Stellungnahme der Behörde für Schule und Berufssbildung (BSB) zum Gemeinsamen Antrag SPD - GRÜNE betr. Förderprogramm Defibrilatoren an Harburger Schulen
Letzte Beratung: 15.04.2024 Ausschuss für Soziales, Integration, Gesundheit und Inklusion Ö 8.1
"Beim plötzlichen Herzstillstand sind die ersten Minuten entscheidend. Mit jeder Minute, die verstreicht, sinkt die Überlebenswahrscheinlichkeit um bis zu zehn Prozent. Doch selbst in so einer hervorragend aufgestellten Gesundheitsmetropole wie Hamburg braucht der professionelle Rettungsdienst nach abgesetztem Notruf noch acht bis zehn Minuten bis zum Eintreffen am Einsatzort. Das ist sehr schnell, schneller geht es logistisch nicht. Aber in diesem Fall reicht es eben nicht, denn die Überlebenschancen stehen dann gleich Null.
Hilfloses, oder zu zögerliches Danebenstehen kostet dann Menschenleben. Es klingt einfach, das Richtige zu tun:
...einen Notruf abzusetzen;
...mit der Herzmassage sofort zu beginnen
...und einen Automatisierten Externen Defibrillator einzusetzen. Der ist selbsterklärend und intuitiv zu bedienen und steht in Hamburg vielerorts zur Verfügung.
Diese drei Maßnahmen erhöhen die Überlebenschancen um ganze 70 Prozent. Sie klingen einfach, und logisch, aber ehrlich gesagt: so einfach ist es dann eben oft nicht, wenn man ganz allein vor der Situation steht." Carola Veit
(https://www.hamburg-schockt.de/grusswort-carola-veit/ Grußwort der Bürgerschaftspräsidentin der Hamburgischen Bürgerschaft auf der Seite der Initiative HAMBURG SCHOCKT vom ASB LV Hamburg e.V. gefördert von der Feuerwehr Hamburg und dem Asklepios Institut für Notfallmedizin)
Seitens der Behörde für Schule und Berufsbildung ist die Unterstützung von Schulen bei der Anschaffung dieser lebensrettenden Geräte leider eher 'ideeller Natur': "Ob eine Schule einen Defibrillator anschafft, entscheidet jede Schule selbst im Rahmen der eigenverantworteten Schule. Die damit verbundenen Kosten wären aus dem eigenen Schulbudget zu tragen. Im Übrigen ist das Vorhandensein von Defibrillatoren nicht gesetzlich vorgeschrieben." (Stellungnahme zu 21-1822.01)
Allerdings handelt es sich oftmals nicht um eine Alleinnutzung der Räume durch die jeweilige Schule. Aulen, Veranstaltungssäle und Sporthallen werden sinnvollerweise außerhalb der Schulzeiten auch von lokalen Vereinen und Organisationen für Vereinssport, kulturelle Veranstaltungen etc. genutzt, bei denen sicherlich auch mehr Risiken bestehen, als dies bei den jungen Schüler:innen der Fall ist. Um einer Verantwortungsdiffusion entgegen wirken zu können, soll ein Anreiz geschaffen werden, gerade die Räume mit Mehrfachnutzungen, mit Defibrilatoren auszustatten.
Um den Schulen bei der Entscheidung für diese Geräte eine Unterstützung zu gewähren, soll eine anteilige Bezuschussung der Kosten erfolgen. Dabei ist der Ort der Aufstellung möglichst so zu wählen, dass auch weitere Nutzer der Einrichtungen davon profitieren können
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