiziert. Voraussetzung ist, dass die Schülerinnen und Schüler mindestens 14 Jahre alt sind. Im Schulsanitätsdienst spielen Teamfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Einfühlungsvermögen eine große Rolle. Durch die Tätigkeit wird das Selbstbewusstsein gestärkt sowie das Interesse an entsprechenden Berufsfeldern und am Ehrenamt geweckt. Die Sanitätsdienste sind eine sinnvolle Ergänzung der Erste-Hilfe-Organisation in der Schule. Sie leisten einen wichtigen Beitrag in der Rettungskette: Durch sachgerechte Erstversorgung können oft Unfallfolgen gemildert werden. Hamburger Schulen können bei der Unfallkasse Nord eine jährliche Unterstützung für Verbrauchsmaterial im Umfang von 250 Euro beantragen (siehe Schulsanitätsdienst | Unfallkasse Nord (uk-nord.de)).hrlich zeigen die Schulsanitätsdienste im Rahmen des Schulsanitätswettbewerbs ihre Kompetenzen in 13 simulierten Unfallsituationen, wo auch die Wiederbelebungstechnik angewendet werden muss. Die dreijährige Unterbrechung war pandemiebedingt. Im Sommer 2024 wird die Schulsenatorin die Auszeichnungen im Rahmen des 15. Wettbewerb Hamburger Schulsanitätsdienste vornehmen.

 

 

gez. Heimath

 

f.d.R.

 

Leptien