21-2137

Gemeinsamer Antrag SPD - GRÜNE betr. Förderprogramm Defibrilatoren an Harburger Schulen

Gemeinsamer Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
15.04.2024
Ö 8
26.04.2022
Sachverhalt


 

"Beim plötzlichen Herzstillstand sind die ersten Minuten entscheidend. Mit jeder Minute, die verstreicht, sinkt die Überlebenswahrscheinlichkeit um bis zu zehn Prozent. Doch selbst in so einer hervorragend aufgestellten Gesundheitsmetropole wie Hamburg braucht der professionelle Rettungsdienst nach abgesetztem Notruf noch acht bis zehn Minuten bis zum Eintreffen am Einsatzort. Das ist sehr schnell, schneller geht es logistisch nicht. Aber in diesem Fall reicht es eben nicht, denn die Überlebenschancen stehen dann gleich Null. 

 

Hilfloses, oder zu zögerliches Danebenstehen kostet dann Menschenleben. Es klingt einfach, das Richtige zu tun:

 

...einen Notruf abzusetzen;

...mit der Herzmassage sofort zu beginnen

...und einen Automatisierten Externen Defibrillator einzusetzen. Der ist selbsterklärend und intuitiv zu bedienen und steht in Hamburg vielerorts zur Verfügung.

Diese drei Maßnahmen erhöhen die Überlebenschancen um ganze 70 Prozent. Sie klingen einfach, und logisch, aber ehrlich gesagt: so einfach ist es dann eben oft nicht, wenn man ganz allein vor der Situation steht." Carola Veit

(https://www.hamburg-schockt.de/grusswort-carola-veit/ Grußwort der Bürgerschaftspräsidentin der Hamburgischen Bürgerschaft auf der Seite der Initiative HAMBURG SCHOCKT vom ASB LV Hamburg e.V. gefördert von der Feuerwehr Hamburg und dem Asklepios Institut für Notfallmedizin)

 

Seitens der Behörde für Schule und Berufsbildung ist die Unterstützung von Schulen bei der Anschaffung dieser lebensrettenden Geräte leider eher 'ideeller Natur': "Ob eine Schule einen Defibrillator anschafft, entscheidet jede Schule selbst im Rahmen der eigenverantworteten Schule. Die damit verbundenen Kosten wären aus dem eigenen Schulbudget zu tragen. Im Übrigen ist das Vorhandensein von Defibrillatoren nicht gesetzlich vorgeschrieben." (Stellungnahme zu 21-1822.01)

 

Allerdings handelt es sich oftmals nicht um eine Alleinnutzung der Räume durch die jeweilige Schule. Aulen, Veranstaltungssäle und Sporthallen werden sinnvollerweise außerhalb der Schulzeiten auch von lokalen Vereinen und Organisationen für Vereinssport, kulturelle Veranstaltungen etc. genutzt, bei denen sicherlich auch mehr Risiken bestehen, als dies bei den jungen Schüler:innen der Fall ist. Um einer Verantwortungsdiffusion entgegen wirken zu können, soll ein Anreiz geschaffen werden, gerade die Räume mit Mehrfachnutzungen, mit Defibrilatoren auszustatten.

 

Um den Schulen bei der Entscheidung für diese Geräte eine Unterstützung zu gewähren, soll eine anteilige Bezuschussung der Kosten erfolgen. Dabei ist der Ort der Aufstellung möglichst so zu wählen, dass auch weitere Nutzer der Einrichtungen davon profitieren können.

Petitum/Beschluss


 

1. Die Bezirksversammlung beschließt ein Förderprogramm zur Unterstützung der Anschaffung von automatisierten externen Defibrillator (AED) durch Schulen im Bezirk Harburg. Die AED sind so zu installieren, dass sie auch außerhalb der Schulzeit von externen Nutzern der schulischen Veranstaltungsräume schnell und hindernisfrei zu erreichen sind.

2. Die Förderung erfolgt über einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der Anschaffungskosten, maximal 750 Euro je beantragender Schule. Der laufende Betrieb (Wartung, Ersatzmaterial) ist durch die beantragende Schule zu gewährleisten.

3. Es wird eine Gesamtfördersumme von 15.000 Euro aus bezirklichen Sondermitteln dafür bereitgestellt.

4. Die Schulen im Bezirk Harburg werden über das Förderprogramm informiert.

5. Über die Anträge und Förderungen im Laufe des Jahres 2022 wird im Ausschuss für Soziales, Integration, Gesundheit und Inklusion nach Ablauf zeitnah informiert, um über eine Fortführung der Förderung zu beraten.