21-1822.01

Stellungnahme zum gem. Antrag der GRÜNE, SPD, CDU, FDP und DIE LINKE Fraktion betr. Defibrillator für die Friedrich-Ebert-Halle

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

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11.01.2022
Sachverhalt

Die Friedrich-Ebert-Halle erfreut sich als Veranstaltungsort großer Beliebtheit und bietet ein breites Angebot unterschiedlichster kultureller Formate. Leider kann es in öffentlichen Räumen, in denen viele Menschen zusammenkommen, passieren, dass es zu gesundheitlichen Notfällen, z.B. Herzinfarkten kommt. Da nicht bei jeder Veranstaltung ein Arzt anwesend ist, der im Notfall helfen kann, wäre ein Defibrillator ergänzend sinnvoll. Dieser kann auch von Laien im Notfall eingesetzt werden und Leben retten.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

Die Bezirksamtsleiterin wird gebeten, sich bei der Behörde für Schule und Berufsbildung dafür einzusetzen, dass die Friedrich-Ebert-Halle mit einem Defibrillator ausgestattet wird.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG    

Der Vorsitzende        

  03.01.2021

 

 

 In der o. a. Angelegenheit nimmt die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) unter Beteiligung der Finanzbehörde (FB) wie folgt Stellung:

 

Die Friedrich-Ebert-Halle befindet sich im Eigentum der FB bzw. von Sondervermögen Schulimmobilien und wird bewirtschaftet durch die FB bzw. GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH.

Der Gebäudekomplex ist symmetrisch angelegt und besteht aus der Halle sowie zwei Seitenflügeln, in denen sich das Friedrich-Ebert-Gymnasium befindet. 

Die Friedrich-Ebert-Halle wird weder ausschließlich als Konzerthalle noch ausschließlich durch das angegliederte Friedrich-Ebert-Gymnasium genutzt, sondern steht der öffentlichen Nutzung zur Verfügung. Die Friedrich-Ebert-Halle kann somit über den Betreiber GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH als öffentlicher Veranstaltungsort angemietet werden.

 

Da die Friedrich-Ebert-Halle nicht eindeutig der angegliederten Schule zugeordnet ist, ist die BSB nicht für die Anschaffung eines Defibrillators für die Friedrich-Ebert-Halle zuständig. Auch kann das Friedrich-Ebert-Gymnasium nicht verpflichtet werden, hierfür die Kosten für Anschaffung und Wartung zu übernehmen.

Ob eine Schule einen Defibrillator anschafft, entscheidet jede Schule selbst im Rahmen der eigenverantworteten Schule. Die damit verbundenen Kosten wären aus dem eigenen Schulbudget zu tragen. Im Übrigen ist das Vorhandensein von Defibrillatoren nicht gesetzlich vorgeschrieben.

 

Vielmehr gilt es durch GMH | Gebäudemanagement Hamburg als Betreiber der Friedrich-Ebert-Halle zu klären, wie die Anschaffung für Defibrillatoren in einem öffentlich genutzten Konzertsaal wie der Friedrich-Ebert-Halle durch die beteiligten Akteure gestaltet werden kann.

Anzudenken wäre beispielsweise das Leasen eines Defibrillators. Hierbei entfielen die Anschaffungskosten und die Verantwortung für die vorgeschriebene regelmäßige sicherheitstechnische Prüfung. Die jährlichen Kosten könnten aus den Einnahmen der Hallenvermietung gedeckt werden. Einen entsprechenden Beschluss könnte der Beirat der Friedrich-Ebert-Halle selbst treffen.

 

 

 

gez. Heimath

 

 

 

f.d.R.

Riechers