Antrag CDU betr. Kassenzahnärztliche Versorgung im Bezirk Harburg
Nach aktuellen statistischen Erhebungen des Senates ist in den meisten Hamburger Bezirken das Angebot an kassenzahnärztlichen Praxen überdurchschnittlich.
Lediglich in drei Bezirken kann von einer statistischen Unterversorgung gesprochen werden. Dabei sind besonders die Bezirke Bergedorf und Harburg betroffen. Dies ist auch im Hinblick auf die verhältnismässig schwierigen Ausweichmöglichkeiten der weiträumigen Bezirksamtsbereiche der Patienten misslich.
Die Bezirksversammlung beschließt:
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung möge Vertreter der Kassenzahnärztlichen Vereinigung in den Ausschuss für Soziales, Integration, Gesundheit und Inklusion einladen, damit dort dargestellt werden kann, wie die zahnärztliche Versorgung in Harburg alsbald verbessert werden kann und welche Gründe insbesondere dazu geführt haben, dass der Bezirk Harburg einen besonderen Fehlbedarf aufweist.
Hamburg, am 08.02.2024