Die Vorsitzende macht darauf aufmerksam, dass einige zugewählte BürgerInnen erstmals beim Jugendhilfeausschuss anwesend seien: Sie verliest daher den Text zur Verpflichtung der zugewählten Bürgerinnen und Bürger und macht die Anwesenden auf die Geschäftsordnung der Bezirksversammlung Harburg in der geltenden Fassung und die gesetzlichen Bestimmungen aufmerksam. Er bittet die zugewählten Bürgerinnen und Bürger, sich mit dem Inhalt der §§ 5 - 7 des Bezirksverwaltungsgesetzes sowie der §§ 203 - 205, 331 - 334 und 353b des Strafgesetzbuches vertraut zu machen und danach zu handeln. Die zugewählten Bürgerinnen und Bürger werden zur Vertraulichkeit und Verschwiegenheit verpflichtet.
Der Fachdienst stellt sich mit einer Präsentation (siehe Anhang zu diesem TOP der Niederschrift) vor; zu den Inhalten der Arbeit wird angeboten, dies bei einer der kommenden Sitzungen im 1. Quartal gesondert darzustellen. Des Weiteren bietet das Fachamt an, in einer der Sitzungen im kommenden Jahr das Konzept der Sozialraumorientierung vorzustellen.
Die AG 78 berichtet, dass sie beim letzten Treffen über die angedachte Busfahrt beraten hatten, welche im Sommer kommenden Jahres für die Bezirks- und Bürgerschaftsabgeordneten sowie den Mitglieder des Jugendhilfeausschusses angeboten werden solle. Auf Nachfrage wird bestätigt, dass für 2025 auch Politikerrunden angedacht seien.
Des Weiteren berichten die o.g. Vertreter über ihre diesjährigen dezentralen Angebote für Kinder und Jugendliche zu Halloween: Diese sind mit der Nachfrage von Seiten der Kinder und Jugendlichen sehr zufrieden: Das Projekt werde in der Sicherheitskonferenz evaluiert, welche diese Projekte auch finanziell gefördert habe.
Die AG 78 stellt sich und ihre Arbeit mit einer Präsentation (siehe Anhang zur Niederschrift) vor.
Als inhaltliche Schwerpunkte ihrer Arbeit aus den vergangenen zwei Jahren nennt die AG 78
Eine Präsentation der Verwaltung wird ergänzend verteilt. Diese rahmt die AG § 78 rechtlich und ordnet sie fachlich ein (siehe Anhang der Niederschrift). Die Verwaltung ergänzt dahingehend, dass eine AG 78 kommunal unterschiedlich organisiert werden könne. In Harburg habe man die ursprünglich zwei AGs (für das Kerngebiet und Süderelbe) zu einer zusammengeführt, damit fachpolitisch gestärkt und im JHA beschließen lassen, dass die AG 78 ein beratendes Mitglied in den JHA entsendet.
Anlagen
AG 78 - nach §78 SGB VIII vom BZA Harburg (1972 KB)
AG-78 - von der AG 78 Harburg (473 KB)
Die Vorsitzende berichtet, dass der UA Haushalt die Anträge 4.1.-4.4. beraten hat und dieser dem JHA die Beschlussfassung bei allen Vorhaben empfehle.
Die Drucksache wird einstimmig beschlossen.
Die Drucksache wird einstimmig beschlossen.
Nachbesetzung zum Jugendhilfeausschuss
Folgende Plätze müssen noch besetzt werden:
Alle Hamburger Jugendhilfeträger wurden zum Dritten Mal angeschrieben und eine Ankündigung im Amtlichen Anzeiger erfolgt: Die Rückmeldefrist läuft bis zum 30.11.2024.
Des Weiteren berichtet die Verwaltung, dass die Religionsgemeinschaften bislang noch in keinem der sieben Bezirke beratende Mitglieder benannt habe.
Ein Vertreter des Integrationsrats fragt, ob das o.g. beratende Mitglied für die Arbeit mit Kindern und Eltern mit Migrationshintergrund von einem Träger der Jugendhilfe stammen muss oder auch der Integrationsrat eine Person benennen könne. Die Verwaltung sagt eine entsprechende Prüfung und Rückmeldung zu.
Geschäftsordnung (GO) des JHA
Die Hamburgische Bürgerschaft hat noch nicht neue Ausführungsgesetz zum SGB VIII beschlossen. Der JHA kommt überein, erst nach dem Beschluss der Bürgerschaft mögliche Aktualisierungen in der GO des JHA vorzunehmen.
Die Verwaltung erinnert daran, dass der JHA bereits in der vergangenen Amtsperiode beschlossen habe, den selbstorganisierten Zusammenschlüssen zur Selbsthilfe künftig zwei beratende Plätze anzubieten.
Des Weiteren wird berichtet, dass der Landesjugendhilfeausschuss und die Sozialbehörde die Vorsitzenden der JHA aus allen Bezirken eingeladen hat, um sich auszutauschen, wie mehr Jugendliche für die Mitarbeit im JHA gewonnen werden können und der § 4a SGB VIII umgesetzt werden kann.
Der Antrag verbleibt im Ausschuss.
Der Antrag verbleibt im Ausschuss.
Der Antrag wird für erledigt erklärt.
Der Antrag wird für erledigt erklärt.
Der Antrag verbleibt im Ausschuss.
Der Antrag verbleibt im Ausschuss.
Der Antrag wird für erledigt erklärt.
Der Antrag verbleibt im Ausschuss.
Der Antrag verbleibt im Ausschuss.
Folgende Anträge und Themen wurden im Ausschuss erörtert:
Januar-Sitzung
Februar-Sitzung
Die Sozialbehörde bittet darum, dass alle noch offenen Anträge zum Thema Kita an möglichst nur einem Sitzungstermin gemeinsam behandelt werden, als da wären:
Hier wurden mehrere Termine angeboten.
Zudem wird sich ein weiterer Fachdienst des Fachamtes vorstellen.
März-Sitzung
Vorstellung eines Projekts JuPlan II durch die Sozialbehörde - zur Personalbemessung im ASD und der WJH für alle Bezirksämter
Termine 2025
Der Ausschuss bittet die Verwaltung um Terminvorschläge für die Sitzungen der UA Haushalt und Jugendhilfeplanung für das kommende Jahr 2025.
Anmerkung zum Wahlverfahren
Vertreter der AG 78 haben Fragen zum Wahlverfahren für den JHA. Die Verwaltung erklärt das (bundes-)gesetzlich vorgeschriebene Wahlverfahren. Alle Mitglieder des Jugendhilfeausschusses in Harburg werden von der Harburger Bezirksversammlung gewählt. Der AG 78 stehe es frei, sich vorab mit Empfehlungen der ihn bekannten Kandidierenden an die Fraktionen zu wenden.
Die Niederschrift vom 09.10.2024 wird einstimmig genehmigt.